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Nagold, 1?. Dezbr. 1867.
Dinkel, alter . . . .
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fl. kr.
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Kernen.
6 54
6 41
6 20
- —
9 —
_ _.
Haber .
4 24
4 11
4 3
Gerste.
6 20
6 12
6 9
Walzen .
3 50
8 42
8 12
Roggen .
6 21
6 17
6 12
Bohnen .
Altenstaig, 1l
Dinkel, alter ....
—
6 15
—
Dez. fl. kr.
1867. st. kr.
fl. kr
,, neuer....
7 —
6 47
6 39
Kernen.
— —
9 30
Hader.
4 24
4 19
4 15
Weizen.
8 54
8 50
8 48
Roggen.
—
6 30
—
Bvknen.
—
6 12
- -
Gerste.
—
6 12
—
Calw, 29.
Dinkel.
Nov. 1867. fl. kr. fl. kr. -6 18
fl. kr.
Haber.
4 42
4 35
4 28
Kernen.
9 24
9 18
9 12
Waizen.
—
—
Freudenstadt, 7.,Dezbr. 1367.
ft. kr. fl. kr. fl. kr.
Kernen.9 20 9 13 9 9
Haber.4 27 4 25 4 16
Gerste..6 12— —
Walzen. 8 54 8 42 8 30
Roggen..7—-
Mstchelfrncht . . . .-7 —--
Ackerbohnen .... -.8 — — —
Tübingen, 6. Dez. 1867.
fl. kr. fl. kr. fl. kr.
Dinkel. 6 39 6 29 6 17
Haber. 4 35 4 30 4 23
Linsen..9—-
Viktualien-Preise.
Nagold. Altenstaig.
Kernenbrod ... 8 Pf. 44 kr. 44 kr. Mittelbrod . . . „ „ 40 kr. 40 kr.
Schwarzbrod . . „ 36 kr. 36 kr.
1 Kreuzerweck schwer 3 L. 3>/- Q. 3 L. IQ Ochsenfleisch... 1 Pf. 16 kr. — kr. Schweinefleisch mit Speck 17 kr. 17 kr.
ditto obnesvpeck 15 kr. — kr.
Butter.1 Pf. 25 kr.
Nindfchinalz . . 1 „ 32 kr. Schweineschmalz . 1 „ 28 kr.
Eier 5 Stück.8 kr.
T n ü c s - n c u i tl k r i t e n.
Stuttgart, 9. Dez. <37. Sitzung d. K. d. A- Schluß.) Der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der Juitizgesetzge- bungs-Kommission über den Entwurf einer neuen Gerichtsverfassung. Berichterstatter ist Probst, Mitberichterstatter Kanzler v. Geßler. Der Chef des Justizdepartements leitet die vom Präsidenten erössnete allgemeine Debatte mit einer Darstellung der neuen Verbältnisse ein. Der jährliche Mehrbedarf für daS Personal ist nickt so erheblich, daß nicht der größte Theil des MehrauswanLeS durch eine mäßige Erhöhung der Gerichtssporteln gedeckt werden könnte. Damit werde zugleich dem muthwilligen Prozessier» ein Riegel vorgeschoben. Nach einer Zusammenstellung, die der frübere Minister v. Wächter gegeben, wären für die Justizorganisation nicht weniger als 1,638,000 fl. erforderlich gewesen. Allerdings wäre dann die ins Auge gefaßte Reform eine durchgreifende gewesen. Nach den Ausführungen des Hrn. Departementschess erhält der Neckarkreis zwei Gerichtshöfe, den einen in «Ltuttgart, den anderen in Heil- bronn, und ein Kreisstrafgericht in Eßlingen. Der Kreisgericktshos für Stuttgart käme in das obere Stockwerk des früheren „Königs von England"; die Kosten der baulichen Einrichtung trägt die Stadtgemeinde und erkält dafür Mietbzins. Der Sckwarzwaldkreis erkält zwei Gerichtshöfe, deren einer jedenfalls nach Rvttweil, der andere nach Tübingen oder Reutlingen kommt; Calw erhält ein KreiSstrasgerickt. Für den Donaukreis kommt der eine Gerichtshof nach film, der andere nach Ravensburg; das Strafgericht nach Bibcrach. Die beiden Gerichtshöfe des Jartkreifcs kommen nach Ellwangen und nach Hall. Die