AMtsblatt für den Oberarms
ckrsLemt wöchentlich :zmal und teile! Inserationsgcbübr sür die Zspaltige
Nr. 133. d°ldjäd-lich bi-r54kr -M B-M Samstag den 14 . November. ^wöbn'^r-cknitt^ön
mit Postausfchiafl 1 n ? kr. bei mebrrnaliger je ä Kreuzer.
1874.
Amtliches.
Nagold.
An die gemeinschaftlichen Aemter.
Dieselben werben unter Bezugnahme auf den Aufruf des Vorstands des Würltcinvcrgifchen Vcterancn-Vereins, Herrn Oberste» v. Sonntags, vom 5. d Mts., Staalsanzeiger Seite 1940, veranlagt, Verzcichnisfe der hilfsbedürftigen Veteranen aus den früher» Feldzügen binnen 8 Tagen hieher einznfenden.
Den 12. November 1874.
K. Oberamt. Güntner.
Nagold.
Aufforderung an die Handel- «nd Gewerbetreibenden«
Die Anmeldung zur Aufnahme in die Wählerliste für die Wahl der Mitglieder der Handels- und Gewerbekammer betreffend.
Unter Beziehung auf Art. 11 des Gesetzes vom 4. Juli d. I., Reg.-Bl. S. 196, über die Errichtung von Handels- und Geiverbckammern werden diejenigen gewerbesteuerpflichiige» Handel- und Gewerbetreibenden, welche nicht in das Handels-Register eingetragen sind, ihre Aufnahme in die Wählerliste aber bean- spl nchen, aufgesordert, den Anspruch auf die Aufnahme in die Wählerliste innerhalb 15 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle schriftlich anzumeldcn, wobei das Lebens-Alter und der ordentliche Wohnsitz anzugebe» ist.
Den 12. Nov. 1874.
K. Oberamt . Güntner.
LageS-NeulKkeiten.
Tettnang, 10. Nov. Der fleißige bejahrte Rebmann Sauter von hier, welcher an der Staatsstraße nach Lindau Gräben ausputzte, wurde eine halbe Stunde von hier im Walde von einem Fremden während der Arbeit überfallen. Mit einem neben Sauter liegenden schweren Krenzbickel gab diesem der Fremde 5 Streiche, wovon einer am Kops lebensgefährlich ist; mit einem wurde der Schenkel durchhaucn und der Fuß gebrochen. Auf das Hilferufen des Sanier eilte Einsender, der mit einem Bekannten ganz in der Nähe im Walde Stangen besichtigte, herbei und rief dem Sauter zu: „Wir kommen", worauf der Raubmörder sein Opfer los ließ und in den Wald entsprang. Sauter war über Mittag im Wirthshaus in Reutenen und bezahlte sein Mittagessen; die wenigen Nickelmüuzen, welche er in seinem Beutelchen hatte, wollte der Fremde rauben. An das Aufkommen des Sautter ist kaum zu denken.
Vom braven Mann im Bauernkittel hat einst Bürger gesungen, wir wollen schlicht erzählen von der braven Frau im Bauernkleide. Sie hatte das einjährige Kind einer Dienstmagd in Pflege genommen und als plötzlich das Haus in Flammen stand und alles sich rettete und flüchtete, war das arme Kind vergessen worden. Draußen aber vermißte die brave Frau das Kind und drang durch Flammen und Rauch in das Haus, um es zu retten. Die Kleider brannten, das Haar sengte, sie drang zum Kinde durch und warf es, da kein anderer Ausweg, zum Fenster hinaus und sprang nach. Die brave Frau ist ihren Brandwunden und der Erschütterung des Sprunges erlegen, das Kind wird erhalten werden. Wer ist die brave Frau, die nicht für das eigene, sondern für das fremde Kind ihr Leben geopfert? Frau Wölfe! im Dorfe Gallenbach bei Bayreuth.
Berlin, 8. Nov. Einzelne Bundesregierungen beginnen ihre Vertretungen in Berlin häuslich einzurichten. Den Anfang damit hat schon im vorigen Jahre Baden durch Erwerbung eines Grundstücks in der Behrenstraße gemacht, in welchem die badische Gesandtschaft sich befindet und Wohnungen für die hier weilenden Badischen Minister und sonstige Bevollmächtigte eingerichtet sind. Vor Kurzem ist, und zwar in glänzender Weise Württemberg diesem Beispiele gefolgt. Die Württembergische Negierung hat sich ein stattliches Gebäude in der Voßstraße Nr. 11 auf- führen lassen, in dessen erstem Stock Wohnungen für den Minister und zwei Bevollmächtigte, ferner ein großer Conferenzsaal zur Benutzung sür die Württembergischen Reichstags-Abgeordneten bei etwa erforderlichen Besprechungen nebst einer Handbibliothek Württembergischer Gesetzsammlungen, Kammerberichle rc. re. sich
befinden. Im zweiten Stock liegt die Wchnnng für den Würt- tembergischeu Gesandten, welche aber erst zu Ostern k I. bezogen werden wird.
