Amtsblatt für den ObermMtsbezirk Nagold.
Erscheint wöchentlich 3mal und kostet . Wis ! halbjährlich hier 51 kr., im Bezirk
Lamstag den 18. Januar.
Einrückunflsgebühr für die kleine,
Zelle auS siewödnlicher Schrift Z8lO.
mit Postansschlag I fl. 8 kr.
Amtliches.
Die Schullheißeuämtcr werden hiemit aufgefordert, umgehend an die Unterzeichnete Stelle zu berichten:
1) In Betreff der Hebammen: Vorname, Familienname, Ort, Jahr und Tag der Geburt, ob ledig, verhcirathet oder Wittwe.
2) In Betreff der Leichenfchauer: was dieselben sonst für ein Gewerbe treiben. M Obcramtsphysikat.
. " Dr. Em inert.
Nagold. Bon der in dem Staats-Anzeiger und in dem landwirthschaftlichen Wochenblatt unlängst veröffentlichten Instruktion für Verbesserung des Baumsatzes und der Baumpflege an den Staatsstraßen werden den Ortsvorstehern je 2 Exemplare zu geeigneter Benützung zukommen.
Zugleich werden die Ortsvorsteher darauf aufmerksam gemacht,"daß die Centralsielle für die Landwirthfchafl auf Verlangen beliebige weitere Blätter zur Verfügung zu stellen bereit ist.
Den 15. Januar 1873. K- Oberamt.
Güntner.
Aufruf zur Ausbildung von Gcmeinde-Obstbaumwärtern.
Bei der großen Bedeutung des Obstbaues für unser Land und seiner von Jahr zu Jahr weitcrgreifenden Verbreitung auch in minder günstigen Oertlichkeiten und Landestheilen tritt ein Bedürfniß gebieterisch in den Vordergrund, durch welches eine weitere günstige Entwicklung und Ausnützung dieser Kultur wesentlich bedingt ist.
Die Erfahrung beweist nämlich, daß auch-bei dem besten Willen der Bevölkerung und bei den günstigen »nd örtlichen Verhältnissen der Obstbau nur dann ein blühendes Gedeihen und eine höhere Rentabilität erlangt, wenn ihm die Züchter eine rationelle Behandlung und eine sorgfältige Pflege angedeihcn lassen. An einer solchen Pflege fehlt es aber noch vielfach in Folge ungenügender praktischer Kenntnisse im Obstbau.
Die wenn auch noch so frequente Aussendung pomologischer Wanderlehrer genügt hier nicht allein, das einzig mögliche, aber auch ganz sichere Abhilfemittel besteht in der Gewinnung ortsan- säßiger tüchtiger Sachverständigen. Es kann nicht jeder einzelne Grundbesitzer ein erfahrener Obstzüchter sein, aber sämmtliche Grundbesitzer einer oder einiger Gemeinden können die Verpflegung ihrer Bäume gemeinsam in eine erfahrene Hand legen, und einer Association in diesem Sinne verdankt das Institut der Gemeindebaumwärter seine Entstehung. Dasselbe hat, nachdem man es einmal kennen gelernt hatte, rasch viel Anklang und Verbreitung gefunden, immerhin aber entbehren noch zahlreiche Gemeinden, sei es aus übel berechneter Sparsamkeit, sei es aus Mangel geeigneter Persönlichkeiten, dieses wesentliche Fördernngsmittel, und wenn diese Gemeinden bedächten, was zu ihrem wahren Vortheil gereiche, ja wenn sie auch nur in Betracht zögen, welchen Nutzen ihnen der Gemeindebaumwärter bei Ausästen der Baumpflanzun- gcn an der Landstraße zu bringen im Stande ist, ohne dessen Beisein diese Operation künftig gar nicht mehr geschehen darf, so sollten sie eifrigst darauf bedacht sein, sobald als möglich in den Besitz eines solchen Sachverständigen zu gelangen.
Da solche Männer nicht zahlreich vorhanden sind, sondern meist erst herangebildet werden müssen, so hat die K. Regierung schon seit Jahren, mit erheblichem Aufwand an Staatsmitteln, für Gelegenheit zu solcher Ausbildung gesorgt, wodurch die po- mologischen Lehrkurse in Hohenheim entstanden sind, denen schon mehrere hundert solcher Sachverständigen ihre Ausbildung verdanken.
Selbstverständlich ist aber die Zahl der aufznnehmenden Lehrlinge durch den Umfang der betreffenen Baumschule und den hiedurch dargebotenen Arbeitsstoff bedingt, und um die gleichzeitige Heranbildung einer vermehrten Anzahl von Obstbaumwärtern zu ermöglichen, mußte die Gelegenheit hiezu neben Hohenheim in andern geigneten Baumschulen in verschiedenen Landestheilen ermittelt werden.
