ist bereit, Naturge- someit solche ivisscn- neten, käuflich oder men, oder über solche ; sowie auch solchen, h Umständen Zutritt n zu gestatten.

I. Kober, Apotheker.

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pfehlung.

>eiß und roth, sowie ssischen Rißliug em-

^ottlob Knödel.

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Klein z. Hirsch.

-Gesuch.

Mensch, der womög- Schmid oder Schlos­se erworben, findet bei

G. Bretzing, Mechaniker.

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I. Kober, Apotheker.

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naler in Pfrondorf >ezeugt, daß er nickt 153 des Gesellschaf­ten Artikels (Fußpfad) Die Redaktion.

Amtsblatt für den Obcramtsbezirk Nagold.

! Erscheint wöchentlich 3mal und kostet

9!?. 4. > halbjährlich hier 54 kr., im Bezirk

mit Postausschlag l fl. 8 kr.

Amtliches.

Nagold. Da in Ausführung des §. 1l des Neichsge- setzes vom 4. Dezember v. I., beir. die Ausprägung von Reichs- goldmünzcn nunmehr aflmählig mit dem Einzug der groben Sil­bermünzen des Guldensystems vorgegangen werden soll und zu diesem Zweck in den nächsten Wochen eine größere Summe in Jweiguldenstückcn in der Stautshauptkasse anzusammeln ist, so werden die Körperschaflskassen zu Folge Erlasses k. Ministerium des Innern vom 3. d. Mts. (Amtsblatt des kgl. Ministerium des Innern Nro. 1) angewiesen, die bei ihnen vorhandenen und eingehenden Zwriguldenstiicke nicht wieder auszugeben, sondern bei ihren Steuerablieferungen - die Ortssteuereinbringer an die Amtspfleger, letztere an die k. Staatshauptkasse einzusenden.

Den 10. Januar 1873. K. Oberamt.

Güntner.

Die Ortsvorsteher des Bezirks werden aufgefordert, den Bericht über die im Laufe des Jahrs 1872 bei den Ortsbehörden angesallenen und verhandelten Rechlsstreitigkciten unfehlbar bis 16. d. Mts. zu erstatten, widrigenfalls derselbe durch Wartboten abgeholt würde.

Nagold, 11. Januar 1873.

K. Oberamtsgericht.

Kißling.

Tages-Neuigkeiten.

Stuttgart, 7. Januar. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurde eine Interpellation an den Minister des Innern ein­gebracht, welche dessen Verwendung beim Generalkommando dafür in Anspruch nimmt, daß den einberufene» Dienstpflichtigen bei ihrer vor­läufigen Wiederbeurlaubung bis zum definitiven Diensteintritt der Ter­min des letzteren sofort mitgetheilt und sie nicht mehrere Monate lang hingehalten und in ihrem Erwerb beeinträchtigt würden. Finanzminister v. Renner beantwortete die Interpellation wegen Einbringung eines Berggesetzes, durch welches die Berg- und Hütten-Jndustrie freigegeben werde, dahin, daß ein solcher Gesetzentwurf schon 1870 ausgearbeitct gewesen und nur die Erkrankung des Referenten die damalige Vorlegung verzögert habe. Inzwischen sei durch den Eintritt Württembergs in das deutsche Reich die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs nöthig geworden und derselbe sei bereits am Schlüsse des vorigen Jahres dem Geheime­rath zur Begutachtung übergeben worden. Er werde also in Bälde ein­gebracht werden und eine freiere Bewegung der Privatindustrie im Ge­folge haben. Die Kammer ging nun auf die Berathung des Ausfüh­rungsgesetzes zum Reichsgesetz vom 6. Juni l870 über den Unterstü­tzungs-Wohnsitz ein, wovon übrigens heute nur ein einziger Absatz des Artikels erledigt wurde, dessen Debatte den ganzen Rest der Sitzung aussüllte. Dieser Absatz lautet so:Jedem hilfsbedürftigen Deutschen (Art. 2 und 52) ist von dem zu seiner Unterstützung verpflichteten Ar- menverbande Obdach, der unentbehrliche Lebensunterhalt, die erforderliche Pflege in Krankheitsfällen und im Falle seines Ablebens ein angemesse­nes Begräbniß zu gewähren". Die Commission beantragt unveränderte Genehmigung, Kanzler v. Rümelin hingegen in der Weise eine Aende- rung, daß, wie bisher, die Leichen solcher Armen, die ohne die Hinter­lassung der zu ihrer Beerdigung erforderlichen Mittel, und ohne von Jemand reclamirt zu werden, sterben, zur Anatomie nach Tübingen ab- geliesert werden, weil es sonst an Leichnamen für die Anatomie fehlen würde. Der Antrag des Kanzlers wurde mit 42 gegen 35 Stimmen ab- gelehnt und die Bestimmung des Entwurfs aufrecht erhalten. Uebrigens, bemerkte Minister v. Sick, sei dadurch nicht ausgeschlossen, daß das an­gemessene Begräbniß von der Anatomie in Tübingen geschehe, wie es bisher schon erfolgt sei, und zwar stets mit Assistenz eines Geistlichen.

