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(Eine Instruktion. Wie die „Tr. Ztg." schreibt, sollte eine sehr nervöse, ewig kränkelnte Dame Bad Ems besuchen, verlangte aber von ihrem Hausärzte, daß derselbe den Emser Badearzt aufs Genaueste über ihre Krankheit instruire. Der Hausarzt gehorchte und händigte der Dame bet ihrer Abreise einen Brief an den Kurarzl ein. Unterwegs konnte die Kranke der Versuchung nicht widerstehen, den wirklichen Grund ihrer Leiden zu erfahren, und erbrach den Brief. Derselbe enthielt Folgendes: „Herr College! Ich schicke Ihnen hier eine» weib- lichen verschrobenen Pavian, mit allen Untugenden seiner Race ausgestattet. Nehmen Sie diesen Quälgeist tüchtig ins Gebet. Sie hat eine Gesundheit wie ein Rhinozeros und einen enormen Geldbeutel." Die Gesellschafterin der Dame, welche das Gesicht derselben während des Lesens beobachtete, siel in Ohnmacht.
— (Apfelsinen.) In jetziger Zeit wird wohl keine Frucht mehr angeboten und gekauft, als die goldgelben Früchte, welche man Apfelsinen nennt. Wie aber Niemand ungestraft unter Palmen wandelt, so ist cs auch mit dem Genuß dieser so unschuldig aussehenden Früchte. Professor Virchow, der die Trichinen entdeckte, hat auch gefunden, daß bei einem Lauernden Genuß von Apfelsinen sich Eingeweidewürmer erzeugien, die zu schmerzhaften Krankheiten Veranlassung gaben. Es ist daher, namentlich den Damen, welche diese Früchte bevorzugen, Mäßigkeit im Genuß derselben anzurathen.
— Ein sehr einfaches und bi lligcs Mittel, die Pferde von den Stichen der Fliegen, besonders im Zustand der Ruhe, zu schützen, ist von Herrn Apotheker Perret in Moret angezcigt worden. Es besteht darin, daß man die Pferde mit wenig Lorbecröl, das für die Fliegen einen widerlichen Geruch hat, einreibt. Diese Einreibungen werden da gemacht, wo die Fliegen mit Vorliebe stechen. Mit 5 Centimes von diesem Oel hat man für 3 Tage für ein Pferd genug. In der Anwendung besteht keine Gefahr, die Hautlhätigkeil wird ein wenig angeregt, was für die Pferde sehr gut ist. Die Schönheit deS Haares bleibt vollständig bewahrt. Mil Erfolg kann man dieses Mittel auch durch eine Auflösung von 60 Gramm ^.ssa kooticka in einem Glas Essig und zwei Gläsern Wasser ersetzen. Der sehr penitrante Geruch der .Vssu toaticka verscheucht die Fliegen; es genügt, die Thiere ein klein-wenig mit dieser Auflösung anzustreichen, so daß sie durch keine Fliegen augerührt werden. Auch dieses Mittel ist vollständig unschädlich.
— Eheliche Liebe. Aus London schreibt man: Ein eigenihümlicher Fall, der ein sonderbares Licht aus eine den niedrigste» Volksklassen ungehörige Frau wirft, wurde heute vor einem hiesigen Polizeigerichte verhandelt. Ein Arbeiter stand daselbst angeklagt, seine Frau furchtbar mißhandelt zu haben, so zwar, daß dieselbe wochenlang in ein Hospital gebracht werden mußte und auch heute noch nicht gänzlich ihre Gesundheit wieder erlangt hat. Es wurde bewiesen, daß der Mann zu dem Konstabler, der ihn verhaftete, sagte: „Ich habe sie getreten und mache mir nichts daraus, wenn ich auch dafür aufgehängt werde." Der Spitalarzt erklärte die Verletzungen als sehr ernster Natur und versicherte, die Frau sei bei ihrer Aufnahme in das Spital
vollständig nüchtern gewesen. Nur mit großem Widerstreben konnte die Frau dazu gebracht werden, Zeugniß gegen ihren Mann abzulegen und um ihn vor Strafe zu schützen, sagte sie aus, sie wäre eine Gewohnheitssäuferin und hätte an jenem Tage die Kleider ihres Mannes verkauft, um Schnaps zu bekommen; sie sei auch erst gegen 1 Uhr nach Mitternacht nach Hause gekommen , hätte ihren Mann erst gereizt und dann geschlagen, worauf er sie gestoßen halte. Sie erklärte ferner, sie sei nicht verletzt gewesen, obgleich sie von der Polizei in das Spital geschafft worden wäre. Der Arzt, welcher nach dieser Aussage der Frau zurückgerufen wurde, beharrle bei seinem früheren Zeugnisse und versichcrie auf das Bestimmteste, die Frau wäre bei ihrer Aufnahme in das Hospital weder betrunken gewesen, noch hätte sie vorher überhaupt ein geistiges Getränke zu sich genommen. Diese übel angebrachte Liebe und Aufopferungsfähigkeit einer Frau für einen brutalen Mann, welche selbst den Meineid nicht scheut, um diesen vor Strafe zu bewahren, ist doch ein psychologisches Rälhsel.
