Bekanntmachungen über Einträge im Handelsregister.
II. im Register für Gesellschaft^firmen und für Firmen juristischer Personen:
SericktSstell«,
welche die Bekaontmachung: erläßt:
Oberamttbezirk,
für welchen das Handels-: Eintragung, register geführt wird. >
Tag
der
Wortlaut der Firma; Sitz der Gesellschaft oder der juristischen Person:
Ort ihrer Zweigniederlas. ! snngen.
NechtSqerhäituiffe
der Gesellschaft oder der juristischen Person.
Prokurist««; Liquidatoren,
Bemerkungen.
K. Oberamtsgericht. Nagold.
30. April 1873.
Handwerkerbank Altenstaig.M esc llschafts-Vertrag vom 12. Fe-:
bruar 1868. !
Revidirte Statuten vom 1./26. Jan. 1873, mit Nachtrag vom 27. April 1873. Gegen st anddesUnternehmeris ist: den Vereins-Mitgliedern die zu ihrem Geschäftsbetrieb erforderlichen Geldmittel zu verschaffen, theils durch regelmäßige Beiträge der Mitglieder, theils durch Anlehen, die unter solidarischer Haftung sämmtlicher Mitglieder ausgenommen werden.
Gegenwärtige Borstandsmitglirder:
Stadtschultheiß Richter in Altenstaig, Vorsitzender,
Carl Walz, Kaufmann von da, Cassier,
Johannes Bek, Rothgerber, von da,
Johannes Kaltenbach, Seifensieder von da,
Johann Schill, Müller von da,
Joh. Georg Beutler, alt Kronenwirth von da.
Michael Moser, Rothgr» ber von da.
Der Ausschuß mit Einschluß der beiden erstgenannten Beamten des Vereins hat für: Beobachtung der Statuten und Vereinsbe-' schlüfse zu wachen, insbesondere liegt ihur ob, die Ausnahme von Anlehen für die Zwecke des Vereins und Unterzeichnungder: auszustellenden Schuldscheine. Vorsitzender ^ und Cassier haben den Verein nach Außens insbesondere vor Gericht zu vertreten.^ D ie Bekaniitinachungen, die von der Genossenschaft ausgxhen, erfolgen im Amt-blatt für den Bezirk Nagold unh durch Ausrufen am Sitz der Genoffen-j schuft. Das Verzcichniß der Genossen-: schafkcr kann jederzeit bei dem Oberamts-! geeicht eingefehcn werden. >
7?. Oberamtsrichter Kißljng.
Aus- i schuß.:
K. Oberamtsgericht Nagold.
Schulden-KquidslitMkn.
In nachbenannten Gantsachen werden die Schuldenliquidationen und die gesetzlich damit verbundenen Verhandlungen an den nachbenannten Tagen und Orten vorgenommen werden, wozu die Gläubiger hiedurch vorgeladen werden, um entweder in Person -qhxr durch gehörig Bevollmächtigte, oder auch, wenn voraussichtlich lein Anstand obwaltet, durch schriftliche Rezesse ihre Forderungen und Vorzugsrechte geltend zu machen und die Beweismittel, dafür,, soweit ihnen solche zu Gebot stehen, vorzulegen.
Diejenigen Gläubiger — mit Ausnahme nur der Unterpsandsgläubiger — welche weder in der Tagfahrt noch vor derselben ihre Forderungen und Vorzugsrechte anmelden, sind mit denselben kraft Gesetzes von der Masse ausgeschloffen. Auch haben solche Gläubiger, welche durch unterlassene Vorlegung ihrer Beweismittel, und die llnterpfandsgläubiger, welche durch unterlassene Liquidation eine weitere Verhandlung verursachen, die Kosten derselben zu tragen.
Die bei der Tagfahrt nicht erscheinenden Gläubiger sind an die von den erschienenen Gläubigern gefaßten Beschlüsse bezüglich der Erhebung von Einwendungen gegen den Güterpfleger und Gantanwalt, der Wahl und Bevollmächtigung des Gläubigerausschusses, sowie, unbeschadet der Bestimmungen des Art. 27 des Exekutionsgesetzes vom 13. November 1855, bezüglich der Verwaltung und Veräußerung der Masse und der etwaigen Aktivprozesse gebunden. Auch werden sie bei Borg- und Nachlaßoergleichen als der Mehrheit der Gläubiger ihrer Kategorie beitretend angenommen.
Das Ergebniß des Liegenschaftsverktiufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern eröffnet werden, deiLN- Forderungen durch Unterpfand versichert sind und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinveicht. Den Wrigen Gläubigern läuft die gesetzliche fünfzehntägige Frist zur Beibringung eines bessern Käufers vom Tage der Liquidation an,, oder wenn der LiegenschaftsverNuis erst später stattfindct, vom Tage des letzteren an. .
Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres Anbot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit uachweist.
Ausschrei- DMum der !
. ^ amtlichen Be-!
vende Stelle.,kanntinachung
Name' und Wohnort
des
Schuldners.
Tagfahrt
zur
Liguidation.
Frt
der
Liquidation.
Bemerkungen.
Oberamts- 25. April, Gericht 1873. ,
Nagold. '
Michael Stickel, Maurer in Effringen.
18. Juli, Vor- s mittags 9 Uhr.
Effringen.
Liegenschafts-Verkauf am 17. Juli, Vormittags 9 Uhr.
eocism.
Jakob Schmid, Maurer und Wittwer daselbst.
Am gleichen Tage, Nachmittags 2Uhr.
Daselbst.
Deßgleichen.
B e i h i n g e u.
Am Montag den 12. Mai, . Vormittags 9 Uhr,
verkauft die Gemeinde eine Eiche und 6 Stück Kirfchenbäume noch stehend; Liebhaber sind dazu cingeladen.
Gemeinderath.
Abbitte.
Die am 3. April von mir gegen den