Stur; auf der Stelle getödtct und fünf trug man sterbend iu's Hospital.
Jm„Uuivers" wird eine Encyclica des Papstes vom 2l. Nov. veröffentlicht, welche auf die Angriffe der Regierung gegen die geistige Macht des Papstes hiiiweift, der Verfolgung der Katholiken in der Schweiz und Deutschland gedenkt und die von Deutschland und der Schwei, befolgte Politik heftig zurückweist.
Der General Kan, ler hat einen Tagesbefehl an die ehemaligen Officiere der p äp st Iich e n Ar m e e erlassen, worin ihnen mitgetheilr wird, daß, so lange die piemontesische Occupalion Noms daurc, ihnen kein Gehalt, keine Pension mehr gezahlt werden könne, weil die päpstliche Kasse leer sei! Dennoch sollen aus derselben bedeutende Summen an Don Carlos gesendet werden, um dessen Wege zu ebnen.
In einem Pariser ultrnmontauen Blatt, der Union, lesen wir die Worte: „Wie man sich leicht überzeugen kann, sind die Katholiken unter Anführung der Geistlichkeit i» Deutschland unsere festesten Bundesgenossen; sie allein halten heul zu Tage die Politik Preußens in Schach."
Am 3. De; sind mit einem Zuge der Ostbahn IstO Jesuiten in Paris angekommen. Sie kamen zum größten Theile.ans Elsaß-Lothringen und begaben sich in das Pariser Mutterhaus, wo mehrere derselben bleiben werden. Die anderen gehen zum Theil nach England und zum Theil nach Italien, „um bessere Zeilen abznwarlen", wie die Liberte sagt.
Paris, 23. Nov. Wie der „Gaulois" berichtet, laugte gestern ein Exemplar des in Berlin publicirten W e rkes über die Operationen der 2. p re u ßi s ch e n Ar m ee, welche der Prinz Friedrich Karl befehligte, in Paris zu Händen des Hrn. Lachaud an. Dieses Exemplar soll mir geschriebenen Rand-Bemerkungen versehen sein, welche auf verschiedene Stellen besonders aufmerksam machen. Auch der Herzog von Aumale habe gleichzeitig ein ähnliches Exemplar erhalten.
Trianon, 7. Dez Prozeß Bazaine. Der Berlheidiger des Marschalls. Advokat Lachaud, hat heute sein Plaidoyer begonnen. Derselbe rührt ans, daß Bazaine seiner Pflicht nach
gekommen sei. Morgen wird die Bertheidigungsrede fortgesetzt werden. Man glaubt, daß das Urtheil am Mittwoch gefällt werden wird.
Trianon, 8. Dez. (Prozeß Bazaine.) Fortsetzung der Vertheidigungsrede. Lachaud, vom 4. September sprechend, sagt: „Die Geschichte wird einst erzählen, daß. sich Leute fanden, welche die Invasion nicht für genug hielte», sondern noch den Schmerz der Insurrektion hinzusügen mußten". Auf die Unterhandlungen Bazainc's mit dem Feinde übergehend, sagt Lachaud: unter gewöhnlichen Zeitverhältnissen wäre ein so handelnder General schuldig; in Metz waren wir aber nicht in gewöhnlichen Verhältnissen. Die Regierung in Tours wußte wohl, daß ein Widerstand bis zum äußerste» unmöglich war. Do» Gambetta sprechend sagt Lachaud: sein glühender Patriotismus hoffte auf Erfolg; dieses wird seine einzige Entschuldigung vor der Geschichte sein, eine andere wird er nicht haben. Fortsetzung des Plaidoyers morgen.
Newyork, 6. Dez. Es heißt, das Cabinet wolle sich wegen der Auslieferung des „Virginius" so lange gedulden, bis sie ohne Verletzung des spanischen Stolzes geschehen kann. Im Falle die Aizslieferung nicht erfolgen sollte, würde die Angelegenheit dem Congreß überwiesen werden.
