Forst Wildberg.
Revier Stammheim.
Zur Aufklärung und Warnung,
betreffend die bekannte Entwendung van verkauftem Stammholz ans dem
Staatswald Dickcmer Wald.
Der Unterzeichnete ist es seiner amtlichen Stellung, der Ehre seines Standes, sowie seiner und der Seinigen Ehre schuldig, in genannter, nicht b!os bczirks-, sondern bald landeskundigen Untersuchungssache den auf seine Person sich beziehenden zahlreichen unverständigen oder verläumdcrische» Urtheilen im Publikum mit Nachfolgendem entgegenzutreten:
1) Bei allen Jahresschlägen mit massenhaftem Stammholz-Anfall, zumal aber in einer Zeit, wo in Folge des Orkans vom Oktober 1870 viele tausend verkaufte Stämme, ungeachtet der den Käufern öfters angedrohten und theiliveise auch ans- gesührten Exekution, theils noch zerstreut innerhalb des ganzen großen Walds, theils bereits an den verschiedenen Abfuhrwegen und zwar theilweise 1 bis 2 Jahre lang gleich einem herrenlosen Gute umhcrlagen, ist es abgesehen von der bekannten Vcrkaussbedingung, daß das verkaufte Holz auf Gefahr des Käufers im Walde liegt und vom Forstschutz-Personal bloß soweit ihm sein anderweitiges Geschäft Zeit dazu übrig läßt, fortzuhüten ist — für den theils in andern Staatswaldungen, theils in Gemeindewaldungen, theils auf seiner Kanzlei beschäftigten Revierförster eine absolute Unmöglichkeit, bei seiner zeitweisen Begehung der betreffenden Waldtheile zu entdecken, ob ein Theil der überall umherliegenden Stämme seit seinem letzten Waldbesuche von den Käufern resp. deren Fuhrleuten oder aber von einem Dritten, sei es aus Jrrthum, sei es mit der Eutwendungsabstcht, sortgeschafft wurde. (Möglich ist es sogar, daß auch dem betreffenden Forstwächter ohne sein Verschulden — wenn nemlich der stets genau orientirte .Holzmacher-Obmann die Beschäftigung des Forstwächters in einem andern Waldtheile ausfindig gemacht und zur Holzabfuhr benützt hat — die Entwendung verkaufter, also nicht mehr speciell von ihm zu hütender Stämme verborgen blieb, weßhalb ein Urtheil über diesen Mann erst nach der gerichtlichen Aburtheilang des Diebstahls sich fällen läßt). Der Unterzeichnete seinerseits aber erklärt hiemit ausdrücklich, daß er jedenfalls von dieser ganzen Entwendung bis zu der Nachricht von der Entdeckung des gestohlenen Holzes auf einer Sägmühle nicht bloß Nichts wissen konnte, sondern auch in der Thal Nichts davon geahnt, geschweige gewußt hat. Das Gegentheil wird aber seil Wochen und immer noch täglich theils im Unverstand, theils in böswilliger, schadenfroher Gesinnung, besonders in Wirthshäusern, dem Unterzeichneten zur Last gelegt! —
2) In Verbindung mit diesem Gerüchte hieß es vielfach: Der Revierförster sei eben durch seine Orkonomic verhindert, solche Holzdiebstähle zu entdecken!!!
In diesem Betreff erklärt derselbe:
Fürs Erste ist seine Oekonomie so klein, daß sogar die meisten Revier-Insassen, welche als Minderbemittelte Gras und Leseholz aus Staatswaldungen beziehen, mehr Feld und Vieh besitzen, als er!
Fürs Zweite steht cs offenbar in seiner Wahl, die ihm nach gewissenhafter Erfüllung seines Berufs übrig bleibende Zeit statt zur Unterhaltung in Wirths- häusern oder zur Jagd anderweitig zu verwenden und nach dem Beispiele seines seligen Vaters (der als Pfarrer neben seinem nächsten segensreich verwalteten geistlichen Beruf seinen Gemeinde-Angehörigen außer durch aufopferungsvollen Verzicht auf den Zehnten besonders durch seinen Vorgang in musterhaftem Feld- und Wald-Bau zu materiellem Wohlstand vcrhalf und hiefür die im Regierungs- Blatt von 1841 zu lesende hohe öffentliche Auszeichnung erhielt) seinerseits freilich in kleinerem Maßstab den mit dem Waldbau so eng verwandten Feldbau möglichst rationell zu betreiben, wodurch er auch allein ein eigenes Urtheil und eben hiemit einen erheblicheren von der hohen Kön. Forstdirektion gewünschten Einfluß auf seine Revier-Insassen bezüglich der so wichtigen Waldstrcufrage gewinnt.
