andern, um auf diese Weise die Bischöfe kraft ihres Reichstagsmandats gegen gerichtliche Verfolgung zu sicher».
Am 6. Dezember, bem Todestage des tapferen Freischaaren- führers Lntzo w, fand mit Gesängen und Ansprache eine erhebende Erinneruugsseier an dessen Grave in Berlin statt. Das mit Blummen, Ephen- und Lorbeerkränzcn reichgeschmückte Grad bildete den Mittelpunkt, um den sich die Anwesenden grnppirten. Besonders zahlreich Halle sich die akademische Jugend eingefnnden.
Breslau, 15. Dez. Das Stadtgericht hat den Fürstbischof Förster wegen ungesetzlicher Anstellungen von Geistlichen in eontniualiam zu l l,600 Thlr. Geldbutze, eventuell zweijährigem Gefängnitz vernrtheill.
Bazaine hat am Tage nach seiner Derurtheilnng folgenden Brief an seinen Verlheidiger Lachand gerichtet : „Mein lieber und wackerer Vertheidiger: Vor meiirer letzten Stunde will ich Ihnen aus ganzer Seele für die beldenmü ihigen Anstrengungen danken, welche Sie in der Führung meiner Sache gemacht haben. Wenn die Lanke der höchsten Beredtsainkeit, die Sie ans dem Gefühl der Wahrheit und aus der Hingebung Ihres edlen Herzens geschöpft haben, meine Richter nicht überzeugen konnten, so geschah dies, weil sie überhaupt nicht überzeugt werden konnten; denn in Ihrer bewundernswerthen Rede sind Sie über menschliche Kraft noch hinansgegangen. Ich werde keine Revision beantragen. Ich will nicht vor der Welt das Schauspiel eines so schmerzlichen .Kampfes verlängern und bitte Sie, keinen Schritt zu meinen Gunsten zu ihun. Nicht mehr von den Menschen verlange ich Gerechtigkeit; von der Zeit und von der Beschwichtigung der Leidenschaften erhoffe ich meine Rechtfertigung. Fest und entschlossen, stark in meinem Gewissen, erwarte ich die Vollstreckung meines Urtheils. Trianon sons Bois, 1l. Dezember 1873. Marschall Barnine."
Paris, 13. Dez. Bazaine hat an den Präsidenten der Republik, nachdem er Mittheilnng von der Umwandlung seiner Todesstrafe erhalten, folgendes Schreiben gerichtet: Trianon- sous-BoiS, 12. Dez. Herr Marschall! Sie gedachten der Zeit, wo wir mit dem Vaterlands neben einander dienten. Ich befürchte, daß Ihr Herz die Itaatsraison in den Hintergrund gedrängt hak. Ich würde ohne Bedauern gestorben sein, denn das von meinen Richtern an Sie gerichtete Gnadengesuch rächt meine Ehre. Genehmigen Sie, Herr Marschall, die Versicherung meiner Achtung. Bazaine. Der Gnadcnakt soll auf Marschall, der erwartet hatte, daß er erschossen werden würde, einen sehr
niederschlagenden Eindruck gemacht haben, zumal in demselben die militärische Degradation aufrecht erhalten wird, über die es im Art. 190 des Militärstrafgesetzbuches heißt: „Die militärische Degradation zieht nach sich: 1) Den Verlust des Grades und des Rechtes, dessen Insignien und Uniform zu tragen. 2) Die absolute Unfähigkeit, in der Armee, einerlei unter welchem Titel, zu dienen, und die übrigen durch die Art. 28 und 34 des gewöhnlichen Strafgesetzbuchs ausgesprochenen Unfähigkeiten. (Diese sind: der Ausschluß von jeder Staatsstelle oder Funktion; der Verlust des Stimmrechts; die Unfähigkeit. Geschworner, Sachverständiger, Zeuge vor Gericht, Mitglied eines Familienrathes, Vormund zu sein; der Verlust des Rechtes, Waffen zu tragen, Mitglied der Rationalgarde zu sein, eine Schule zu halten. 3) Den Verlust des Rechtes, einen Orden zu tragen und den Verlust eines jeden Anspruches auf eine Pension oder eine Belohnung für frühere Dienste." Bazaine's Abreise ist uuf Mittwoch festgesetzt. Seine Reffen, welche Officiere sind, haben ihre Demission gegeben. Oberst Magnan ist zur Disposiiion gestellt morden. Der Marschall darf Frau und Kinder an seinen Bestimmungsort mitnehmen.