— (O ie L e ich en v er b re nun n g) ist ein würdiger, harmonischer Abschluß unseres Lebens. Denn das Leben ist nichts als ei» Verbrennungsprozeß. Man ist umgeben von brennenden Frage». Man wird angefeuert. Man fängt Feuer. Man ist Feuer und Flamme. Man hat seine Flamme. Man verzehrt sich in Liebesgluthen. Man steht im Feuer mit Gott für König und Vaterland. Man geht für den Freund durch's Feuer. Man dreht sich um die Brennpunkte des Lebens. Man brennt vor Lust und Begierde. Man wird in ÜLZranti betroffen. Man holt die Kastanien aus dem Feuer. Man fürchtet sich als Gebrannter vor dem Feuer. Man wird hart im Feuer der Erfahrung. Man läuft gebrandmarkt umher. Man steht auf Kohlen. Man sammelt glühende Kohlen auf sein Haupt. Man trinkt gebrannte Wasser. Es wird Einem Eins auf den Pelz gebrannt. Man sucht sich in's beste Licht zu setzen. Man leidet alle Augenblicke an einer anderen Entzündung. Man versichert sich bei den besten Feuerassekuranzen. Man ist Mann bei der Spritze. Man verbrennt sich die Finger. Man verbrennt sich den Mund. Man brennt ab. Man brennt durch. Man flackert schließlich noch einmal auf, ehe das Licht ausgeht, und — verpufft. Und der ausgebrannte Leib wird von Siemens verbrannt, um ihn dem Fegefeuer zu entziehen, und die fromme Welt sagt: Amen, Ruhe seiner Asche! — Kann man sich noch wundern, wend der neu aufgebrachte Modus der Leichenverbrennung immer mehr Freunde findet?
— (Frage und Antwort.) Wer avancirt am schnellsten? Frage: Die Frauen: denn kaum ist die Werbung vorbei, so werden sie schon Gefreite und wenige Zeit darnach haben sie schon das Commando. — Frage: Warum werden denn jetzt die neuen Häuser mit so stachen Dächern gebaut? Antwort: Damit die Hypotheken in Masse leichter darauf ruhe» können.
— Ein Lehrer eraminirte seine Schüler aus der Bibel: „Sage mir, Maier, weßhalb wurden Adam und Eva aus dem Paradiese vertrieben? — Nun weißt Du's nicht? Wegen der Erbs-„Wegen
der Erbswurst", platzte Maierchen schnell heraus.
Amtliche und Privat-Bekanntmachungen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Schul-en-Kquidatwnen.
In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor denselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Unterpsaudsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkaus erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot soqleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
„ . ! Datum d
Ausschrei- amtlichen: bende Stelle.kanntmach:
Oberamts-' ^
Gericht : ^
Z7 i 1874.
Nagold.
Name und Wohnort
des
Schuldners.
Eberhard Rall, Carls, Krämer in Simmersfeld.
Tagfahrt
- zur
> Liquidation .
7. September, Nachmittags 2 Uhr
Tri
der
Liquidation.
Simmersfe
ld.
Bemerkungen.
Liegenschafts-Verkauf am 5. September 1874, Vormittags 11 Uhr.
Oberamts
Gericht
Nagold.
20. Juni Johannes Wurster, Holzhändler ^ 10. September, - ,
1874. in Ebershardt. Machmittags2Uhr. er har
Liegenschafts-Verkauf am 9. September 1874, Vormittags 10 Uhr.