sämmtlichen Kosten für die bau iche Einrichtung, für das Mobiliar, für Miethzins, für neue Bibliotheken, für Umzugskosten, für Unvorhergesehenes belaufen sich nicht einmal auf die früher berechneten 222,300 fl. sondern nur auf 175,241 fl, die überdies; aus den vorhandenen Rcstmitteln gedeckt werden können. Mohl eröffnet, wie immer, die Debatte^ aus einem parlamentarischen Heißhunger, der sich einen so fetten Bissen für einen kommenden Landtag nicht gerne entschlüpfen lasten möchte, ist er für Vertagung der Angelegenheit und stellt, wie gleich nach i»m Zeller, den Antrag auf Verwerfung der Vorlage. Wächter, Römer und Hölder erkennen das Bedürfnis; einer Reform an, Römer gibt zu, daß unsere Strafprozessordnung, eine Ungeheuerlichkeit sei, die neben der Folter einen Platz verdiene (!), allein sie verlangen Ablehnung der Vorlage, weil sonst die vom norddeutschen Bunde in Aussicht gestellte Gesetzgebung nicht als eine gemeinsame zu Stande kommen kann. Kanzler v. Geßler, Streich, v. Hierlinger, Oesterlen begrüßen die Vorlage als eine längst ersehnte frohe Botschaft, als einen Boten einer höheren Kultur, als einen volkswirtschaftlichen und moralischen Fortschritt. Das Pro- zessiren werde vermindert, die Prozesse abgekürzt; mancher Prozeß scheue das Licht der Oefsentlichkeit. Alan solle sich freuen, daß endlich die Vorlage geboten sei, nach der man so lange, seit 1820, gerufen. Das Bedürfnis; sei von gar keiner Seite bestritten- Nach 2 Uhr wird die Sitzung abgebrochen.
Stuttgart, 10. Dez. (38. Sitzung d. K. d. A.) Erath bat eine Interpellation an den Hrn. Minister des Auswärtigen Angebracht, in der Hauptsache dahin gehend, ob der Hr. Minister die Absicht habe, die Speditionsgebühren sür Zeitungen zwar berabzusetzen, dafür aber eine Bestellgebühr für einzelne Gegenstäude zu erheben? Dem Hrn. Minister wird eine Abschrift zugestcllt. Die Tagesordnung führt zur Beratung der neuen Gerichtsverfassung. Als erster Redner erhält Sar- wey das Wort; er führt aus, daß es sich nicht um die Einführung von etwas Neuem handle, sondern nur um die Anwendung längst festgestellter Grundsätze. Von einer Detailberathung der Entwürfe mit Ausnahme der G-richtsorganisation, könne keine Rede sein und wenn der Landtag eine noch so lange Dauer vor sich hätte, das sei ein Grundsatz, den noch Ad. Seeger aufgestellt. In der Hauptsache werde es gar nicht so schwierig sein, den norddeutschen und unseren Civilprozeß miteinander in Einklang zu dringen; sie beruhen ja »us den gleichen Prin
zipien. Probst als Berichterstatter vertritt mit lebendigem Vortrag den Regierungsentwurf und wendet sich hauptsächlich gegen Hölder. Auch wenn im Norden ein neuer Civilprozeß zu Stande komme, so brauchen wir nicht zn warten. Und vom Strafprozeß sei ja keine Rede in Preußen. Auch er, der Redner, sei einst der Ansicht gewesen, daß man mit der Justizrcform zuwarten solle, bis von Preußen aus ein deutscher Prozeß vorgeschlagen werde. Er sei aber in der Justizgesetzgebungskommission von Hölder eines Besseren belehrt worden; Hölder habe bewiesen, daß