Aussagen des Küsters Wünn, und namentlich die des Kirchen- säcklcrs Nebel bestätigten aber, daß die Angeklagten in einer lauten, allgemein auffallenden Weife die Kirche vurchschritten und zu dem Chor hinaufgcstiegen seien; ferner daß Sattler sich zu einigen fangen Mädchen gesetzt, mit in deren Gesangbuch ge­sehen und sehr laut gesungen habe. In Rücksicht auf die Ange­trunkenheit Beider, die ebenfalls von den Zeugen konstatirt wurde, beantragte der Staatsanwalt gegen jeden nur eine vierzehntägige Gefängniß Strafe.Wat, vierzehn Lage," schrie Sattler, indem er die Faust gegen Nebel streckte, nu schlage ick Den todt, und wenn ick drei Jahre Zuchthaus kriegt, in die Kirche kriegt mir so wie so keen Mensch mehr!" Der Gerichtshof erkannte gegen Sattler sowohl wie Jonas eine vierzehntägige Haft, und zwar wegen groben Unfugs, nicht aber wegen Störung des Gottesdienstes, da, um dieses Bergehen zu begründen, den Ange­klagten das Bewußtsein der Strafbarkeit ihrer Handlung in Folge ihrer Angetrunkenheit gemangelt habe. Sattler wurde außerdem wegen seiner freundlichen Drohung gegen Nebel zu einer sofort zu verbüßenden Disciplinarstrafe von 4 Lagen Gefängniß ver- urtheilt. Aber, ick will doch erst Mittag essen gehen!" opponirte er dem ihm absühren wollenden Nuntius;oben gibt es auch etwas!" tröstete ihn dieser und brachte ihn in Nummer Sicher.

Ein Pariser Kaufmann empfiehlt ein bei ihm käufliches Stärkungsmittel durch folgendes Beispiel der Wirksamkeit: Madame S. war, als sie vor 6 Wochen heiraihete, so schwach, daß sic sich vor dem Altar kaum aufrecht erhalten konnte. Jetzt (nachdem sie mein Mittel gebraucht) ist sie im Stande, ihrem Gatten Bügel­eisen an den Kopf zu werfen.

(Ab ge trumpft.) Der alte Alexander Dumas befand sich eines Tages in einer Gesellichast, in der ein Herr mit Absicht schlecht von den Negern sprach und diese Race als die niedrigste und indolenteste bezeichnFte. Bei dieser Diatribe faßte er Dumas scharf ins Auge, um diesem begreisiich zu machcn, baß alles Das eigentlich an seine Adresse gehe. Dumas horte, an den Kamin gelehnt, ruhig zu, ohne sich verletzt zu zeigen; da verlor der Sprecher die Geduld und richtete an ihn direct die Beleidigung:Sie haben viel Negerblut in Ihren Adern!Gewiß", erwiderte Dumas.Mein Vater war Mulatte, mein Großvater Neger, mein Urgroßvater Asse. Sie sehen also, daß ich von der Race abstamme, zu der Sie gehören."

Das Weib vergibt dem Manne eher einen Fehler als eine Schwachheit oder Lächerlichkeit.

Ein Jude wurde in einer Gesellschaft gefragt, was er vom heutigen Prophetenwesen halte.Gott gerechter," antwortete er,wie sehr haben sich geändert die Zeiten! Saul ging zu suchen Esel und sanv Propheten; jetzt gebt man zu suchen Propheten und findet Esel!"

Charade.

(Dreisilbig.)

1 .

Fest ruhend auf dem mütterlichen Grunde Breit' Acst' und Zweig' ich zeugend um mich aus;

Wohl dir, kannst du im großen Völkerbunde Dich meiner rühmen, wie im eig'nen Haus!

2 .

Dein bester Freund in stiller Weihestunde Schaft' ich Erhebung, Lehre dir und Rath,

Bring' aus den fernsten Ländern sich're Kunde,

Bewahre dir manch längst verklung'ne That.

3.

Das Eins umgeb' ich oft in üpp'ger Runde;

Das Zweite kann nicht ohne mich besteh'n;

Geschied'nen diene ich zum stummen Munde;

Ein Lüftchen schon kann mich von hinnen weh'n.

t. 2. 3.

Ein Zeuge dir von treuem Freundschaftsbande,

Ein schmucklos Glied im reichen Liederkranz,

Gewährt ich Tröstung mancher Herzenswunde

Doch jetzt ersetzt ein lodtes Bild mich ganz.

