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mit Postaufschlag 1 fl. 8 kr
Dienstag den 17. November.
Injerationt-gebükr sür die 3spa!iigc Zeile au-:- aeir-öbnüchrr Schritt bei 4 OH 1 einmaliger Einrüäxng 3 Kreuzer, 10v4. bei mebrmaliacr se 2 Kren rer.'
den Ehe nnlerlassen, sondern auch die Folgen der Mißachtung der betreffenden kirchlichen Ordnungen festzustellen.
A m t l i cl> e S.
St a g o 1 d.
An die Gemeinderäthe.
Die Gewerbesteuer-Einschätzung wird im hiesigen Bezirk in nächster Heit vorgenomme» und es ist deßwegen in jeder Gemeinde vom Gemeinderath ein mit den gewerblichen Verhältnissen der Gemeinde vertrauter Ortsfchätzcr zu wählen.
Dieser muh nicht gerade aus der Zahl der Gewerbetreibenden gewonnen werden, cs kommt nur darauf an, daß derselbe den Umfang des Geschäfts der einzelnen Gewerbetreibenden genau kennt. Ein Stellvertreter für den Orlsschätzer ist gleichfalls zu wählen und ist über beide Wahlen dem Bezirkssteuer Commissär Stadtschultheiß Richter in Altcnstaig binnen 14 Tagen Protokoll- Auszug zuzustcllen.
Den 16. November 1874.
K. Oberamt.
Husuadel, Amtmann, g. St.V.
Die Königl. ev. Pfarrämter
wollen den Bericht über Einführung oder Einstellung des Zeichenunterrichts, Amtsblatt Seite 1311, binnen 5 Tagen anher senden.
Altenstaig, den 14 Novbr. 1874.
K. Bezirksschulinspekwrat.
_ Göz. _
LageS-Neuigkeiten.
Von den Angehörigen des K. Landjägerkorps sind u. a. wegen vorzüglicher Dienstleistung Auszeichnungen zuerkannt worden: die silberne Civilverdienstmedaille wurde verliehen: dem Landjäger Bätzt er in Hochdorf, Oberamts Horb. Geldprämien haben erhalten: die Stationskom- mandantcn Müller in Herrenberg und Schwegler in Freudenstadt. Oefsentlich belobt wird: Stationskommandanl Bader in Nagold.
Stuttgart, 10. Nov. Gemäß dem Beschlüsse der Diöccsan- Synode und auf Grund der bei ihr erstatteten Referate hat der Gesammt-Psarrgemeinde Rath von Stuttgart (Stadt und Weiler) in drei aufeinanderfolgenden Sitzungen berathen über die Frage „Welche Aufgaben erwachsen der evangelischen Kirche für den Fall, daß auch in unserem Lande die obligatorische Civil- ehe cingesührt wird?" und hat nach dem „Schw. M." mit allen gegen eine Stimme zu nachbezeichneten Anschauungen sich bekannt: 1) Die evangelische Kirche hat die bürgerliche Form der Eheschließung rückhaltlos als rechtsgültig anzuerkennen, andererseits aber von ihren Gliedern zu fordern, daß sie die Führung der bürgerlich geschlossenen Ehe nur nach vorangegangener kirchlicher Verpflichtung, Ehe-Bestätigung und Segnung antreten. 2) Sie hat der Verschmähung ihres Segens vorzubeugen durch Betonung desselben in der Lehre, durch Erinnerung an denselben in der Seelsorge und durch Erleichterung der kirchlichen Trauung in finanzieller und in geschäftlicher Beziehung. 3) Sie hat Denjenigen, welche gleichwohl ihre Einsegnung verschmähen mit suchender Liebe nachzugehen. 4) Die Weigerung, sich kirchlich trauen zu lassen, ist für sich allein jedenfalls noch kein genügender Grund zur Ausschließung vom hl. Abendmahl, als einem vom Herrn eingesetzten Gnadenmittel. 5) Was die Entziehung des Rechtes der Tauf- pathenschaft betrifft, so ist auf diesem gleichfalls in Frage kommenden Gebiet eine durchgreifende Neugestaltung anzustreben, bis dahin aber die Weigerung, sich kirchlich trauen zu lassen, als Ausschließungs- Grund jedenfalls nicht in solcher Vereinzelung zur gesetzlichen, überdies schwer durchführbaren Geltung zu bringen. 6) Wohl aber ist die Entziehung des kirchlichen activen und passiven Wahlrechts wegen solcher Weigerung begründet, andererseits die Wiedereinsetzung in dieses Recht allen denen nicht zu versagen, welche in zureichender Weise bekunden, daß sie andern Sinnes geworden sind, und jene Weigerung bedauern. 7) Angehörigen der evangelischen Kirche darf die kirchliche Bestätigung und Segnung ihrer bürgerlich geschlossenen Ehe der Regel nach nicht versagt werden. Ausnahmen sind durch die kirchliche Gesetzgebung sestzustellen. 8) Insbesondere muß, falls durch die Schaffung eines selbstständigen staatlichen Eherechtes die Schließung von Ehen ermöglicht werden sollte, welche mit dem Worte Gottes und dem kirchlichen Verständuiß desselben im Widerspruch stehen, der Kirche Vorbehalten bleiben, nicht nur von ihren Gliedern zu verlangen, daß sie die Eingehung einer kirchlich für unstatthaft zu erachten-
Stutlgart, 13. Nov. Wie wir glaubwürdig hören, hat Bischof Reinkens die Absicht, nächstens hieherzukommeu und eine Versammlung der Allkatholiken mit Borttag und Gottesdienst abzuhallen. Von Fabrikant Reihlen ist ihm hiezu der Betsaal Salem am Fuße seines Landhauses an der Jägerstraße zuvorkommend angeboten. ^
Tettnang, 13. Nov. Heute früh ist der inRentenen raubmörderisch angefallene Rebmann Sautlcr seinen Wunden erlegen. Der Mörder ist bis heute nicht eingeliefert.
