)as freundlicher 'r fort, und ich ein Glanz über­aus der Wald- lvendete sich ab. Zie wußte nicht, - feine Brauen s zornigen Au- r der Prinzessin

ein Zuruf der , aber sie hörte ! hatte sich die i König zu fes- Das Herz war g des Königs, >nt einer Angst, ehr als Angst, e sie ihn den >irt, jetzt begriff Horte zurückge- rfuiß mit dem (Forts, f.)

nem Alter von Derselbe wurde iöuigs Ludwig war, brach die iffor und seine licherweise hatte studireu lassen lärs an, sein zu leben. Er t dies seit dem freunde hatten i. Das Haus versuchen einer ittcn, Stricken ltordinstrnment seine Freunde » er dann mit .'bei eine solche Freunde, der alls den Kops er stärker war i Leven davon

ае, beschmierte nnibalen, als tets im Bette, ß er dasselbe, sing es 0 Uhr,

, las und. tirsaal, als er rre wohnenden rrn als Leiche

Ein Schlag­batte ein.ui- b und r.üt dem oft mittrhictr. ihm. ^ich weih jedem Sonntagd ich iuuner eines viel- Zuhörer, leihweudig eine e gcch. das zu?«

с. 'ttUtkr.Niit Nwirern. Ich gelbe, aber der , womit es bei

chhandlung.

Amt«- u» Intrlligenjblatt lür den Gberamt»be.tirk Nagold

Nr. 134.

Donnerstag den 14. November

1867.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 3 Mal, und zwar am Dienstag, Donnerstag und Samstag. Abonnementspreis m Nagold hatd,ahrt>ch kr., im Bezirke Nagold sammt Postzuschlag 1 ft. 1 kr., im übrigen Theit unseres Landes 1 fl. 8 kr. bklnrückungs-Gebühr: die drei- gespattene Zeile ans gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr.,, bei mehrmaligem Euirncken ,e th- kr. _

Amtliche Dckanntmachuugc».

Nachstehendes Verzeichniß der Geschworeneir ans dem Gerichtsbczirk Nagold auf das Jahr 1868 wird mit dem Ansagen bekannt gemacht, daß die Ortsvorstände über alle bei den Geschworenen ihres Bezirks das Jahr hindurch sich zntragendm Ver­änderungen, mögen die letzteren in Verhängung eines strafrechtlichen Verfahrens, oder des GantverfahrenS, in Wegzug aus dem Kreise in einen andern Landestheil, oder in Auswanderung, lange andauernder, anderweitiger Abwesenheit aus dem Kreise oder Lande, oder einer zur Versetzung des Dienstes als Geschworener unfähig machenden Krankheit, endlich im Tode des Geschworenen bestehen, tt»fehlt>nk Llnzrige zu crstnticn h»ik>»n.

Nagold, den 11. Nov. 186 Nagold.

Baumunn, Johannes, Lammwirth.

Buob, Friz, Rothgerber.

Graf, David, Bierbrauer.

Heller, Christian, Färber.

Maier, Johann Martin, Oekonom. Pfeifer, Ferdinand, Gemeinderath.

Reichert, Hermann, Kaufmann.

Alten st aig Stadt.

Ehret, Johann Georg, .Stiftungspfleger. Glemser, Karl, Schlosste.

Lutz, Lorenz, Gerber.

Mast, Christian, Weber u. Gemeinderath. Schill, Johann, Müller.

Altenstaig Dorf.

Seeger, Johann Michael, Bauer.

B e ihi n g e n :

Braun, Christian, Schultheiß.

B e r n e ck.

v. Gültlingen, Ad., Frhr., K. Erbkämmerer. Beuren.

Großhans, Georg, Bauer u. Gemeinderath. Schaible, Georg, Gemeindepfleger.

B ö s i n g e n.

Gutekunst Johannes, Hirschivirth

Ebershardt.

Gauß, Andreas, Bauer u. Gemeinderath.

E b h a u s e n.

Schurr, Jakob, Wundarzt.

Härtner, Johannes, Kaufmann.

E f f r i n g e n.

Breitling, Friedrich, Pstugivirth.

Guoth, Gottlieb, Hirschivirth.

Egenhausen.

Welker, Jakob, Schultheiß.

E n z t h a l.

Klaiber, Jakob Friedr., Gemeinderath.

G a r r iv e i l e r.

Schleeh, Karl, Hirschivirth.

G a u g e ii w a l d.

Stein, Wilhelm, Rittmeister.

Gültlingen.

Hummel, Johann Georg, Kaufmann. Widmann, Johannes, Schultheiß.

Haiterba ch.

