wohl angenehm und scheine auch vortheilhaster, doch auf die Dauer lasse es sich nicht ohne Schaden durchführen.
In der Wohnung des Fremden angelangl, fand Cartouche einen wohlbesetztcn Tisch und zwei junge hübsche Mädchen vor.
Bei diesem Anblick ging Cariouche sofort aus jene Vorschläge ein, bot sich dem neuen Freunde zum Geschästsgenossen an und erhielt dafür eine der Schönen.
Das Geschäft wurde nun ein halbes Jahr hindurch mit gemeinsamen Kräften sortgesührt, dann aber wurde sein Associe und andere Freunde ergriffen und auf die Galeeren geschickt, die Schönen wanderten ins Hospital und Cartouche — entwischte.
Er war damals '17 Jahre alt.
Es schien unter solchen Umständen rathsamer zu sein, sich einstweilen den uniformirlcn Spähern unsichtbar zu machen und ein anderes minder gefährliches Handwerk zu ergreifen — er wurde Spieler.
Zu diesem Bchuse ließ er sich in jene Cirkel führen, die man Akademien nannte, wo ein junger Mann mit seinem einnehmenden Aeußern, seinen feinen Manieren, seiner bereits an den Tag gelegten Geschicklichkeit mit offenen Armen empfangen wurde.
Das Glück war ihm günstig, außerordentlich günstig.
Bald hatte er sich so viel Rcichthümer durch die Karten erworben, daß er selbst Bankhalter wurde, Leckaien mit Goldtressen Hallen und, wie man zu sagen pflegt, ein großes Haus machen konnte.
Doch dies durch Karten gewonnene Haus war auch weiter nichts als ei» Kartenhaus. Denn als eines Tages einer seiner Lackaien ihn bestahl, und er dummer Weise denselben bei der Polizei ihn verklagte, wurde er von dem Diebe als falscher Spieler denunzirt.
Es gelang der Behörde aber nicht, so viel erschwerende Be- weismittcl gegen ihn anfzufindcn, daß sie gegen ihn einschreiten konnte. Er behielt seine Freiheit, aber um feinen Ruf war es geschehen. Er mußte sein Hans und sein Bankgeschäft schließen, verkaufte seine Kostbarkeiten und trat nun in ein Werbergeschäft.
Doch diese Thätigkeit sagte seinem Geiste nicht zu. Er erbot sich daher zugleich bei dem gefürchteten und furchtbaren Generalpolizeilieutenant von Paris, d'Argenson, ihm alle Diebe und Gauner von Paris auszukundschafte» und zu verrathen, für welches Geschäft er täglich einen Krouthaler erhielt.
Auch diese doppelte Thätigkeit genügte ihm nicht und seine Sehnsucht war auf eine lucrativere und angenehmere Beschäftigung gerichtet.
Ein Zufall kam seinen Wünschen zu Hilfe und führte ihn wieder aus ein neues Gebiet.
Er war einem Serganten gegenüber auf die Verpflichtung eingegangen, demselben bis zu einer bestimmten Frist und gegen eine bestimmte Summe 5 Recruten zu verschaffen. Aber trotz der größten Mühe war er nur im Stande, 4 aufzntreiben.
Der Sergant schien auch damit zufrieden zu sein und bat den Werber nur, ihn und die Recruten bis La Villetta zu führen, wo er ihm die versprochene Summe ausrahlen wolle.
Cartouche erklärte sich dazu bereit.
(Fortsetzung folgt.)