Friedrichshafcn. Wie groß der Obstverkehr war, geht daraus hervor, daß ein einziges Handelshaus allein k>5 Eisen- bahnwägen — über 10,000 Ctr. — a^ Nomaushorn über hier beförderte.
Ein scheußliches Verbrechen ist in dem Dorfe Lichtenberg verübt worden. In der Nacht zum Donnerstag wurden, wie die „St. Z." meldet, Gräber von kleinen Mädchen auf dem Gemeinde-Kirchhof zu Lichteuberg geöffnet; die Leichen waren aus den Särgen gerissen und lagen auf dem Kirchhof. Der Thäter ist bis jetzt noch nicht ermittelt. Ob das Verbrechen des Leichenraubes begangen worden ist, weiß man noch nicht.
In München ist Zahlmeister Frank vom2. Jnf.-Regim, ein Spieler, nach Unterschlagung von 30,000 fl., durchgegangen.
Meiningen, 12 Nov. Die für die hiesigen Abgebrannten eingegangenen Hilfs-Gelder betragen 489,270 Gulden und werden sich noch über eine halbe Million steigern. Die Vertheilung macht dem Lomite sehr erklärliche Sorge, und es wird jetzt in der Localpresse dagegen plaidirt, daß auch der Stadt von der Unterstützung etwas zu Gute komme.
In Großenhain in Sachsen hat sich ein Liebespaar an einem Baum erhängt.
Auf einem Gute bei Neissc wurden auf einer Jagd in 5 Stunden 1324 Hasen und 62 Hühner erlegt. —
Noch sind die Gemüther in der Gegend von Nauen erregt durch die an der Botenfrau Albrecht verübte Unthat, und schon ist ein neues ebenso furchtbares Verbrechen zu berichten. Auf dem Wege von Wachow nach Ketzin wurde am 6. d. M. ein Mädchen von 2 Räubern überfallen und geplündert. Als sie nunmehr ihres Weges weiter ging und den Räubern nachrief, sie kenne dieselben und werde sie schon zur Anzeige bringen, kehrten die Räuber um, ergriffen das Mädchen noch einmal und — stachen ihr mit einem Messer beide Augen aus unter dem Rufe: „Nun wirst Du uns nicht mehr wiedererkennen. Auch von einem Attentat auf einen Soldaten wird aus Nauen berichtet.
Die unheimliche Trichinenkrankheit schleicht wieder einmal wie ein böser Feind im Lande umher. In dem Hannoverschen Orte Linden sind bis zum Schluffe der vorigen Woche 36 Männer und 21 Frauen in einem durchschnittlichen Lebensalter von 32 Jahren daran gestorben. Bei den Truppen der Berliner Garnison kamen zahlreiche Fälle derselben Krankheit vor, allein beim Kaiser-Franz-Garde Grenadier-Regiment 76 Erkrankungen. Besondere Vorsicht wird bei der Verwendung von amerikanischem Schinken und Speck empfohlen, wovon sich bei fortgesetzten sorgfältigen Untersuchungen etwa 3 Procent als trichinenhallig erwiesen haben. Gefahr soll erst dann nicht mehr zu besorgen sein, wenn vor dem Genüsse ein 4—6wöchentliches gehöriges Einsalzen und danach eine 6wöchentliche ordentliche Nachräucherung oder ein vollständiges Garkochen und bei dem Speck ein Ausbraten zu Schmalz vorgenommen wird.
Berlin, 12. Nov. Der Börsenz. zufolge wurde dem Grafen Arnim gestern die Anklageschrift behändigt, welche die Beiseiteschaffung amtlicher Dokumente als einzigen Anklagcpunkt bezeichnet. Dasselbe Blatt hält für wahrscheinlich, daß die mündliche Verhandlung und Aburtheilung am 3. Dez. statlfinden werde. (Die erstere Nachricht wird als verfrüht erklärt.)
Berlin, 12. Nov. Heute Abend zwischen 7—8 Uhr wurde Graf Harry Arnim wieder verhaftet auf die alten M. 133 und 348, Alinea 2. Der Gras fiel bei der Verhaftung in Krämpfe. Die Gerichtsärzte bescheinigten, daß er nicht transportabel sei.
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