Fr erwiderte ihr darauf nichts. Nachdem er einige Spei- , fcn genommen, entfernte er sich eilig. Es liegt ihm noch Vieles ob, sagte er. Die Gerichte würden versiegeln. habe für die Beerdigung z» sorgen.

Als er gegangen, sagen Mutter und Tochter sich eine Weile stumm gegenüber, beide vertieft in den Gedanken an dieses Ereigniß.

Wie doch Tod und Leben, Werden und Vergehen nahe an einarder liegen," bemerkte Olga endlich sinnend.Mich hat noch nichts in der Art getroffen, und um so überraschender wirkt es auf mich. Ich muß meinem Mann uusern Verlust gleich mit­theilen. Sie war ihm sehr gewogen, die gute Großtante! Ec wird ihren Verlust mit mir beklagen. Jedenfalls wird er sie auch zu ihrer letzten Ruhestätte begleiten wollen."

Ohne Zweifel," versetzte Frau AhlerS. »Auch ist da- nur schicklich."

Er wird es nicht der Welt halber, er wird es aus Her- zensbedürfniß Ihun, warf Olga ein.Wir sind ihr großen Dank schuldig "

Und doch, wäre sie ein Jahr früher gestorben, wie ganz anders hätte sich euer Leben gestaltet!"

Mein Mann sagte, man müsse nie an das denken, was hätte sein können und das, was ist, wie ein uns bestimmtes Schick­sal hinnehmen; denn nur so gelangen wir zu innerin Frieden und einer unter allen Umständen nothwendigen Ergebung," bemerkte Olga und verließ das Zimmer.

(Schluß folgt.)

Amtliche nnd Privar-rttekannrmachungen.

K. Oberamtsgericht Nagold.

Schnlden-Pquidationen.

In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.

Diejenigen Gläubiger mit Ausnahme nur der Unterpiandsgläubiger welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpfaudsgläubiger, welche durch unterlassene Liqui­dation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.

Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg­lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger­ausschusses, soivie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Ver­waltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.

Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Tagfahrt Ort

Ausschrei- Amtlichen Be- des i zur der

dende Stelle.ttanntmachung Schuldners. ! Liquidation. Liquidation.

Oberamts-

Gericht

Nagold.

28. Novbr. Georg Christian Benz, jr., Zimmer-! 1874. mann in Nagold. !

4. Dezbr. ^ Michael Faßnacht, Taglöhner ^ i in Unterthalheim.

18. Februar 1875,>

Vormittags 10 , Nagold. !

Uhr? !

1. März 1875, '

Vormittags 10 U n t e r t h a lh e i m. Uhr>

Bemerkungen.

Der Tag des Liegenschafts- Verkaufs wird später bekannt gemacht.

Liegenschafts-Verkauf 27. Februar 1875, Vormittags 10 Uhr.

U n t c r j e t t i n g e n, Gerichtsbezirks Herrenberg.

Gläubiger-Aufruf.

Um die Verlassenschaftssache des -j- Jakob Schimpf, Gardist von hier, mit Sicherheit ordnen zu können, werden alle Diejenigen, welche in irgend einer Weise Rechts-Ansprüche an gen. Schimpf zu machen haben, (soweit solche nicht aus den Untcrpfandsbüchern ersichtlich sind) aufge­fordert, ihre diesfallsigen Ansprüche inner­halb 15 Tagen von heute an bei der Unterzeichneten Stelle geltend zu machen, widrigenfalls sie die aus dieser Unterlassung entspringenden Nachtheile sich selbst zuzu­schreiben hätten.

Den 1. Dezember 1874.

Aus Auftrag:

Waisengericht.

_Vorstand Renschler.

Nagold.

KleiimuhlM-, Klafterhol)- und Reisach-Verkauf.

Aus dem Stadtwalddistrikt Ziegelberg werden verkauft:

Am Dienstag den 15. Dezember, Vormittags 9 Uhr,

207 Raummeter tannene Prügel,

30600 Stück Radelholzwellen.

Zusammenkunft bei dem Bahnwarthaus bei Jselshausen.

Am Mittwoch den 16. Dezember, Vormittags 10 Uhr, auf dem Rathhause hier:

120 Nadelholzstangen v. 911 M. lg.,

510 v. 7 -9

1250 v. 5-7

1110 v. 35

Den 8. Dezember 1874. _Gemeinderath.

St a g o l d.

Auf Weihnachten

empfehle ich zur Bäckerei feinstes

S-reugerlesmehl

und gestoßenen Zucker; auch lehne ich dazu nöthige Sprengerlesmödel aus.

Ferner empfehle ich frisch eingetroffene Maaren:

Citronat, Porneranzenschaale». Kranzfeigen, Mandeln, schöne Citronen, Rofknen und Zibeben.

D. G. Keck.

A

n) erg e.

Buchbinder W olf in Nagold hat ein Depöt unsrer christlichen Schriften, Traktate und Bilderbücher übernommen, und sind durch denselben alle in unsrem Verlag er­schienenen Novitäten zum Ladenpreis zu beziehen, worauf wir die Freunde guter christlicher Schriften und Bilder aufmerksam machen und sie einladen, bei Bedarf sich an Wolf zu wenden.

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Wiederverkäufer erhalten Rabatt. Nagold.

Unterzeichneter verkauft ungefähr

3040 Ctr. Stroh.

Christian Schühle, Wagner.

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D. G. Keck.

Nagold.

Zu Wchuchtsgescheuke»

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A l t e n st a i g.

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Christian Burghard.