Stuttgart, 8. Januar. Wie die gestrige Sitzung der Abge­ordnetenkammer bei Berathung über den Unterstützungswohnsitz ganz durch die Streitfrage der Ablieferung der Leichen verstorbener Armer an die Anatomie der Universität Tübingen ausgefüllt worden, so gaben heute die beiden Fragen des Zwangs arbeitsfähiger Unterstützter zur Arbeit, sowie die Verpflichtung zur Wiedererstattung seitens der Unter­stützten, falls sie zu Vermögen kommen, zu längeren Debatten Anlaß, wurden aber beide bejahend entschieden. In ersterer Beziehung lautet der Beschluß:Die Unterstützung kann geeigneten Falles, so lange die­selbe in Anspruch genommen wird, mittelst Unterbringung in einem Ar­men- oder Krankenhause gewährt werden. Wer für seine Person oder seine Familienglieder Unterstützung genießt, ist verpflichtet, für deren Darier nach dem Maße seiner Kräfte diejenigen Arbeiten zu verrichten, welche ihm außerhalb oder innerhalb eines solchen Hauses von Seiten der Armenbehörde angewiesen werden." Der zweite Beschluß lautet in der angenommenen Fassung:Personen, welche ungeachtet des Besitzes genügender Mittel auf Grund des gegenwärtigen Gesetzes öffentliche Ar- men-Untersiützuag erlangt haben, sind zum Ersatz des Empfangenen ver­pflichte!." Dieser Theil des Artikels 3 wurde einstimmig angenommen und zwar ohne Debatte. Der zweite Absatz (der bestrittene Theil) lautet: ,,^ede auf Grund dieses Gesetzes einer hilfsbedürftigen Person für sich

Dienstag den 14. Januar. Zeue

Einrückungsgebüdr für die kleine Schriit

aus gewöhnlicher 2 Kreuzer.

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oder für die in häuslicher Gemeinschaft mit ihr stehende» Frau und Kinvcr abgegebene Unterstützung, mit Ausnahme des Aufwands sür Schulunterricht, ist als ein Vorschuß zu betrachten, dessen Wiedererstat­tung die Armenbehörde verlangen kann, falls der Unterstützte in eine Lage gekommen ist, welche ihm die volle oder theilweise Ersatzleistung unbeschadet der Sicherstellung seines und der Seinigen Lebensunterhalt ermöglicht. ° (Frks. I.)

Stuttgart, 11. Jan. Die Abgeordnetenkammer geneh­migte heute einstimmig den mit Bayern abgeschlossenen Staats­vertag vom 17. Dez. 1872 über die theilweise Benutzung des bayerischen Gebiets für die Herstellung der Eisenbahnlinie Ulm- Heidenheim.

Stuttgart, 11. Jan. Die Abgeordnetenkammer hat heute nach zweitägiger Debatte mit 51 gegen 33 Stimmen bei dem Ein­führungsgesetz zum Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsttz den Commiisionsantrag angenommen, wonach der OnSgeistliche an der ortsbehördlichen Armenpflege stimmberechtigt mitwirkt.