Diese Gelegenheit ist bei dem p o m o l o g i s ch e n I n st i tu t^ < in Reutlingen, sowie bei den Baumschulen von Binter und Edlen in Stuttgart, Brecht auf dem Berkheimer Hof, Harr-
.nreuzcr.
manu in Ludwigsburg, Noll in Amtishagen in befriedigender Weise gefunden, und ist nun das Programm in der Art festge- gestellt,' daß für die Lehrlinge in jeder dieser Baumschulen ganz der gleiche Bildungsgang stattstnde, und daselbst auch die ökonomischen Bedingungen in durchaus gleicher Weise, wie bisher, fest- gestellt sind.
Wir haben hienach, mit Bezugnahme auf das bisherige Programm, Folgendes weiter zu veröffentliche»:
Die Unterweisung der in den Lchrkuis angenommenen Lehrlinge geschieht in erster Linie durch die auf ihre Belehrung gerichteten praktischen Arbeiten, wobei sie hinreichend Gelegenheit erhalten, in der Anpflanzung von Bnumgütern, in der Pflege und Erhaltung älterer Bäume, in der Erziehung junger Obstbäume in der Baumschule, sowie in den verschiedenen Veredlungsarten, im Baumschnitl n. s. w. sich so zu unterrichten, daß sie bei Eifer und Fleiß dahin gelangen können, alle diese Arbeiten sofort selbstständig vorznnehmen. Zugleich erhalten sie eine» populären theoretischen Unterricht in der Obstbaumzucht und werden namentlich an Regentagen durch Aufgaben, durch Lesen pomologischer Bücher und in anderer geeigneter Weise beschäftigt. Die Dauer des Unterrichts beträgt im Frühjahr 4—5 Wochen und während des Sommers, zu Behuf der Erlernung des Okulirens, 8 Tage. Für Wohnung und Kost haben die Lehrlinge selbst oder ihre Absender zu sorgen, und ist in dem Gesuch um Ausnahme Rachweisung darüber zu geben, wer diese Kosten bestreiten werde Es wird übrigens dafür Sorge getragen werden, daß die Lehrlinge Wohnung und Bett um die billigsten Preise erhalten. Jeder Lehrling hat sich die erforderlicben Werkzeuge, wie eiu Vercdlungsmesscr, eiu Gartenmesser, einen Spaten, eine Haue, eine Baumsäge, sowie die zum UnterrichUerforderliche» Lehrbücher selbst auzuschaffeu, womit ein Aufwand von ungefähr 6 fl. verbunden ist; die Anschaffung dieser Gegenstände kann sämmttich an Ort und Stelle vermittelt werden. Nach Ablauf der ersten 14 Tage wird den Lehrlingen ihre Arbeit, soweit ihnen solche überhaupt gewährt werden kann, mit täglichen 12 kr. abgclohnt. Ueberdieß wird an die bedürftigeren Lehrlinge, auf deren gleich bei der AnmeldungzurAufnahmeindenObstbauinlehrkurs hierauf zu richtendes Gesuch, eiu Staatsbeitrag von je 12 fl. aus der Kasse der Centralstelle verabfolgt werden.
Bei der Aufnahme wird vorausgesetzt, daß die Lehrlinge das 18. Lebensjahr erreicht haben, daß sie ordentlich lesen und schreiben können, und daß sie in Gärten und Weinbergen, oder wenigstens auf dem Felde zu arbeiten gewöhnt sind, worüber, sowie über unbescholtenen Ruf und bei den um einen Staatsbeitrag einkommenden Bittstellern über die Vermögensverhältnisse sich auszuweisen ist.
Auf diesen Unterricht werden die landwirthschftlichen Vereine und die Gemeindebehörden, als auf eine sehr geeignete Gelegenheit zu Heranbildung tüchiiger Gemeinde- und Bezirksbaumwärter, noch besonders aufmerksam gemacht, mit der Aufforderung, in Fürsorge für eine bessere Obstbaumpflege das mit der Ausbildung eines tüchtigen Mannes verbundene kleine Opfer nicht zu scheuen, welches jedenfalls reiche Zinsen bringen wird.
Wir geben obige Publikation Heuer etwas zeitiger, als in früheren Jahren, theils um derselben allseitiges Bekanntwerden zu sichern, theils um den landwirthschaftlichen Vereinen zu ihren Bestrebungen für die Sache und den Lusttragenden zu ihren Erwägungen und Entschließungen genügende Frist zu gewähre». Die Meldungen sind bis 15. Januar 1873 bei Unterzeichneter Stelle einzureichen, worauf den Bewerbern bezüglich ihrer Aufnahme und bezüglich der Baumschule, welcher sie mit Berücksichtigung ihres Wohnorts zugetheilt sind, das Nöthige zu erkennen gegeben werden wird.
Stuttgart, den 15. November 1872.
. K. Centralstelle für die Landwirthschast.
^ T a g e s - N e n i g ? e i t e n.
Nagold, 17. Januar. Durch den Eiscnbahubau in unsrem 'Nagoldthal wurden in letzter Zeit bei Gelegenheit des Durchstichs der Lehmablageruug am Woifsberg interessante natur-