Günthner, Martin, alt Lammw. u. Gmdrth. Gutekunst, Atichael, Gemeinderath.

Rapp, Johann Georg, Wagner.

I s e l s h a u s e n.

Raufer, Felix, Küfer und Gemeinderath.

K. Oberamtsgericht. Pfeilsticker, j O b e r s ch iv an d o r s.

Bechtold, Jakob, Stistungspfleger.

Nohrdo r f.

Koch, Johann Georg, Tuchscheerer.

R o t h f e l d e n.

Nestle, Johann Georg, Gemeinderath.

S ch ö n b r o n n.

Roller, Jakob Friedrich, Gemeinderath. Sulz.

Dürr, Philipp, Gutsbesitzer.

U ii t e r t h a l h e i in.

Müller, Joseph, Schultheiß.

W a l d d o r f.

Günsle, Christian, Schultheiß.

Rapp, Daniel Friedrich, Bauer.

Wart h.

l Schwemmle, Jakob Frdr., Gemeinderath. Wenden.'

Großmann, Conrad, Bauer.

Wildbe r g.

Bräuning, Gottlob, Kaufmann.

Haarer, Joh. Gg., Metzger u. Waldinstr. Colb, Albert, Cameralverwaltcr.

Pfoft, Jakob, Glaser.

Walz, Jakob, Gemeinderath.

Wolpold, Friedrich, Tuchmacher.

Oberamt Nagold. Obgleich die K. Regierung beabsichtigt, das in Aussicht stehende neue Gesetz über die Ver­pflichtung zum Kriegsdienst schon bei der Aushebung des nüchstkommenden Jahrs in Anwendung zu bringen, und dadurch die Be­stimmungen des 3. Kapitels, 3. Abschnitts des Gesetzes von 1843, bezüglich der Berücksichtigungsansprüche, die schon bei der Aus­zeichnung der Militärpflichtigen angemeldet werden sollen, einige Abänderungen erleiden dürften, so soll doch die Aushebung des Jahres 1868 in Gemäßheit der bisherigen Bestimmungen sofort vorbereitet werden.

Demgemäß ist in sämmtlichen Gemeinden mit Entwerfung der Rekrutirungslisten am 1. Dezbr. d. I. zu beginnen und dieß auf die ortsübliche Weise zu veröffentlichen.

Der Gemeinderath beauftragt den Ortsvorsteher und Nathsschreiber mit der Entwerfung der Ortsrekrutirungsliste; dieser zieht ein Gemcinderathsmitglied als Urkundsperson bci; wcgcn der Mitwirkung der Ortsgeistlichen zur Anlegung jener Listen wird aus §. 10 und 11 der Instruktion zu dem Gesetz von 1843 hingewiesen.

In diese Liste sind alle im Jahr 18TV geborenen Söhne von Ortseimvohnern, ohne Rücksicht auf Tüchtigkeit, Beruf oder Familienverhältnisse aufzunehmen, wovon Eltern und Vormünder sich überzeugen sollen. Militärpflichtige, welche wegen unterlas­sener Anzeige übergangen würden, werden, sobald dieß bekannt ist, ohne Rücksicht auf ihr Alter und vorbehältlich der gesetzlichen Strafen im geeigneten Fall zur nächstfolgenden Aushebung gezogen; auch können sie vor erfüllter Pflicht weder Erlaubniß zur bürgerlichen Niederlassung, noch Reiseurkunden ic. erhalten.

Die Aufzeichnung der pflichtigen Jünglinge geschieht nach Anleitung der M. 1221 der genannten Instruction.

Die Ortslisten sind doppelt auszufertigeii, vom Ortsvorstehcr und der Urkundsperson zu beurkunden, sodann dem Gemeinde- rath zur Prüfung, Berichtigung und Anerkennung vorznlegen, auch hinsichtlich ihrer Uebereinstimmung mit den Kirchenbüchern und Familienrcgistern vom Ortsgeistlichen zu beglaubigen.

In der Mitte Dezember ist die Liste im Rathszimmer zu Jedermanns Einsicht 14 Tage lang aufzulegen, und^ außerdem noch ein besonderes Namensverzeichniß der Militärpflichtigen, mit Angabe der Namen ihrer Väicr, an der Nathhausthüre anzuhesten; auch daß dies geschehen, in der Gemeinde bekannt zu machen. In der Liste ist vom Orts vorsteh er die Beurkundung, daß dies alles geschehen, beizufügen.

Sollten in Folge der Veröffentlichung sich Anstände ergeben, so muß die Liste alsbald berichtigt oder ergänzt werden und das eine Exemplar derselben ist längstens bis zum 2. Januar, bei Vermeidung einer Rüge, dem Oberamt einzusenden.