Nr. 10.

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Einriickungsgebühr für die kleine Zeile ans gewöhnlicher Schritt je 2 Kreuzer.

1874.

Am t l i ch e s.

N a g o l d.

An die Ortsbchörden und an die Militärpiflchtigeu.

Betreffend die Ansprüche auf Zurückstellung Militärpflichtiger wegen Familien- oder sonstiger Verhältnisse im Frieden, sowie der Landwehrleutc und Reservisten im Falle einer Mobilmachung.

In Betreff dieser Ansprüche wird nachstehende Belehrung erlassen:

1) Die Zurückstellung erfolgt je nur auf 1 Jahr und ist daher, wenn sic weiter beansprucht wird, dis zum dritten Con- rurrenzjahr alljährlich wiederholt geltend zu machen und zu be­gründen.

2) Es sind hiebei die Bestimmungen der §§. 42, 43 und

44 der Militär-Ersatz-Jnstruklion und des 8- 2 über die Classi- sicirung der Reserve und Landwehrmannschaslen rücksichllich ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse (Retter's Handbuch L>.

45 53 und S. 309 313) maßgebend.

Dabei wird insbesondere auch auf den §. 78 der Militär- Ersatz-Jnstruktion hingewiesen, wornach die zur Begründung der Zurückstellungsgesuchc bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung oder spätestens im Musterungstermin selbst zur Sprache zu bringen und nachzuweisen sind.

Auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Be­weises wird keine Rücksicht genommen.

3) Militärp sichtige Schulamts - Kandidaten , welche die Anwendung der Bestimmungen der §§. 8 und 46 der Militär- Ersatz-Jnstruktion beanspruchen, haben durch Zeugnisse, welche in amtlich beglaubigter Abschrift vorzulegen sind, darüber sich aus- zuweisen, daß sie die für die Anstellung als Lehrer abzulegende Prüfung erstanden haben oder als solche angrsteüt sind.

Die Zurückstellungsgesuche solcher Militärpflichtigen, über deren Militärpflicht erst zu entscheiden ist, sind von den zur Reklamation Berechtigten bei dem Ortsvorsteher des Domicilorts anzubringen. Von diesem sind nach Beibringung der etwa feh­lenden Notizen und Zeugnisse und nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnisse, die in dem Fragebogen Formular Isit. X. gestellten Fragen genau zu beantworten, worauf das Gesuch dem Gemein­derath zur Begutachtung und Unterzeichnung vorzulegen ist. Der ausgefüllte, von dem Gemeinderath Unterzeichnete Fragebogen ist, wo immer möglich vor, spätestens aber in dem Musterungster­min dem Civilvorsitzenden der Kreisersatz'Commission des Ge­stellungsorts zuzusenden. Ist der letztere in einem andern Aus­hebungsbezirk als der Domicilort, so ist der Fragebogen dem Oberarm des Domicilorts vorher zur Begutachtung vorzulegen.

Gesuche der Landwehrleute und Reservisten um Zurück­stellung im Falle einer Mobilmachung, zu denen das Formular des Fragebogens 8 zu benützen ist, sind ebenfalls bei dem Orts­vorsteher des Domicils anzubringen, sie sind von diesem unter Zuziehung einiger (mindestens zwei) zuverlässiger Reservisten oder Landwehrmänner zu prüfen, vom Gemeinderath zu begut­achten und auf I. April d. I. von jeder Gemeinde mit einem Verzeichniß nach dem Formular v. versehen, einzureichen. Die näheren Bestimmungen sind aus Retter's Handbuch S. 292 u. 309313 ersichtlich.

Wie viele Fragebogen von jeder Gattung nothwendig sind, ist in Bälde anzuzcigen, woraus die erforderliche Zahl den Orts­behörden zugchen wird.

Den 21. Januar 1874.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold An die Gemeindebehörden. Tabellen zur Sammlung von Notizen für die Grundsteuer- Einschätzung betreffend.

Auf mehrfache Anfragen sieht sich die unter;. Stelle veran­laßt, bekannt zu machen, daß Tabellen zu Sammlung von No­tizen für die Grundsteuer-Einschätzung in der Zaiser'schen Buch­druckerei hier bezogen werden können; bei der Bestellung ist jedoch anzugeben, in wie viele Classen die Aecker, sowie die Wiesen u. s. w. eingetheilt sind.

Den 22. Januar 1874.

K. Oberamt. Güntner.

Nagold. An die Ortsvorstcher. Dieselben werden hie- mit aufgcfordert, innerhalb 5 Tagen die im Kalenderjahre 1873 zur Ausführung gekommenen Ablösungen von Trepprechten anzuzeigen, mir Namen der Gewände und Angabe der Morgenzahl.

Den 22. Januar 1874.

