Theil. Im Genecalstabe Mac Mahons befanden sich der Her­zog von Aumale und die Militär-Attaches der verschiedenen Ge­sandtschaften. Eine zahllose Volsmenge wohnte der Revue bei.

Der Schah hat seinen ersten Minister, Matkom Khan zu Thiers geschickt, um denselben seiner Bewunderung für die Verdienste des Expräsidenteu zu versichern: man sagt, der Schah beabsichtige, vor seiner Abreise Thiers einen persönlichen Besuch zu machen.

Ueber den Empfang des Schah's von Persien am Arc de l'Etsile sind noch einige Details zu berichten. Bei der Begrü­ßung des Schah's durch den Pariser Muuizipalralh war das ganze Eeremoniel in Unordnung gerathen und die Etiqueue ist keineswegs beobachtet worden. Subalternbeamie des Stadthau­ses und die Dekorateurs des Triumphbogens hatten sich unter die Munizipalräthe gemischt-. Alles drängle sich, um den Mann mit den Diamanten zu sehen, und zwar so nahe heran, daß Se. Majestät von Persien deßwegeu etwas beleidigt schien. Ei­ner der Dolmetscher wäre beinahe gegen den Schah gestoßen worden. In der Berioirrnng gingen Mitglieder des Munizipal- raths dem Könige der Könige voraus, anstatt ihm ehrerbietig zu folgen. Diese Anordnung ist dem Marschall Mac Mahon und den diplomatischen Personen nicht entgangen. Alsbald, nach­dem der Schah wieder in den Wagen gestiegen war, wurden die unter dem Zeltdache servieren Erfrischungen, von welchen der Schah nichts angenommen hatte, im Ru geplündert und verschlun­gen. Auch hat sich Herr Alphand mit seiner Dekoration durchaus nicht ausgezeichnet. Der Marschall Mac Mahon hat es sehr übel vermerkt, daß während des ganzen langen Einzuges ihm kein einziges Hoch gebracht wurde, und die Marschallin war sehr unzufrieden mit den Anordnungen des Herrn Alphand. Die Pa­riser Polizei hat sich bei dieser Gelegenheit wieder eben so brutal gezeigt, wie zur Zeit des Kaiserthnms. Eine junge englische Dame ist in der Rähe des Jndustriepalastes von einem Stadt­sergeanten so gröblich behandelt worden, daß sie ohnmächtig nie­derste!. Dem Siadtsergeanten gelang es, der Entrüstung der umstehenden Volksmenge zu entgehen

Madrid, 12. Juli. Das JournalJmparcial meldet angeblich offiziell: Mitglieder der Internationale bemächtigten sich der Stadt Alcoy (Provinz Alicante), schlossen mehrere Bürgerwachen und nach dem Stadthaus geflüchtete Freiwillige ein, erschoßen den Alkalden, äscherten etwa 60 Häuser ein und

drohen, die Geiseln hinzurichten, wenn sie von Truppen angegriffen werden! Die Regierung ist entschlossen, energisch vorzugehen.

London, 7. Juli. Der Schah von Persien hat eine Anzahl von Geschenken an Personen vertheilt, mit denen er wäh­rend seines Aufenthalts in London in nähere Berührung gekom­men ist. Abgesehen von den Juwelen, welche er der Königin, seine Photographie in Diamanten, welche er dem Prinzen von Wales und endlich dem Degen, welchen er mit der Bemerkung, er sei erfreut, das Schwert Persiens in die Hand Englands zu legen, dem Herzoge von Cambridge geschenkt hat, gab er der Lady Rawlinson eine Diamanlen-Tiara, der Herzogin von Sut­herland ein Armband, dem Lorv Morley eine werthvolle mir Diamanten besetzte Tabaksdose, und anderen Beamten entspre­chende Geschenke. Dem Minister deS Aeußeren Granville bol er seine Photographie in Diamanten an, dieser aber nahm nur das Blldnlß, vankie dem Schah für die gezeigte Herablassung, und bemerkte, daß die Ctiquelte einem englischen Minister verbiete, Geschenke von einem fremden Souveräne auzunehmen. Den Dienern im Buckingyampalaste überwies der Schah 2000 Pfund Sterling, der Polizei 3000 Psund Sterling. Eine Zeichnung von ungefähr 60,000 Pfd. St. soll im Werke sein, um den Kaiser von China mit einer kleinen Eisenbahnlinie zu beschenken, in der Hoffnung, des hohen Herrschers Geist von den Boriheile», welche die Einführung solcher und ähnlicher Einrich­tungen tu seinem Reiche mit sich führen werde, zu überzeugen.

Ja London circularen eine Menge falscher Sovereigns. Von den ächten unterscheiden sie sich hauptsächlich durch leichteres Gewicht. Eine Seile trägt den Kopf der Königin und die Worte: Vicroria Regina, die andere den heil. Georg mit dem Drachen und die Inschrift: ll'o Hanovvr 1837. (In meiner Tasche brau­che ich keine Revision zu halten. Der Setzer.)

Morde sind noch immer nicht selten in New-2)ork. Am meisten Aufsehen machte das Erschießen des literarisch nicht unbedeutenden Wahlworth durch seinen Sohn, welcher seine vom Vater geschiedene Mutter rächen wollte, und in neuester Zeit die Erdolchung einer 18jährigen Frau durch ihren 23jährigen Mann aus offener Straße. Das Verbrechen der Frau bestand darin, mit ihrem liederlichen Manne nlcht mehr leben und seine Aus­schweifungen mit ihrem Gelde nicht mehr unterstützen zu wollen.

