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er Luxemburg- auf. Wie die ae Agenten an iittheilung ge- ilalioncn jenes der Nachtrag' aben, dem ru- hafflen, welche Uebrigeu be- und vermeidet

er Pyrenäen) j. folgendes: a von Orleans >0 Mann, die d Verwundete, vurde in das -chwestern vor > kamen etwa r eine Anstalt >en Zellen und ohbündel auf- >, Verwundete, ander. Sonn- nlanz, welche reichtet hatten, cmeinde, über- )erin gefunden dieser arme» äglicher Lage. )er Ambulauz- ie Gefangenen . vor Hunger Diese Leute Zegs gewesen, bis Sonntag Nasser gehabt. Kessel Kaffee, e äußerte, daß ntz und Elend senteriekrankeu sinken zu be- hinzukriechen, zu ihm und pf fiel zurück e das Dargc- Hr. G. und nein Lazarethe zum Militär- lnahme zu cr­em Haus ge- mau 22 Ver-. Eine englische rüderes Haus/ ehr sollte ge­lte mir:Ich eich eine edle chr!" Madame handelt höchst telu zum Ge­tute verband. Präfekten und ß gingen, und seitdem bessert , barmherzige von den Ver­lern, die über- w man durch m erhielt, hat Gliche Summe rudsleute nach

)ßer Bestimmt- is Großherzog inzcn 5^>einrich, roßherzog dem

: noch bei der ssische Militär­in Paris ab- Aus Versailles verlassen hat.)

Silage.)

Suchbandlung.

151 .

Beilage nun Gesellschafter

Samstag den 24. Dezember

Nagold, den 1«. Oktober 1870.

Urkunde *ür de» Grundstein der neuen Kirche hier, vorgrtrage»

' hei der Einweihung desselben. ^

°tm Namen Gottes, des Vaters, des «Lohnes

" un^ des H. Geistes.

^n diesem hochheiligen Namen haben wir uns versammelt, heute die Gnmdsteinlegtmg an der neuen Kirche in Nagold zu feiern, diese Urkunde zu unterzeichnet n>>d sie in den Grundstein niederzulegen zu der heil. Schrift, der Ät.'gsburgtschen Confefftvu, dem ivürtt. Confirmationsbüchleiu, Catechisnnls und Cesangbuch, einem Bauplan der Kirche, einem Plan der Ltadt Nagold, einem Bürgerverzeichniß von Nagold und Jselshausen, etlichen ( etieide- arteu und gangbaren Landcsmünzen.

Die bisherige Stadtkirche, innerhalb der Ringmauer der Stadl, nahe dem obern Thor gelegen, der Jungfrau Maria ge­weiht, ist im Jahr 1300 zu einer Zeit erbaut worden, da die Gemeinde wohl kaum tausend Einwohner zählte. Nachdem sie ihre Dienste zur christlichen Erbauung der Altvordern über ein Halbjahrlausend geleistet, wurde sie viel zu engräumig für die Gemeinde, welche jetzt 2800 Einwohner in 'Nagold und 400 in Jselshausen zählt. Dazu ist sie an Haupt und Füßen baufällig geworden, nicht ohne Gefahr für die andächtigen Kirchgänger. Es war daher Feit, den Kirchenbesuch zu erleichtern und zu schützen. Man beschloß im Jahr 1847 die Grundmauer des alten Gotteshauses zu verbessern und durch Erhöhung des. Kir­chenschiffs und Anbringung einer zweiten Empore Raum zu schaffen. Allein das Jahr 1848. das Jahr der zweiten französischen Re­volution, deren Stürme alle Friedeuswerke in ganz Europa ge­fährdeten, rückte auch hier das heilsame und uothwendige Werk eines Kircheubaues in weite Ferne.