Allerlei
Der alte Blücher, den Freund und Feind den Marschall Vorwärts nannten, gab Allen, die mit ihm in nähere Berührung kamen, Spitznamen. Den alten Lchlachten-General Z)ork, der ihn oft ärgerte, nannte er seinen „widerhaarigen tapfer» Jse- grimm", General Bülow war sein „Schwerenöther", Gneisenau fein „Apotheker", Lord Wellington sein „englischer Herr Bruder Etasncum", Fürst Schwarzenberg sein „Kamerad langsam voran", Bernadotle „der gaskognische Fuchs", Napoleon sei» „Ncbnkad- nezar", Paris „das moderne Babel", Pozzo di Borgo, der einzige Diplomat, den er schätzte, mein Racker". Die Engländer nannte er „Ritter vom Spleen" , „Plnmpnddings-Beefsteaks- ftesser"; am meisten ärgerte ec sich, daß sie seinen ehrlichen deutschen Namen in „Bluttscher" englisirteu. Den Staatskanzier Hardenberg nannte er den „Tintenspiou" und die Schwarzseher und Unglücksraben „Trübfalsspritzeu".
Amtliche und Privar-Bekarrntmachurrge».
K. Oberamtsgericht 'Nagold.
Schulden-Aq Nidationen.
In nachbenamiten Gantsachen werden die Lchuldenliquidationeu und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen au den nachbcnanuteu Tagen und Orten vorgeuommcn werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um Entweder in Person oder dura, gehörig Bevollmächtigie, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen,^ vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme mir der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Maste ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die Uuterpsaudsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Küsten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschluss^ bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Giänbiger- ausschnsses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekntionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßvergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebnis) des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfänder» nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation au, oder wenn der Licgeuschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.
m . > Datum der .
Ausschrci- Amtlichen Bebende^ Stelle, kanntmachung
Name und Wohnort
des
Schuldners.
Tagfahrt
Zur der
Liquidation. Liquidation
Bemerkungen.
Oberamts-
Gericht
Nagold.
16. Februar ! 1874.
Josef Heller, Zimmermanu von 11. Mai 1874,
Obcrthalheim.
Vormittags 10 Uhr
Oberthalheim.
Liegenschafts-Verkauf am 9. Mai 1874, Vormittags 10 Uhr.
Forstamt Wildberg. Revier Hirsau.
Stammholz-, Kleimmtzholz- und Brennholz-Berlans
aus dem Staatswald Hönig. Montag den 2. März, Vormittags 10 Uhr,
ans dem Rathhaus in Simozheim: 17 Stück Eichen III. und IV. Klaffe mit 7,22 Festmeter, 41 Stück Buchen mit 43,78 Festmeter, 28 Stück 13—20 cm. starke und bis 10 Meter lange eichene Stangen, 12 Rm. eichene, 9 Nm. buchene Scheiter und Prügel. 60 Rm. Nadelholzscheiter, 58 Nm. Nadelholzprügel. 35 Rm. Stockholz im Boden; 220 eichene, 480 buchene, 2590 gebundene Nadelholz- und 30 Schlagreiswellen.
Revier amt Simmcrsseld.
Scheiierholstieisulir-
Akkori».
Samstag den 28. Februar d. I., Nachmittags 1 Uhr,
werden im Hirsch in Enzthal die Beifuhr von 72 l Rm Nadelholzscheiter aus Ober- urühlhalde auf den Bahnhof in Wildbad im Abstrich verakkordirt.
A i ch h a l d e n,
Oberamts Calw.
Kalksteiuzerkleinerungs- L Holzmacher-Akkord.
Am Dienstag den 3. März di I., Nachmittags 1 Uhr,
werden aus dem Rachhause dahier 400 Roßlast Kalksteine zum Zerkleinern, sowie 200 Rm. Scheiterholz zu machen, verak- kordirt, wozu Liebhaber eingeladen sind. Den 23. Februar 1874.
Schultbeißenamt.
Keck.
E b h a u s e n.
Hopfenstangen-
Verkauf.
Am Montag den 2. Mär; d. I., Nachmittags 1 Uhr,
kommen auf dem hiesigen Rathhaus 2000 Stück schöne Hopfenstangen aus dem Gemeindewald Kaltenau zum Verkauf.
Den 24. Februar 1874.
Schultheißenamt. Ricthmüller.