Zum Dritten hätte jedenfalls nicht das Publikum, sondern seine Vorgesetzte Stelle darüber zu wachen, daß die Verwaltung des Reviers nicht durch irgendwelche Nebenbeschäftigung desselben verkümmert werde. In dieser Hinsicht aber kann der Unterzeichnete getrost aus das Urtheil seiner hohen Vorgesetzten, insbesondere aber auch bezüglich der in früherer Zeit von den Staats-Forstbehörden sehr stiefmütterlich bcrathenen Gemeinde-Waldwirthschaft auf das Urtheil der betreffenden Herren Ortsvorstände und Waldmeister sich berufen.
Endlich aber möge das Publikum noch erfahren, daß in mehreren andern deutschen Ländern regelmäßig, aber auch in verschiedenen Revieren Württembergs (z. B. Bettenreute, Hosstett, Naislach) von der StaalS-Forst-Verwaltung selbst — und zwar um die Nevierförster im Bezug ihrer Lebensmittel von den Revier- Insassen möglichst unabhängig zu stellen — denselben ein zwei- und dreimal größerer Feldbesitz (als der des Unterzeichneten) zugewiesen ist. —
3) Wer nun nach vorstehender Aufklärung künftig noch behauptet, der Unterzeichnete hätte schon vermöge der ihm obliegenden Amts-Pflichten den mehrerwähnten Holz- Diebstahl entdecken können oder sollen, oder gar, er werde schon vor der Entdeckung auf der Sägmühle davon gewußt haben, den muß der Unterzeichnete, sofern er ihn nicht ermitteln kann, hiemit im Voraus für einen niederträchtigen Verlänmder erklären; kann er ihn aber ermitteln, so wird er ein solches Subjekt schonungslos wegen erschwerter Ehrcukränkung und Verläumdung vor Gericht belangen.
Ltammheim, 2«. Januar 1873.
K. Revierförster
Ausgezeichmten Fruchtbranntwein,
von 50 Liter an, per 100 Liier zu fl. 27., gegen baar;
bei lKr«r',
^ Stuttgart. — ^ Wilhelmsplatz.
Nagold
Unter Vorweisung der Jnsormaliv- Scheiue werden gegen doppelte Versicherung (bestehend über die Hälfte Güter, das Wettere in Gebäulichkeiten)
110V fl.
und auf lauter Güter
bis 4S5 fl.
d anfzunehmen gesucht durch
Albert Gayler.
Nagold.
LI sind sogleich gegen« dop- 11 pelte Sicherheit auszu-
Albert Gayler. Nagold.
Neue HoNnder-Häringe
sind wieder srisch eingelroffen und in Füßchen a ca. 100 Slück billig bei
_ Carl Pf lamm.
G ülrlinge n,
Oberamts Nagold.
Ester-Verkauf.
Der Unterzeichnete verlauft einen 4 Monate allen, sehr schönen Eber.
Den 27. Januar 1873.
Friedrich Deuble, Bauer.
A l t e n st a i g.
Ein tüchtiger
M ü l l e r.
der gute Zeugnisse besitzt, findet eine Stelle bei Müller Schill.
Nagold.
Sowohl trockene, als auch
schön weiß, empfiehlt
Constantin Reichert.
U srischgcwaffertc A
1 8 iockflsche, j
Nagold.
600 Gulden
liegen gegen gesetzliche Sicherheit sogleich zum Ausleihen parat; bei wem? sagt die
Redaktion.
Nagold.
Ein tüchtiger, solider
Knecht,
der gut mit Pferden umzugcben weiß und dem ein Geschäft allein überlassen werden kann, wird gegen hohen Lohn gesucht durch Thie rarzt Bechtold.
Nagold.
SlrohsackMg,
Bettbarchent L Bettdrill
in verschiedenen Breiten und Qualitäten billigst bei Carl Pflomm.
->8 ,872
am 23.
Januar
1873.
Pistolen ....
. . 9
st.
41
- 43
kr.
kr.
Pr. FriedrichSd'or
. . S
fl-
56 >
k-57>/-
Holl. lO-fl.-St. .
. . 9
fl-
53-
-5o
kr.
kr.
Dollars in Gold.
. . 2
fl.
24 >
r —
Engl. Sovereigns
. . 11
fl.
47-
-49
kr.
20-Francs-Stucke.
. . 9
fl.
20
-21
kr.
Russische Jmper. .
. . 9
fl.
43
45
kr.
Abonnenten des Gesellschafters in hiesiger Stadt, welche mit der
AusLraggeöühr,
Minimum 9 kr.
per Jahr, noch im Rückstand sind, wollen solche bald bereinigen.
Nagold. Redaclion.
Redaktion, Druck und Berk«, vor G. L>. Zaise»'scheu Buchhanslunj.