Im Jahr 1851 trat der mitunterzeichncte Dekan Freihofer als Stadtpsarrer den Dienst an in der Gemeinde, und ihm ging, wie vielen andern lebendigen Gemeindegliederu, die Kircheuuolh der Gemeinde bald sehr zu Herzen. Aus Anlaß eines neuen Kircheubaues im nahen Ebhaufen kam ihm der Gedanke, es könnte vielleicht auch Nagold bei der ehemaligen Contmande Rohrdors betheiligt sein und ein Recht auf Staatshilfe zum Bau einer Kirche haben. Er schrieb daher für sich am 13. Dez. 1853 an einen sehr erfahrenen Rechtsanwalt, I)r. Göhruni in Stuttgart. Die Antwort war, daß er bei seinen archivalischen Forschungen von einem Rechtsanspruch Nagolds keine Spur entdeckt habe. Der schwache Hoffnungsschimmer erlosch, und bei der Theuruug der Fünziger-Jahre mußte man auf Beseitigung der Kirchcunoth aber­mals verzichten. Allein, wie so oft, wenn in einer guten Sache Rath und Thal den Menschen ausgehen wollen, tritt eine höhere Hilfe ein. Im April 1854 kam dem Stadtpfarrer Freihofer ein geschriebenes Buch über die Geschichte der Stadt und des Amts Nagold in die Hände, und da las er von urkundlichen Nachrichten aus dem Jahr 1543 über die kirchlichen Vermögeusverhältnisse unserer Stadt Nagold. Das schien ganz zufällig zu sein, aber wir gläubige Christen verehren darin einen Fingerzeig unseres treuen Gottes. Kaum war die Nachricht von diesem Fund an den Rechts­freund in Stuttgart geschickt, als er zur Antwort gab: Im Staats­archiv liege eine Kaufsurkunde von Pergament, mit vielen au- häugendcn Siegeln, wornach Herzog Ulrich am 24. Juni 1543 das ganze Kirchenvermögen von Nagold und den Filialien Em­mingen, Jselshausen, Mindersbach und Unterschwandorf, aus Zehnten, Gütern, Gefällen und Scheuern bestehend, vom Kloster Stein am Rhein gekauft und mit dem Staatsvermögen vereinigt habe.

Auf dem Grunde dieser aufgedcckten Thatsachen reichte man bei der Finanzbehörde eine Bitte ein, sie möge, da der Staat Besitzer des Kircheuvermögeus von Nagold sei, der Gemeinde zu einer erweiterten Kirche verhelfen. Diese Bitte wurde abge­schlagen, da das Recht der Gemeinde nicht erwiesen sei. Um den Rechtsanspruch zu erweisen, beschloß der Stiftungsrath im Juni 1854, den I)r. Göhrum mit Ausstellung eines Gutachtens über den rechtlichen Stand des Kirchenbauwesens zu beauftragen, um die Bauklage gegen den Staat mit guter Ueberzeugung anstelle» zu können. Zu diesem Behuse waren sehr weitläufige und mühe­volle Nachforschungen in den Rechnungen des Heiligen, des Sie- cheuhauses, der Stadtgemeinde durch 3 Jahrhunderte hindurch anzustellen, deren Ergebnisse den Rechtsanwalt in den Stand setzten, nach 4 Jahren, im April 1858, die Erklärung zu geben: er sei überzeugt, daß die Gemeinde Nagold einen Rechtsanspruch auf die aushilfsweise Baulast des Staats an der Stadtpfarrkirche habe, auch im Falle eines erweiterten Neubaues. Sofort wurde im Mai 1858 beschlossen, eine Bauklage bei den Gerichten an- vüugig zu machen. Sie wurde bei dem Oberamtsgericht Calw, da das Gericht in Nagold verworfen wurde, im Juli 1858 eiu- gereicht und hatte das erwünschte Ergebuiß vom 11. Juni 1860, °Nl Ne Finanzverwaltung als Besitzerin des Vermögens der Psarrknche in Nagold schuldig sei, im Falle des Unvermögens des Heuigen in Nagold die Baulast an der Pfarrkirche zu Nagold, namentlich auch die Kosten eines Neubaues derselben, zu trägen.

1870 .

Die Fiuanzbehörde rekurirte gegen das Urtheil der ersten Instanz an den Gerichtshof i» Tübingen. Die Entscheidung fiel am 21. Juni 1861 wieder zu Gunsten Nagolds aus. Auch ein weiterer Rekurs beim Ober-Tribunal hatte unterm 29. Jan. 1863 dasselbe gleichlautende Ergebuiß zu Gunsten unserer Gemeinde.

Die Kircheufreunde athmeteu nun leichter, nachdem der Rechts­bode» gesichert und der Stadt zugesprochen war, was der Heilige in Nagold nicht vermöge, das habe der Staat an der neuen Kirche zu bestreiten, und man hoffte nun nach so vielen Arbeite» von der peinlichen Kirchennoth bald befreit zu werde». Allein nun eröffnete sich der zweite Theil noch mühevollerer Arbeiten und Verhandlungen. Es lagen die beiden Hauptfragen vor: 1) Wie viel kann die Stiftung und was muß der Staat an den Kircheubaukosteu tragen? 2) Hat die Gemeinde ein Recht auf Raumerweiteruug in ihrer Kirche und ist hiezu ein Neubau er­forderlich ?