Kgl. Oberamt. Güntner.

T a g e s - N e n i g k e i t e n.

Nagold, 22. Jan. Laut heule früh von Eßlingen hier seingelaufenem Telegramm ist der bis in die jüngste Zeit hier - praktizirende Rechtsanwalt Maier aus der Eisenbahn dort derart verunglückt, daß er schrecklich verstümmelt sogleich seinen Tod fand. , Nähere Nachrichten fehlen noch.

s Herrenberg, 19. Jan In dem Filialorte Mönchberg > wurde durch Entladung eines Pistols, welchen ein lediger Bursche im Hause seiner Schwester auf den Tisch gelegt hatte, ein drei­jähriges Kind, dem die Papierpatrone ins Herz drang, erschossen. Ein zweites, das daneben stand, sank zu gleicher Zeit zu Boden in Gegenwart der Mutter, war aber nur durch einen Streifschuß am Auge verwundet.

'Waldsee, 20 Jan. Montag Abend wurden 2 Arbeiter bei Grabung eines Lagerbierkellers verschüttet. Beide Arbeiter waren verheirathcte Maurer mit Kindern.

Ravensburg. Frecher Schwindel und Leichtgläu­bigkeit. Veronika Arnegger von Brand, O.A. Tettnang, des Betrugs und der Fälschung angeklagt, früher Dienstmagd, 47 Jahre alt, von nichts weniger als ansprechendem Aenßern, lebte in letzter Zeit behaglich für sich in Brand und wußte sich schon seit etwa 8 Jahren die Gunst und das Vertrauen eines Geistli­chen in der Nachbarschaft so sehr zu erwerben, daß sie diesen im Lause von 2 Jahren Mitte des Jahres 1871 bis Sommer 1873 bestimmen konnte, ihr etwa 29 Anlehen im Betrage von 30 bis 250 fl., im Ganzen von über 2000 fl. für zum Theil erdichtete Personen anzuvertrauen. Um diesen Zweck zu erreichen, schrieb sie etwa 35 Briefe an den geistlichen Herrn, in denen sie von Personen, die gar nicht existirten, alle möglichen haarsträu­benden Unglücksfälle und Selbstmorde erzählte. Ebenso wußte sie dritte Personen zu Anlehen für sie selbst zu veranlassen, in­dem sie diesen vorspiegelte: der betr. Geistliche habe zu Bezah­lung von Möbeln u. s. w. Geld nöthig, und verschaffte sie sich auf diese Weise gegen 2400 fl. Unter dem weiteren Vorgeben, sie könnearme Seelen aus dem Fegfeuer erlösen", schwindelte sie mehreren irre geleiteten unter der Vorspiegelung, der betreffende Geistliche verrichte dafürgute Werke für die armen Seelen", über 1500 fl. ab (indem z. B- einzelne dieser Geprellten nicht weniger als 900 fl. bezw. 500 fl. zu diesem Sa­mariterdienst lieferten), welche sie. nach ihrer Behauptung, vein Pfarrer mit dem Anfügen übergab: es seien zurückbezahlte An­lehen rc. Zu Verdeckung dieser vielfachen Spiegelfechtereien stellte sie falsche Quittungen, Schuldscheine, Kaufbriefe in etwa 35 Fäl­len aus und um den Herrn Pfarrer doch nicht zu sehr wegen der erhaltenen Anlehen in Schaden zu lassen. kaufte die gute Seele von verschiedenen Kaufleuten rc. die verschiedenartigsten Gegenstände aller Art, insbesondere Meubel, Gold und Silber, Schmucksachen, Piano's rc. und wendete solche dem Herrn Pfar­rer unter allen möglichen falschen Vorspiegelungen als Geschenk, an Zahlungsstatt und in sonstiger Weise in so überaus reichlichem Maße zu, daß einmal eine große Versteigerung abgehalten wer­den mußte; der Betrag dieser dem Herrn Pfarrer so in die Hände gespielten Gegenstände beläuft sich über 5000 fl. Die Ange­klagte wurde am 15. und 16. d. M. von der hiesigen Strafkam­mer zu fünf Jahren Zuchthaus verurtheilt. Auf die zahlreich versammelte Zuhörerschaft machte das Verhältniß, das zwischen der Angeklagten und dem Herrn Pfarrer bestanden haben mußte und das auch durch die Vorträge des Vertheidigers, Rechtsan­walts Schnitzer von Biberach , zwar gehörig beleuchtet, durch die Verhandlung selbst aber doch nicht genügend aufgeklärt wurde, den größten'Eindruck. Mußte man sich doch fragen und es war mehr als auffällig, wie dieser geistliche Herr dazu kommen konnte, Geschenke von so bedeutendem Werthe von gänzlich unbekannnte