Berlin, 9. Nov. Der „Reichs-Anz." publicirt das Gesetz, nach welchem der Porto-Satz von 1 Silbergroschen, gleich 10 Markpfennigen, für den frankirten gewöhnliche» Brief bis zum Gewicht von 15 Grammen einschließlich in den Gebieten der süddeutschen Währung am Tage der Einführung der Reichsmark- Rechnung in Wirksamkeit zu treten hat.
Berlin, 10. Nov. Die Nordd. A. Ztg. meldet ans Grund eines Madrider Prioattelegramms, daß Don Carlos, der am 7. Nov. aus noch nicht aufgeklärten Gründen über Hendaye auf französisches Gebiet übergelrcten war, trotz der Seitens der Bayonner spanischen Agenten in Paris behufs der Jnternirung gethanen Schritte am 8. Nov. über Vera nach Spanien zurückgekehrt sei.
Berlin. Einer in Abgeordnetcnkreisen coursirenden Mit- theilung zufolge soll beim Bundesrath der Antrag gestellt werden, die neuen 20Pfennigstücke einzuziehen und, wie vor mehreren Jahren in Sachsen, eine Silbermünze von mindestens doppeltem Umfange zu prägen. Die neuen 20Pfcnnigstücke werden ihrer Kleinheit wegen als unpraktisch und völlig ungeeignet für den Verkehr erachtet. (Wie es uns scheint, fällt es eben vielen schwer, wie von der Rechnungsweise sich auch von der Form der alten Münzen zu trennen; denn wer hat sich seither über die Groschenstücke und kleinen Kreuzer beschwert?)
Landsberg a. Warthe, 4. Nov. In der Schwurgerichts- sttzung ereignete sich, wie die „Odcrztg." geschrieben wird, ein interessanter Zwischenfall, imdem der Geschworene, Herr Franz Rohleder, ordentlicher Lehrer am Progymasium zu Friedeberg N/M., als er gezogen und auch angenommen wurde, vom Präsidenten des Gerichtshofes Auskunft erbat, ob es durch Gesetz begründet sei, den Geschworenen-Eid mit den Worten: „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" zu leisten. Die Frage wurde vom Staatsanwalt bejaht! Herr Rohleder gab darauf folgende Worte zu Protokoll: Ich beabsichtige nicht mich der Verpflichtung, als Geschworener zu fungiren, zu entziehen, noch auf dieses Recht zu verzichten, ich werde demnach, da dies gesetzliches Erfordernd ist, den vorgeschriebenen Eid leisten. Ich fühle mich aber verpflichtet, zu erklären, daß nach meiner wissenschaftlichen Ueberzeugung es keine Einwirkung eines persönlichen Gottes auf menschliche Handlungen gibt, also weder eine göttliche Hülfe und Belohnung, noch eine göttliche Strafe, daß vielmehr jede Handlung nur die Folgen hat, welche durch die Naturgesetze und durch die Einrichtung der menschlichen Gesellschaft, wenn sie in Sitte und Recht als Autorität sich geltend machen, bedingt sind. Wenn ich also frei handeln könnte, würde ich den Eid ohne die Schlußworte: „So wahr mir Gott helfe" leisten.
Salzwedel, 8 Nov. Der Germ, schreibt man von hier: Der hiesige katholische Pastor Stör man ist heute Morgen um 11 Uhr 30 Minuten gestorben. Die geistige Aufregung, worin er sich seit Beginn der Kullmannaffäre nach meinen eigenen Beobachtungen befunden, hat sein Kopflciden so sehr vermehrt, daß der Tod eintrat.
Der „Germ." schreibt man von hier: „Dem Bischof von Trier wurde ebenfalls, wie dem Erzbischof von Köln und dem Bischof von Paderborn, vom hl. Vater eine kostbare Medaille als Ausdruck der Liebe und Theilnahme übersandt.
Die „Germ." thcilt mit, es seien ihr am letzten Dienstag 14 Anklagen auf einmal zugegangen, die sich sämmtlich auf Artikel beziehen, welche im Juli und August diefes Jahres in der „Germ." gestanden haben.
Als Zeichen der in Wien hcrschenden Geldnoth kann die Thatsache dienen, daß bei einer zu Anfang dieses Monats stalt- gehabten gerichtlichen Lizitation in einem Winkelverfatzamt 7000 Paar nnausgelöste Stiefel verauktionier wurden.
Die Todesstrafe ist in dem kürzlich vorgelegten österreichischen Strafgesetzbuch! nicht abgeschafft, kommt jedoch nur noch bei zwei Verbrechen zur Anwendung: Attentat auf den Kaiser und besonders schwere Fälle des Mordes.
Eine furchtbare Mordthat wird ausBößörmüny gemeldet