Diese zweite Frage war bald entschieden. Es stellte sich in kurzem sowohl bei der Oberkirchenbehörde, als der staatlichen Baubehörde überzeugend heraus, daß an der alten Stadtkirche nichts zu erweitern sei, auch glaubte die Gemeinde eine angebotene Abfindungssumme, mit der sie selbst hätte bauen können, nicht anuehmen zu sollen, und so kam man auf allen Seiten überein, daß zur Beschaffung des erforderlichen Raumes eine neue Kirche gebaut werden müsse und zwar nicht auf der Stelle der alten Kirche, weil da mehrere Häuser mit großen Kosten zu erwerben gewesen wären und es an Stille für die Andacht, wie an Licht und Trockenheit gefehlt und mau in der Bauzeit kein taugliches Lokal für die Gottesdienste gehabt hätte.

Sehr schwer aber war die Lösung der ersten Frage: über die Größe des baupflichtigen Vermögens des Heiligen zu Nagold. Der Name Nagold kommt zuerst im Jahr 773 vor. 786 wird ein HofNagolthardt" genannt, den Graf Erlafried von Calw 839 dem ueugestifteten Kloster in Hirsau schenkte. In Nagold besaß der schwäbische Herzog Burkart Ländereien, die später 1005 der Kaiser Heinrich II. dem Kloster Stein am Rhein schenkte. Einige Jahrhunderte später war in Nagold eine Pfarr­kirche mit Zehenten, Güter» und Gefällen, die dem Bisthum Constnnz angehörten, und am 11. Juli 1386 auch dem bedürf­tigen Kloster Stein am Rhein geschenkt wurden. Der ganze Kirchensatz ging nach der Reformation im Jahr 1543 durch Kauf des Herzogs Ulrich in de» Besitz des Landes Württemberg über.

Neben der Stadtpsarrkirche in Nagold bestanden um die Zeit der Reformatio» noch vier weitere Stätten der Andacht,'die Set. Remigius-Kapelle zu Oberkirch, die als Begräbnißkirche diente, und wo auch ein Nonnenkloster war; die Set. Jörgeu-Kapelle auf dem Schloß, sowie die Kapellen Set. Nicolaus und Set. Leonhard. Zu Oberkirch und auf dem Schloß waren Frühmeß- Kaplaue. Alle diese Andachtsstätten hatten einiges Vermögen, das vereinigt vom Jahr 1541 an das Grnndstocksvermögeu des Heil!-, gen in Nagold bildete, aus dessen Erträgnissen die Kosten für die Baulichkeiten an der Stadtkirche, die Gottesdienste, die Be­dürfnisse der Schulen und Armen der Stadt bestritten wurden. Das Vermögen des Heiligen wuchs im Laufe der Zeit auf mehrere Tausend Gulden. Demselben wurde im Jahr 1815 das Vermögen der Siecheupflege, des Gutleuthauses, das aus 9,700 fl. bestand, und nur für Arme bestimmt war, zugebracht, so daß das ganze Heiligen- oder Stiftungs-Vermögen in neuester Zeit die Summe von nahezu 21,000 fl. erreichte.

Nun, nachdem die Rechtsfrage bereinigt war, galt's die Frage: wie viel von diefem Stiftungsvermögen sollte zu den Kosten des Kircheubaues verwendet werden? Es wurde eine neue Untersuchung über die Bestimmung der einzelnen Bestandtheile des Heiligenvermögens angestellt und Vr. Göhrum arbeitete mit Beihilfe von der Stadt daran vom Mai >863 bis Januar 1865 mit ausnehmender Gründlichkeit, Einsicht und Sachkeiintuiß und kam zu dem Ergebuiß, daß unter dem Stiftungsoermögen unan­greifbare Kapitalien von 16,440 fl. seien, die mit ihren Zinsen auf Gottesdienst, Schulen und Arme verwendet werden müssen, und daß, wenn man alles übrige Vermögen als baupflichtiges Kapital betrachten und aufwenden wollte, für einen Kirchenbau 4512 fl. verfügbar wären. Auch die Staatsbehörden stellten Untersuchungen über das Sliftungsvermögen au, vermeinten aber als Wächter über das Landesvermögen mit einer so kleinen Summe von füufthalbtausend Gulden zu einer so kostspieligen Kirche sich nicht begnüge» zu können. Die Gemeinde stand wieder vor einem Berge, über welchen kein Weg zn führen schien nnd hatte neue Geduldsprobe» zu bestehen. Aber auch diesmal blieb die Hilfe nicht aus. Seine Majestät, unser geliebter König Karl, kam aus einer Reise auch in unsere Stadt, fragte unter anderem auch »ach der Kirche, und mußte der Wahrheit gemäß hören, daß unsere Kirche sehr alt, zu klein und baufällig, daß dem Staate durch Rechtsspruch die aushilfsweise Baulast einer neue» Kirche zuge- schicden sei, und man über die den Staat und die Stadt treffenden Kosten sich noch nicht habe verständigen könne». So schwebe