Mannnheim, 9. Jan. Einem von Friedrich Hecker an den Verleger der Gartenlaube, Keil gerichteten Briefe zufolge, wird Ersterer diesen Sommer nach Deutschland kommen.

Wie die Blätter melden, hat Professor Michelis sein Amt als Pfarrer der altkatholischen Gemeinde in Heidelberg angetreten und seine Vorlesungen an der Universität vor einem zahlreichen Publikum begonnen. (N Z.)

Gestern fand im Münchener Schwurgerichtssaale die Zu- sammenbernfung der Gläubiger der ehemaligen Dachauerbankin­haberin Päuline Dosch statt; dabei erfuhren dieselben, daß auf einen Gulden Guthaben etwa 7 Kreuzer entfallen werden, bei welcher Annahme übrigens die Gerichtskostcn vorerst nicht in An­schlag gebracht sind. Werden auch diese in Rechnung gesetzt, so dürfte die seinerzeitige Rückvergütung den Betrag von fünf Pro­cent wenig übersteigen.

Berlin, 6. Jap. Es sind Zweifel entstanden, wie die Nationalflaggen beschaffen sein sollen, welche im Kriege auf die Verbandzelte, Krankenzelte und Feldlazarethgebäude aufzustecken sind. Es ist nunmehr bestimmt worden, daß diese Sanitätsstätten bei den bayerischen, württembergischen und sächsischen Armeekorps, sowie bei der hessischen Division Flaggen mit den entsprechenden Landesfarben führen, bei den preußischen Armeekorps aber, sowie bei den badischen, oldenburgischen und allen übrigen Kontingenten, sür welche besondere Feldlazarethe nicht aufgestellt werden, die preu­ßischen Nationalfarben sür die betreffenden Landesfarben verwen­det werden sollen.

Berlin, 8. Jan. Wie demBörsen-Courier" vongut unterrichteter Seite" mitgetheilt wird, hat der Kaiser von Oester­reich aus Anlauß der jüngsten Gramont'schen Enthüllun­gen ein Schreiben an den Kaiser Wilhelm gerichtet, welches be­stimmt sein soll, eine Trübung der guten Beziehungen der Cabi- nette von Wien und Berlin, wie sie in Folge jener Enthüllungen möglich wäre, zu vermeiden. Der österreichische Botschafter, Graf Karolyi, habe sich seines Auftrages, den Brief persönlich zu übcreichen, bereits entledigt.

Berlin, 10. Jan. Der Berliner Magistrat hat als Pa­tronatsherr der Neuen Kirche heute beschlossen, bei dem Ober- kirchenrathe die Aufhebung der Amtssuspensation des Predigers Sydow zu beantragen, außerdem Sydow der unveränderten Fort­dauer seines Vertrauens zu versichern. (N. Z.)

Berlin, 11. Jan. 27 Prediger, darunter 5 Berliner, ver­öffentlichen anläßlich des gegen Sydow cingeschlagenen Verfah­rens eine Erklärung, zu welcher sie nicht durch die Solidarität einer Lehrfreiheit, sondern die Solidarität der Glaubenseinheit und durch die sie in gleicher Weise treffende Verkümmerung der evangelischen Lehrfreiheit gedrängt werden. Die Unterzeichner erkennen in der heiligen Schrift, insbesondere im neuen Testa­mente, die alleinige Quelle und den alleinigen Strom des Chri­stenglaubens, sie wahren sich aber die freie Forschung in der hei­ligen Schrift. Sie sehen in den Haupt-Symbolen der Kirche den ihrer Zeit angemessenen Ausdruck über Lehre und Verfassung und leben und wissen sich mit dem Vorschreiten derselben im Zusam­menhänge, aber sie erkennen darin keine für alle Zeiten binden­den Glaubensgesetze, auf Grund deren kirchliche Behörden oder gar die jetzigen in ihrem Bestände dazu ganz unbefugten Syno-