Professor I. C. Watson in Ann Arbor, Michigan, hat einen neuen Planeten, ein Sternlein elfter Größe, entdeckt.

Amtliche und Privat-Bekanntmachungen.

Nagold.

Bekanntmachung.

Holzverkauss-Genehmigung

betreffend.

Der am 11. d. Mts. im Stadtwald Rohidorferwäldle stattgehabte Eichenholz- Verkauf wurde heute genehmigt.

Den 14. Juli 1873.

Gemeinderath.

Al t nu ifra,

Oberamts Nagold.

Verakkordirung.

Die zwei Weiler Alt- und Neu-Nnifra beabsichtigen die westliche Seite ihres Schul­hauses verschindeln zu lassen. Zu gleicher Zeit wird auch das Veripsen des Schul- zimmers in Akkord gegeben.

Dir Akkordsverhandlung wird am Freitag den 18. d. M., Vormittags 10 Uhr,

in der Wohnung des Unterzeichneten vor­genommen und werden Liebhaber dazu eingeladen. Aus Auftrag:

Anwalt Gutekunst. B e r n e ck.

Brennholz-,

Ausschußklötze u. Stangen- Verkauf.

Am Donnerstag den 17. d. Mts., Nachmittags 1 Uhr, verkauft die hiesige Gemeinde 190 Meter kannene Prügel,

26 Stück Ausschußklötze und 46 Stück starke Stangen. Kaussliebhaber werden auf benannte Zeit auf hiesiges Rathhaus eingeladen. Den 11. Juli 1873

Stadlschultheißenamt.

Nagold.

Die K. Verordnung, betr. Vorschriften über die Benützung öffentlicher Straßen und ihrer Zubehörden, vom' 6. Juli 1873 werden ans diesem Weg hiemir zur Kennt- niß der Einwohnerschaft gebracht.

§. i.

Es ifk verboten, über einen Straßengra­ben zu pflügen, oder ohne Güterbrücke oder eine dieselbe ersetzende Vorrichtung zu fah­ren oder Vieh zu treiben.

Ferner ist untersagt, in einem Straßen­graben oder auf den zum Schutz der Stra­ßen bestimmten Pflanzungen weiden zu lassen, eine Grabenböjchung abzugraben oder einen Straßengraben mit Bauholz, Dünger oder anderen Gegenständen zu be­legen, auszufüllen oder zuznwersen.

§ 2 .

Auf dem Nebenwege (dem nicht beschla­genen Theil«) der Straße oder den Vor- ralhshaufeu des Beschotterungsmaterials darf nur im Nothfall gefahren werden.

8 - 3 -

Bauholz auf einer Straße zu schleifen ist nicht erlaubt.

8 - 4 -

Jedes Fuhrwerk muß mit den für das­selbe erforderlichen Sperrvorrichtungen ver­sehen sein. Außer in Nothfällen, bei Schnee­bahn oder Glatteis, darf nur mit dem Radschuh oder der sogenannten Micke ge­sperrt werden. Hölzerne Radschuhe müssen am vorderen Theile aufwärts gerichtet sein.

Weitere Vorschriften bleiben der Ver­fügung Vorbehalten.

8- 5.

Das Nebeneinanderspannen von drei Pferden ist nur auf Straßen mit einer Breite von mindestens 5,5 Meter zuläßig; hiebei sind folgende Vorschriften zu beachten:

1) das auf der sogenannten Wildbahn gehende Pferd muß zur rechten Hand des Wagenführers eingefpannt werden;

2) der Raum zwischen den äußeren En­den der beiden äußeren Zngscheiler darf nicht über 2,3 Meter betragen;

3) die drei Pferde müßen durch Kreuz­zügel mir einander verbunden werden;

4) vor dem Einfahren in einen Orts- etler oder in dort befindliche Straßenwen­dungen ist ein Signal mit dem Posthorn oder der Peitsche zu geben;

5) innerhalb der Ortsetter darf nur im kurzen Trabe, bei Straßenwendungen und auf schmalen und nicht ebenen Straßen­strecken nur im Schritt gefahren werden, letzteres auch außerhalb Etters auf Brücken, sowie bei dem Ausweichen auf schmalen Straßen.

8 - 6 .

Einem begegnenden oder vorfahrenden Fuhrwerke muß jeder Wagenführer recht­zeitig und genügend zur rechten Seite ausweichen.

8 - 7 -

Ein Wagenführer darf sein bespanntes Fuhrwerk nicht ohne Aufsicht lassen und ist überhaupt zur gehörigen Vorsicht in Leitung feines Fuhrwerks verpflichtet.

8 - 8 .

Es ist nicht gestattet, ein oder mehrere Pferde hinten am Wagen ohne Aufsicht mit sich zu führen oder Wagen in gefähr­licher oder den Verkehr hemmender Weise an einander zu koppeln.

Hintereinander fahrende Fuhrwerke haben andern den erforderlichen Raum zu nöthi- ger Durchfahrt zu geben, auch hat jedes Fuhrwerk sich der Störung geschlossen mar- schirender Militärabtheilungen, öffentlicher Aufzüge, insbesondere Leichenbegleitungen zu enthalten.

§. 9.

Wenn ausnahmsweise von der zuständi­gen Behörde gestattet wird, einen Theil einer Straße innerhalb oder außerhalb des Orts mit Bauholz, Steinen, Wagen und