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Umtsblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.
^ Erscheint wöchentlich 3mal und kostet
Nr. batbsährtich hier 54 kr., im Bezirk ^
mit Postaufschlaa 1 st. 8 kr. j
Donnerstag den 21. Mai.
Inscrationsgcbübr für die Rpattige Zeile ans gewöhnlicher Schcitt bei einmaliger Einrückung L Kreuzer, 4
bei mehrmaliger je 2 Kreuzer. >
A m 1 l i e s.
Nagold.
An die Gemeindebehörden.
Betreff eine feuergefährliche Einrichtung der Malzdörren.
Nachstehender Mttnsteriat-Erlaß vom 5. d. M., Ministeriat- Amtsblatt Nr. 15 Seite 137, wird hiedurch zur Kenntiiiß der Gemeindebehörden gebracht unter der Aufforderung an die Orts- vorsteher, auch den Mitgliedern der 'Lau- und Fenerschan hievon Eiöffnnng zu machen.
Den 19. Mai 1874. K. Obcramt.
G ü ulne r.
Erlaß des Ministeriums drS Innern an die K. Stadtdirektion Stuttgart und die K. Oberämter, betr. rine feuergefährliche Einrichtung der Malzdarren.
Ans Anlaß eines Brandfalls in einer Brauerei kam neuerdings zur Sprache, daß der Ranch von der Feuerung für die Mqlzdörrc abweichend von der in § 20 der Ministerial-Versü- gung vom 20. Dezember 1872, betreffend die Herstellung von Feuerungs-Einrichtungen, vorgesehenen Einrichtung vermittelst einer aus Eisenblech gesertiglc» Röhre abgeleitet wurde, welche ohne gehörige Verwahrung gegen die Entzündung des auf dem Dörrbodcn lagernden Malzes mitten durch die Dörr-Ränme hindurchging.
Da eine derartige Einrichtung in hohem Grade feuergefährlich ist, fo wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach §. 26 letzter Absatz und § 43 Absatz 3 der angeführten Ministerial- verfügung die Herstellung eiserner Kaminröhren für Malzdörren und ähnliche stärkere Feuerungen nur dann gestattet werden kann, wenn die nach der Lage der Verhältnisse im einzelnen Fall erforderlichen Sicherhcilsmaßrege!» getroffen werden und daß hienach Einrichtungen der Eingangs erwähnten Art nur zulässig sind, wenn die Rauchableitungsröhren mindestens 30 ein. von dem Malz entfernt gehalten und die Dörrflächen in diesem Abstand von den Röhren ausgeschnitten, auch die sich dadurch bildenden ringförmigen Oeffnuiigen mit einer mindestens 0,8 in. hohen kegelförmigen Hülse von Sturzblech umgeben werden.
Die Stadtdircktivn in Stuttgart und die Oberämter haben sich nicht nur selbst künftig hienach zu achten, sondern auch die Obcramtsbautechnikcr und Obcrfcnerschaner, sowie die Gemeindebehörden entsprechend zu bescheiden.
Stuttgart, den 5. Mai 1874.
K. Ministerium des Innern.
'S i ck.
Ausnahme von Zöglingen in die Ackerbauschulen.
Da mit dem Ablauf des Schuljahrs 1873/74 wieder eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbanschulcn zu Hohenheim, Eil wangen, Ochsenhausen und Kirchberg ausgenommen wird, so werden diejenigen Jünglinge, welche sich um die Aufnahme bewerben wollen, aufgeforderl, sich innerhalb vier Wochen, von heute an gerechnet, je bei dem Vorsteheramt derjenigen Acker- bauschnlc, in welche sie einzulrcten wünschen, zu melden. Die Aufzunehmendeu müssen das 17. Lebensjahr zurückgclegr haben, vollkommen gesund und für anhaltende Feldarbeiten körperlich erstarkt, mit den gewöhnlichen landmirthjchaftlichen Arbeiten bereits vertraut sein und lesen, schreiben und rechnen können, wie auch die Fähigkeit besitzen, einen populären Vortrag über Land- wirthschaft gehörig auszusassen. Kost, Wohnung und Unterricht erhalten dieselben für die von ihnen zu leistende Arbeit, wvneben sie nach Maßgabe ihrer Leistungen und ihres Verhallens je am Jahresschluß noch mit besonderen Prämien bedacht werden. Etwaigen Bedürftigen wird außerdem einige Unterstützung gereicht. Mit dem Eintritt in die Schule übernehmen sie die Verpflichtung, abgesehen von eiwaiger Einberufung zum Militär, den vorge- schriebencn Lehrkurs, welcher in Hohenheim, Ellwangen und Ochsenhausen 3 Jahre dauert, in Kirchberg zunächst versuchsweise aus 2 Jahre bestimmt worden ist, vollständig durchzumachen.
Mit den unter oberamtlichem Bericht einzubefördernden Eingaben ist ein Taufschein, Impfschein, sowie ein Zeugniß des Gemeinderaths über den Stand und den etwaigen Grundbesitz des Vaters, über die Einwilligung desselben zum Vorhaben
seines Sohnes, über das Heimathsrecht, das Prädikat Laufbahn deS Änsznnehmende», sowie serner darüber vorzulegcn, welches Vermögen der letztere von seinen Ellern dereinst nach Wahrscheinlichkeit zu erwarten hat. Diejenigen, weiche die erforderlichen Ausweise beibriugen und nicht durch besonderen Erlaß zurückgewiesen werden, haben sich am
Montag den 15. Juli d. I,
Morgens 7 Uhr,
zur allgemeinen Prüfung in Hohenheim ettizufiuden.