V e r sa i l l e s, 15 Dez. Die Regiernngskreise sind über den Ausfall der Wahlen außer sich. Von Baragnon erzählt man sich das Wort: „Wir müssen das Stimmrecht knebeln!" — Bazaine wird morgen nach seinem Hast Ort abgeführt.
Die Nonnen des Klosters zum heil. Josef in Bordeaux haben dem Papste ein eigenthümliches Geschenk gemacht. Dasselbe besteht in einem mit Gold gestickten und mit Zwanzig- Franks stücken gefüllten Herzen Jesu. Pius IX. soll dasselbe mit großer Befriedigung ausgenommen haben und von der originellen Idee der Nonnen von Bordeaux ganz entzückt sein, ein Gefühl, das bei dem gegenwärtigen hohen Goldagio jeder andere, auch nicht päpstlich gesinnte Empfänger eines derartigen Geschenkes theilcn würde.
Allerlei.
— (Vor Gericht.) Die Sache ist so zugegangen. Der Schreiner hat den Hirschivirth einen verlogenen Spitzbuben geheißen, daraus hat der Hirschivirth einen Prügel genommen und hat dem Schreiner hinten ausgehauen, daß es geplatscht hat. Ob er ihn aber getroffen hat, kann ich nicht sagen, ich Hab' g'rad geschnupft.
Amtliche und Privat-Bekanntmachnnge».
K. Oberamtsgericht Nagold.
Schul-en-Vqnida1io»en.
I nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder dm ... gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger —mit Ausnahme mir der Unterpfandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweisinittel, und die Uitterpsandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßoergleichen ls der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfänder« nicht hiureicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche sünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindel, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer ivird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und sein Zahlungsfähigkeit nachweist.
^ " j Datum der Aame und ÄohnortOrt
Ausichrei- amtlichen Be- des i zur der
bende Stelle.-kamttmachunq ^ Schuldners. Liquidation. Liquidation
^GeNch^ ^ D^mber Christian Friedrich Stepper, Metz- 27. Februar 1874,^ S ch ö n b r o n n Nagold ger und Lammwirth in Schönbronn. Nachmittags 1 Uhr.
6. Dezember Franz ikaver Maier, gew. Jpser 3. März 1874, A l t e n st a i g
Gericht 1873. ^ j« Altenstaia Vormittags 8 Uhr. Stadt.
Nagold. : j . v-
Bemerkungen.
Liegenschafts-Verkauf am 26. Februar 1874, Vormittags 10 Uhr.
Liegenschafts-Verkauf am 2. März 1874, Vormittags 11 Uhr.
SchnmymaMahn.
Akkord über Kleingeschlag- lieserung.
Unterzeichnete Stelle ist beauftragt, die Lieferung von 2100 Xrn. Kalksteingeschläg im Submissionswege zu vergeben. Das Kleingcschläg kann auf den Stationen Leonberg, Renningen, Althengstett, Teinach,
Wildberg'oder Nagold aufgeliefert und muß im Eisenbahnwagen verladen werden. Die Bedingungen liegen auf dem Bauamtsbn- reau zur Einsicht auf.
Offerte sind schriftlich versiegelt und mit der Ansschrist Kalksteingeschläglieferung versehen, bis
Dienstag den 23. Dez., Vormittags 1 lUhr,
allhier einzureichen.
Calw, 15. Dez. 1873.
K. Betriebsbauamt. _ Fuchs. __
Nagold.
Meuer-Einrug.
Diejenigen Steuerpflichtigen, welche auf de» 1. Juli 1873 ihre verschiedenen Schuldigkeiten noch nicht vollständig bezahlt h a-