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Calw, 29. Nov. 1867.
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L „ g c s - II c »i i g Ir e i t e n.
Stuttgart, 3. Dez. (36- Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Der wichtigste der zur Verhandlung gekommenen Gegenstände ist die Frage der Behandlung des neuen Ehegesetzes und der damit in Verbindung stehenden Armenunterstützung. Es soll ein Einspracherecht gegen die Verehelichung dem Gemeinderathe nur dann noch zustehen, wenn ein Heiraths-CandiLat zur Zeit der beabsichtigten Verehelichung aus örtlichen Armenkassen zu seinem Lebensunterhalt (der Fall eines vorübergehenden unverschuldeten Unglücks, z. B. ein r Krankheit oder eines allgemeinen Nothstandcs, z. B. Theurung) ausgenommen) Unterstützung empfängt, oder solche in dem der beabsichtigten Verehelichung vorangegangenen Jahre empfangen und hiefür nicht Ersatz geleistet hat. Hinsichtlich der Armenpflege bleibt es in der Hanplsache bei der bisherigen Hebung. Fetzer hat den Gesetzesentwurf für so wichtig gehalten, daß er Trennung der beiden Theile: Vcrehelichungsfreiheit und Armenrecht beantragte. Die Kommission ist dagegen, weil die beidenThemata untrennbar seien und beantragt deßhalb Tagesordnung. Golther, der Berichterstatter, meint: wenn Fetzer seinen Antrag nicht gestellt bätte, so wäre der Bericht über den Gesetzesentwurf schon weiter vorgerückt. Wenn manZhm, dem Berichterstatter, drei Wochen Urlaub erthcile, ho sei er im Stande, den Bericht nach Neujahr vorzulegen. Nach einer Aeußerung Jdlers ist man mit dem Gesetzcsentwurf in der Kammer einverstanden: auch die zurückhaltendsten Mitglieder verlangen nur eine kleine Probezeit für notorische Asoten und Landstreicher vor dem Eintritt in die Ehe. In Stuttgart wurde seit 4 Jahren kein Ehegesuch mehr abschlägig beschie- den: in anderen Bezirken des Landes (z. B- in der Stadt Tübingen) war man in diesem Punkte beinahe ebenso liberal. Der Antrag der Kommission wurde mit 67gegen 15 Stimmen angenommen. Die übrigen Gegenstände der Tagesordnung sind von geringerer Bedeutung. Um so interessanter werden die Berathungen über die auf Montag auf die Tagesordnung gesetzten Entwürfe einer neuen Gerichtsverfassung sein. Der Berathung geht noch ein Bericht der staatsrechtlichen Kommission über die Amtsdauer der gegenwärtigen Kammer voraus.
Stuttgart. Die staatsrechtliche Kommission der Kammer der Abg., Berichterst. Probst, beantragt, die Ansicht ausznsprechen, daß als der Zeitpunkt, in welchem das Mandat der gegenwärtige» Abgeordneten zu Ende geht, der 20. Febr. 1868 zu betrachten sei.
Stuttgart, 7. Dez. Das neue Wahlgesetz bietet dem Vernehmen nach allgemeines und direktes Wahlrecht mit geheimer Abstimmung; jeder Württemberger, der die Volljährigkeit erreicht hat, wird wahlberechtigt, ob er direkte Steuer zahle oder nicht.
— Bei der heutigen Nachwahl für die Ergänzung des Gemeinderaths wurden nur etwa 150 Stimmen abgegeben, es haben somit von 7687 Berechtigten etwa 1230 abgestimmt.
Wie wir hören, haben in Betreff des an Strecker verübten Mordes die sorgfältigsten Nachforschungen zu einem Ergebniß geführt, das geeignet ist, über das verübte Verbrechen Licht zu verbreiten.
Reutlinger Stillleben. Das Amtsblatt der guten Stadt, auch Reutlinger Sauf- und Freßblättle genannt, enthält in seiner Beilage von Nr. 180 auf 4 schmalen Octavseiten nicht weniger als 55 Einladungen zum Essen und Trinken; etliche 30 zu neuem Wein, etwa ein Dutzend zu „beftbereitetcn Krant-
— und Zwiebelkuchen", die übrigen zu andern guten Sachen, als da sind ,,Gänse — Hasen—Entenbraten"; auch „gutes fettes Hammelfleisch" und „extra fettes Rindfleisch" wird fröhlichen Kunden als Speck aufgestcckt und selbst Sonntags fehlt die „Metzelsuppe" nicht. Der heitere Einsender schließt folgendermaßen: Dies den übrigen Gemeinden des Landes zur Nachricht, damit
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