man auf Preußen nicht warten könne. Wenn Hölder jetzt wieder eine andere Ansicht habe, so werde dies; daher rübren, daß ein anderes Parteistichwort ausgegeben worven sei. In Preußen habe man unter allen Umständen ein Spezialgcricht für Staatsverbrecher beidehalten. Einem solchen Zustand: das Wort zu reden, sei ihm, einem Freunde der Freiheit seines Vaterlandes, unmöglich. Hölder: Der norddeutsche Bund sei aber in seinen Arbeiten viel rascher zu Werke gegangen, als man vermuthet habe. Nach mehreren andern Rednern ergreift Staatsrath v. Mittnacht das Wort, um in glänzendem, vielfach von Zurufen des Beifalls unterbrochenen Vortrage die Regierungsvorlagen zu vertreten. Er zeigt zuerst das Verlangen der Kammer, wie es in einer Adresse von Hölder und in einer Interpellation von Römer Ausdruck gefunden, beide richten jetzt ihren Blick nach Berlin. Die neuen Vorlagen seien größtcn- theils ein Werk ihrer Amtsvorgänger im Ministerium, v. Neurath und v. Wächter. Die Kammer brauche nicht blindlings zuzugreifen; es handle sich nicht um eine neue Schöpfung, sondern um die Anwendung schon bekannter Grundsätze. Regierung und eine Kommission von 15 Mitgliedern seien einig; diesen soll die Kammer vertrauen und den Entwurf als Ganzes annehmen. Das nach öffentlich-münvlichem Verfahren handelnde Handelsgericht habe in einem Jahre 1643 Prozesse erledigt, weitaus die größte Zahl in 3-6 Monaten. Beim Oberhandelsgericht haben nun zwei Prozesse über ein Jahr gedauert. Dieses schleunige Verfahren sei der Grund, warum der HandclSstand so sehr an dem Handelsgericht hänge. Wenn jetzt die Reform nicht zu Stande komme, sei sie für alle Zeiten zweifelbaft. 'Die Blicke würden sich nach Berlin richten, von wannen uns alles juristische Heil kommen müßte, die Reform der Justiz sei wenigstens ebensoviel werth, als die Reform der Verfassung. Die Debatte wird nach dieser Rede geschlagen. Bei der namentlichen Abstimmung ergaben sich sür den Antrag Mohls auf Ablehnung nur 14 Stimmen gegen 76. Die Reformen abzulehnen waren bereit: Zeller, Körner, Finckk, Präl. v. Mehring, Mohl, Landenberger, Walther v. F., Kausler, Deffuer, Neuer, Schwaderer, Hölder, Römer und Wächter. Ainos, der gegen die Vorlage gesprochen, hatte sich am Schlüge für bekehrt erklärt.
In Urach empfiehlt nach stattgefundener Stadtrathswahl ein Wähler den Gewählten wie den Durchgefallenen das Lied Nr. 451 des württemb. Gesangbuchs zur Beherzigung und zum Gruß. Wir glauben, daß es allen Gemeinderäthen und Nichtgemeinde- räthen im ganzen Lande empfohlen werden darf, und setzen deshalb die Anfangsstrophe hieher. Sie lautet:
Wohl dem, der richtig wandelt,
Der als ein Wahrheitsfreund n Wort und Werken handelt nd das ist, was er scheint;
Der Recht und Treue liebet Und von dem Sinn der Welt,
Die Trug und Falschheit übet.
Sich unbefleckt erhält!
Zwischen Frankreich und Baden ist ein Nachtrags-Postver- trag abgeschlossen, welcher sich auf Geldsendungen mit der Post und andere Erleichterungen des Postverkehrs erstreckt.
München, 12. Dez. Auf der Militärkonferenz der Süd