— Moden und Gewohnheiten in aller Zeit. Im Jahre l234 schlief der König von England zum Erstenmale auf einem Strohsack, früher auf einer Pritsche, 1246 waren die Häuser Londons größientheil noch mit Stroh gedeckt und im Jahre 1300 kannte man dort weder Kamin noch Ofen. Wein wurde als Arznei in den Apotheken verkauft. (Kann »ach dem gegenwärtigen Preis auch wieder so weit kommen.) Man kannte noch keinen Wagen. Die Vornehmen ritten auf Pferden.
— (AnschauIi ch.) Ein amerikanischer Romantiker liefert folgende anschauliche Beschreibung eines zärtlichen Kusses: „Es war Nacht. Das liebeglühende Paar stahl sich aus dem bleichen Glanz des Mondes unter den Schalten der Linde. Als ihre Lippen sich berührten, gab es einen Laut, wie wenn eine Kuh ihren Hiuterhuf aus dem Sumpf herauszieht."
Amtliche und Privat-Bekanntmachuugen.
K. Oberamtsgericht Nagold.
SchuIden-PquidMonkn.
3 nachbcnannten Gantfachen werden die L-chuldenliqnidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an deu nachdem. iten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person oder dur.„ gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Borzngsrechte geltend zu machen und die Beweismittel dafür, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpsandsglänbiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschlossen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die llntcrpfaudsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüg lich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwatl, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubiger- ausschnsses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1856, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßyergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebnis; des Liegenschaftsverkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an, oder wenn der Liegenschaftsverkauf erst später stattfindet, vom Tage des letzteren an.
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und sein Zahlungsfähigkeit nachweist.
Name und Wohnort
des
Schuldners.
Tagfahrt
zur
Liquidation.
Ort
der
Liquidation.
Datum der '
Au°,cdrel- etlichen Bebende stelle, .^nntmachung
22. Novem- Jakob Friedrich Rentschler, Tag- 9. Februar 1874/ Spielberg. 4i o!d 1873. . löhner in Spielberg. Vormittags 8 Uhr.^
^.berauuv- ^ Dezember Friedrich Stepper, Metz-27. Februar 1874/ Schönbronn
1873. gxr und Lammwirih in Schönbronn.Nachmittags 1 Uhr/
Bemerkungen.
Gericht
Nagold.
Oberanns
. 6. Dezember e Franz Xaver Maier, gew. Jpsein 3. März 1874, - A l t e n sl a i g
Gericht iü7st. ^^enstaig. Pormiltags 8 Uhr.! Stadt.
I
elshausc n.
Nagold.
Fchrittli-WrkiMs.
Es kommt aus der Verlassenschaflsmasse des kürzlich verstorbene!' I. Georg Mast von hier
Dienstag den 16. d. M., Vormittags 9 U r,
allerlei Fahrnis; zum Verkauf, worunter Betten, Schreinwerk, Heu u«d Stroh.
Den 10. Dezdr. 1813.
W ai s e ng e r i ch:.
Revier Simmersseld.
Slrinlikisuhr- und
Zerkleinerungsakkord.
Am Montag den 15. d. M., Vormittags 10 Uhr.
wird auf dem Nathhause in Simmersseld die Beisuhr von 420 Roßlafien Kalksteinen und 450 d!o. Grannlirsieiiiei!, sowie das Kleinschlügen von 170 Roßlasten Kalkstei-
Liegenschafts-Verkauf am 5. Januar 1874, Nachmittags 1 Uhr.
! Liegenschafts-Verkauf am 26. j Februar 1874, VormittagS 10 Uhr.
Liegenschafts-Verkauf am 2. März 1874, Vormittags 11 Uhr.
nen und 450 dto. Granulitsteinen ver- akkordirl.
Den 8. Dezbr. 1873.
K. Revieramt.
_ Fischer.
I s e I s h a u s e n. Unterzeichneter verkauft einen guten
Jagdhund.
Rüde, (Wildbodenhund) welcher aus die Probe gegeben werden kann.
Schultheiß Raufer.