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st. kr.

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- 6 45 6 28

6 12

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Haber ....

. 4 15 49

4 -

Gerste.

. 6 9 6 7

6 -

Walzen ....

. 8 18 8 17

8 12

Roggen ....

. 6 12 6 11

6 9

Freudenstadt, 14. Dezb. 1867.

fl kr. fl. kr.

fl. kr.

«Een .....

. 9 21 9 >2

9

Haber.

4 12

Gerste.

- - 6 15

Walzen.

- 8 51 8 40

8 30

Roggen.

. 7

Mischelfrncht . . .

. 7 _.

4 -

Tübingen,

Dinkel.

13. Dez. 1867.

fl. kr. fl. kr.

. 6 15 65

fl. kr. 5 53

Haber.

. 4 21 4 19

4 14

Linsen.

. - 9

Stuttgart, 16. Dez. (42. Sitzung d. K. d. A) Beratbung der neuen Jnstlz-V.rsaisung. Art. 5 bestimmt:Die Zahl der Schöffen und Gerichtszeugen, sowie,ibrer Ersatzmänner, wird für jedes Oberamtsge­richt durch K. Entschließung bestimmt. Die Schöffen leisten nur als Rich­ter Dienst, verseben denselben unentgeldlich als ein Ehrenamt, erhalten übrigens bei amtlichen Reisen dieselbe Vergütung wie die Geschworenen. Die Gerichtszeugen leisten Dienst als Urkundspersoneu in Strafsa­chen und erhalten dafür verordnungsmäßige Gebühren." Der Art. 5 wird in der eben angeführten Fügung''der Commisstousmehrheit ange­nommen. Art. 6 gestattet die Einführung von Oberamtsgerichtsschrei­bern für einzelne Oberamtsgerichte: diese besorgen das Kastenwesen und zum Tbcil die Prvtokollfübruug Art. 7 und 8 handeln von der Orga­nisation und von der Stellvertretung. Die beiden Artikel werden nach der Fällung der Commissions-Mehrheit angenommen. Der wichtige Art. 9 lautet:Den Oberamtsgerichten ist zngcwiesen: l. In der Strafrechts­pflege l) die Führung aller Voruntersuchungen, soweit nickt biemit ge­mäß Art. 11 der Slrafprozeßordnung ein Mitglied des Äreisgerichtes oder der Vorstand einer Strafanstalt beauftragt worden. 2 ) Tie Abur- thciluug der in der Strafprozessordnung Art. 19 bezeichneteu leichteren Straffälle. Die Strafgewalt der Oberamtsgerichte erstreckt sich bis auf dreimonatliche Gefänguiststrafe und Geldbuße oder Confiscation im Be­trage von 100 fl. II. In der bürgerlichen Rechtspflege 1) die Verhand­lung und Entscheidung in erster Instanz in denjenigen Streitsachen, . welche entweder a) einerseits nicht zur Competen: der Ortsgerichte ge­hören, und andererseits einen Streitgegenstand v>, nicht mehr als 175 fl. Werth betreffen (Civ.'-Proz.-Ordn. Art. 17. 20), l nicht durch beson­dere gesetzliche Bestimmung (Civ.-Proz.-Ord. 14- 19. Abs. 2) den höhe­ren Gerichten Vorbehalten sind, oderÄst durch besondere gesetzliche Be­stimmung an dieOberamtsgerichtcgewiesen sind (Civ.-Proz.-Ordn. Art.18), oder o) durch Prorogation der Partheien dahin gebracht werden (Civ.-

PröNOrdn. ArA 23.) 2) Tie Verhandlung und Entscheidung in zwei- ter-M-stanz i» allen von den Ortsgerichten in erster Instanz behandelten StrHstächen: 3) die Verhandlung und Entscheidung in erster Instanz in .allE Gantsachen. III. Im klebrigen verbleibt den Oberamtsgerichten ihreRnsherige Geschäftsaufgabe, namentlich in Ehesachen, in der nicht streitigen Gerichtsbarkeit und in der Aussicht über die Gemeindejustiz." Es traten sich iu der Beratbung dieses prineipielleu Artikels zwei An­sichtest-gegenüber: die. Anhänger der bisherigen Gerichtsorganisation und dieienigen Abg., welche eine möglichst wohlfeile Justiz erhalten wol­len, stimmen für eine möglichst hohe Competenz-Summe bis zu 250 fl. und höher; die Verehrer der neuen Ordnung der Dinge und diejenigen, welch«- dem Volke eine möglichst rasche und gute Rechtsprechung ver­schaffen wollen, suchen die Competenz-Summe herabzusetzen. Minister». Mitknacht: Nach Analogie der Verhältnisse in Baden würde für uns die Summe von 200 fl. am passendsten sein; damit würden 18°/o der bisher beim Oberamtsgerichte verhandelten Prozeße an die Kreisgerichte ver­wiese und damit die Oberamtsgerichte entlastet: als Abg. werde er für die Summe von 200 fl. stimme». Bei namentlicher Abstimmung wird die Summe von 250 fl. abgelehut und die von 200 fl. mit 68 gegen l'-sStimmen angenommen.

Herrenberg, 19. Dez. Um dem Hausbettel von Rei­senden zn begegnen, haben die bürgerlichen Collegien beschlossen, durchreisenden Arbeiter ans Verlangen ein Zehrgeld von OtzkP aus der Stadtkasse zn verabreichen. Der Abgeordnete M. ,O. Wächter hat auf den 21. eine Versammlung ausgeschrie- bckr, wobei er über sein Verhalten in der Kammer Rechenschaft 'geben und sich über die Wünsche und Anschauungen der Bezirks- emwohner unterrichten will.

Der Schwnrgerichtshof zu Biberach verürtheilte den 25 Jahre alten Richard Ri egg er von Riedhausen, O.A. Saulgau,