Die segensreichen Wirkungen der Lebensversichcrungs- Jnstilute finden immer eine weitere Anerkennung, es bekundet sich dies in der alljährlich wachsenden Belheiligung des Publikums der denjelben. Diese Wahrnehmung spricht für die Intelligenz, Sittlichkeit und Sparsamkeit des deutschen Volkes. Bei der Lebensverstcherungs- und Erjparniß-Bank in Stuttgart sind z. B. nach ihren neuesten Veröffentlichungen vom Januar Juni für die Summe von 8,975,700 Mark Anträge cingelausen, während ihr im gleichen Zeiträume des Vorjahrs 7,348,000 Mark zukam, demnach Vermehrung des Zugangs binnen eines halben Jahres von ca. 1,600,000 Mark, wobei nicht unerwähnt bleiben darf, daß der Zugang des Jahres 1873 alle vorhergegangenen Jahre übenroffin haben soll. Bei diesem Institut sind derzeit 23,500 Personen imt einem Capital von 88 Millionen Mark betheiligt, dre jährliche Einnahme an Prämien stellt sich auf 2,800,000 Mark und der Bankfonds erreicht die Summe von über 16 Millionen Mark. Die Verwaltung ist bei der Aufnahme neuer Mitglieder streng und erregt dadurch bei ihren Agenten manchmal Unzufriedenheit, sie erzielt aber durch diesen vorsichtigen Betrieb und durch ihre bekannte Sparsamkeit und solide Anlage der Fonds alljährlich ohne Ausnahme sehr bedeutende Ueberschüsse, welche ihren Versicherten ungeschmälert zu gute kommen. Die Ueberschüsse auS den Jahren 1869 73, welche derzeit im Sicherheitsfonds ruhen, in diesem und den nächsten 4 Jahren aber zur Vertheilung gelangen, betragen z. B. nicht weniger als 3,282,063 Mark 37,, Procent der entsprechenden Prämien­zahlungen. Vom 1. Juni 74 30. Juni 75 werden laut dem Rechenschaftsbericht 651,700 Mark 37 Procent der Prämie verlheilt. Die von den Versicherten zu zahlenden Prämien reduciren sich dadurch auf das geringste Maß. Jede bezahlte Jahres-Prämie hat, sofern der Belheiligte mit Gewiunantheil versichert ist, Anspruch auf Dividende, nur wird die Dividende immer erst 5 Jahre später flüssig. Im 6. Jahre wird dem Ver­sicherten die Dividende seines Beitritts-Jahres, im 7. die seines 2. Versicherungs-Jahres u. s. w- in Abrechnung gebracht. Stirbt der Versicherte z. L. im 1., 3. und 7. Versicherungs-Jahre, so erhalten seine Erben neben der Versicherungssumme noch den Werth der rückständigen Dividenden. Die Dividende kann auch bei der Bank gegen Verzinsung stehen bleiben, in welchem Fall dieselbe bei Erlangung eines höheren Alters die Versicherungs­summe erreichen kann. Die stehengelassene Dividende kann be­liebig mit Zinsenanwachs erhoben, oder später zur Zahlung der Prämie verwendet werden. Kommt ein Versicherter in die Lage, nicht mehr sortzahlen zu können, so wird seine Versicherung bei rechtzeitiger Anzeige unter Benützung des vollen Werths der Police in eine prämienfreie Police umgewandelt. Die Bank gewährt alle Arten von Versicherungen, dabei ist insbesondere hervorzuhebcn, daß dieselbe bei den alternativen Versicherungen, welche beim Tod oder in einem oorausbestimmten Lebensalter zahl­bar werden, nicht nur aus der lebenslänglichen Quote der Prämie volle Dividende gewährt. Diese Versicherungsart bietet in Folge dieser Einrichtung ganz besondere Vortheile, da andere Anstalten aus der Zusatz-Prämie keine Dividende zu gewähren flegen. Dem Versicherten ist der Aufenthalt in ganz Europa gestattet, auch kann derselbe Nordamerika und alle Küstenorte des mittel­ländischen Meeres bereisen, ohne Extra-Prämie bezahlen zu müssen. Im Falle des Kriegs setzt die Bank die Versicherungen von Militärdienftpflichtigen bis zum Betrage von 24,000 Mark gegen Zahlung einer mäßigen Extra-Prämie auch über die Zeit des Krieges fort.

F

r st a m t W i l d b e r g, Revier Stammheim.

Kleinnuhholz- <L Brenn­holz-Verkauf.

Am Montag den 10. August Scheidholz auS den Waldungen Hohbühl, Weiler­stich, Gerbersack, Markhau, Wasserteich und Wasserbaum:

105 Baumstützen, 59 Meter lang, 20 Hopfenstangen, 64 stärkere Nadelholz­stangen, über 16 Meter lang, 4 Raum­meter buchene Scheiter, 16 Raummeter dto. Prügel, 8 Raummeter Nadelholzscheiter, 49 Raummeter dto. Prügel, 8 Raummeter dto. Anbruch, 14 Raummeter fichtene und weißtannene Rinde, gemischt, 460 buchene, 800 gemischte und 2300 Nadelholzwellcn.

Zusammenkunft Vormittags 9 Uhr im Staatswald Hohbühl auf der Stammheim- Deckenpfronner Poststraße.

Amtliche nnd Privat-Bekanntmachungen.

F o r st a m t Revier

A l t e n st a i g.

erkauf.

Am Mittwoch den 12. August d. I , Nachmittags 3 Uhr, in Warth aus den Staatswaldungen _ Neubann 2 und

Grasert:

10 Stück Nadelholz-Lang- und Klotz­holz mit 8 Festmeter, 4 Raummeter Nadel­holzprügel, 12 dto. Anbruch und 80 Stück dto. Wellen.

Alten staig, 4. August 1874.

K. Forstamt.

Revieramt Simmersfeld.

Streue-Verkauf.

Samstag den 8. August d. I. werden aus Obermühlhalde bei Urnagöld und Obergeiselhardt bei Gumpelscheuer ca. 60 Wagen Haide- und Moosstreue und aus Unterbuchschollen ca. 300 Stück

zu Streue geeignetes Nadelreis loosweise verkauft.

Zusammenkunft Morgens 9 Uhr in Obermühlhalde.

K. Revieramt.

H o ch d o r f, Gerichtsbezirks Freudcnstadt.

Liegenschafts-Verkauf.

' Am Montag den 10. August, Vormittags 10 Uhr, j^wird die in Nro. 70 d. Bl. näher beschriebene Liegenschaft des -j- Mich. Bohnet, Bauers in Schernbach, zum zweiten und möglicherweise zum letztenmal auf hiesigem Rathhaus zum Verkauf ge­bracht.

Auch wird zugleich 90 Stück, in dem Wald des Bohnet gehauenes Langholz, mit 1091 Cub.' zum Verkauf gebracht werden.

Liebhaber werden hiemit freundlichst ein­geladen.

Den 3. August 1874.

Waisengericht.