Stuttgart, den II. Mai 1874.
K- Ccntralstelle für die Landwirthschasl.
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T a g e s - e u i g k e i 1 e n.
Stuttgart, !8. Mai. Die Kam in er der Abgeordneten nahm heule mit ihrer 207. Sitzung ihre Geschäfte wieder auf. Nachdem der Präsident die Mitglieder willkommen gedeihen, wurde die Wahl des Staatsrakhs v. Bitzer zum Abgeordneten von Leonberg an die Stelle des zurückgctreteneu AVg. Daur für legitimirt erklärt, derselbe emgcfüdrt und auf die Verfassung beeidigt. Von Lenz u. Gen. ist eins Anträge an die Negierung um Einführung der Neichsmarkrechnung schon vor der vtfizielen Einführung durch das Reich in de» Einzelstaaten er:r- gegailgcn. Hierauf wird zum Gegenstand der Tagesordnung, dem Bericht über den Liaatsvertrag mit Baden über weitere Eisenbahnanschlüsjs, üdergegangen.
Als Hauptgefchworene beim Schwurgerichte in Tübingen haben für Vas II. Quartal u. a. zu fnngiren: Dürr, Philipp, Gemeinde- ralh von Sulz, Nagold. Fleischte, Jakob, Kaufmann von Oder- jeiliiigen, Herrenbcrg. Hammann, Martin, Gsmeinderath von Marmismooö, Ealw. Kapptcr, Ludwig, jung Rothgerder von Nagold. Zerweck, Wilhelm, led. , Oekonom von Herrenberg.
Stuttgart, 18. Mai. iLandesproduktenbörse.) Im Geschäft zeigte sich zwar etwas mehr Lebhaftigkeit, und die Nau-lust war beute reger als ieit vielen Wochen. Wir notiren: Waizen, galizisch. fl. 9. 12 dlo. rujj. N. s. 46 - fl. 9. dto. daher, fl. 9.—st. 9. >2., drv. amerilan. st. 8. 42. st. 9. (>. Kernen st. 9. t8—20. Dinkel st. 6. 90. Haber st. 5. 42. Mehlpreise pr. 100 Kttogr intl. Sack. Mehl Nro. 1: fl. 2ö. -st. 26. 24. Nro.2: st. 21. - fl 24. 24. Nrv. 3: ft. 23.12-30^ Nro. 4: sl.20.30.-48.
L-luttgarr, 18. Mai. Dem „schwäbischen Merkur" wird aus Zürich gemeldet, das Schloß Arenenbcrg werde in Stand gesetzt und versichere man sehr bestimmt, Kaiserin Eugenie und der kaiserliche Prinz würden sich demnächst bleibend daselbst niederlassen.
Tübingen, 15 Mai. Die Gesammtzahl der in diesem Semester hier anwesenden Ätudirend en beträgt jetzt etwa 915. ES ist dies das günstige Resultat, welches die hiesige Hochschule jemals ausznweffen hatte.
Den französischen Blätcrn wird nach einer Pariser Correspondenz der „A. Z." aus der Wilhelm a bei Cannstatt gemeldet: „Der französische Consul in Stuttgart, Marquis v. Tallenay, der liebenswürdigste und mit der deutschen Politik am meisten vertraute Mann unter den hiesigen Freunden, wurde während der Feste gänzlich beiseite gelassen. Es braucht nicht erst gesagt zu werden, daß die Kränkung (aü'ront) nicht Hrn. v. Tallenlay, sondern dem Lande gilt, welches er vertritt."
Aus dem bayerischen Walde wird gemeldet, daß am Arber und Rachel sußtieser Schnee liegt. - Aus Osterhofen, Vils- hofen und Umgegend kommt die Nachricht, daß dort die in der Vegetation weiter fortgeschrittenen Wintcrkornfelder durch die letzten Fröste vernichtet wurden und deßhalb abgeiuäHt werden mußten.
Der bekannte Ingenieur Häberlein in München hat eine Vorrichtung erfunden, die Eisenbahnwagen zu verkoppeln und anszuhängen, ohne daß die betr. Bediensteten zwischen die Wagen treten müssen. Es wird durch dieselbe, wenn sie sich bewährt, zahlreichen Unglückssällen vorgebengt.
Unser unvergeßlicher Jacob Grimm hat sich über die Frage, ob der menschliche Leichnam zu verbrennen oder zu begraben sei. in der Akademie der Wissenschaften in Berlin im November 1849 also ausgesprochen: „Wir nennen das Grab ein Bett, eine Ruhestätte der Entschlafenen, wo sie nach irdischer Arbeit ungestört rasten im Haus des Friedens und der Stille- Das mag vielmehr von den heidnischen Grabhügeln, die noch kein Pflug geackert^ keine Habsucht oder Neugier aufgebrochen hat, als von den Gräbern christlicher Kirchhöfe gelten; die