er Gesellschafter.
Amts- und Intelligentlatt für den Oberamtsbezirk Nagold
Xi-. 114.
Samstag den 28. September
1867.
Dieses Blatt ersännt wöchentlich 3 Mai, und zwar am Dienstag, Donnerstag und L-amstag. — Abonnementspreis in Nagold halbjährlich 54 kr., im Bezirke Nagold sammt Postznschlag 1 fl. I kr., im adrigen Theil unseres Landes 1 fl. 8 kr. — Einrückungs-Gebühr: die drel- gespaltene Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Einrücken je U /2 kr.
Abonnements-Einladung.
Auf das 4. Quartal, welches mit dem 1. Oktober beginnt, nehmen alle Postämter und Postboten wieder Bestellungen auf den „Gesellschafter" bei Vorausbezahlung (s. oben) an.
LL- Zugleich wiederholen wir, daß Inserate, die in einer bestimmten Nummer erscheinen sollen, immer am Tage vor dem Erscheinen des Blattes und zwar spätestens bis Vormittags LU Uhr aufgegeben sein müssen.
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Änitliche öclianutmachungen.
S.7!
Holz-Verkauf
Montag den 30. Septbr.,
Nachmittags 3 Uhr, in Bösingen: aus dem Staatswald Große Eichhalde 2: 67 Stämme Bauholz mit 1615 C/, sowie 2'/r Klftr. Nadelholzprügel.
Altenstaig, den 25. September 1867. _K. Forstamt.
2)2 Dornstetten.
Holz-Verkauf.
Aus den hiesigen Stadtwaldungen kommen gegen baare Bezahlung am Montag den 30. d. M.,
Vormittags 10 Uhr,
500 Stämme Langholz vom 30—90ger, meistens 2. und 3. Klasse, und 50 Stück Sägklötze
zum Verkauf, wozu Kaufsliebhaber eingeladen werden. .
Den 19. Sept. 1867.
Stadtschultheißenamt.
Nagold.
Die Verordnung, betreffend den Schutz des Publikums gegen die Gefährdung durch Hunde, vom 10. Sept. 1841 wird wiederholt zur Kenntnis; des Publikums gebracht, und die bestehenden Vorschriften erneuert.
Den 7. Septbr. 1867.
Stadtschultheißenamt.
1) Während der Nachtzeit ist das freie Herumlaufen von Hunden jeder Gattung außerhalb der Wohnung und des geschlos
senen Hofraums des Eigenthümers nirgends zu dulden.
2) Bei großen Hunden, wie Bullenbeißern, Metzger- und Schäferhunden, ist auch bei Tag nicht zu dulden, daß sie sich selbst überlassen, ohne Aufsicht herumlaufen, wofern sie nicht mit einem, jede Gefährdung verhindernden Maulkorbe versehen sind.
3) Hu;rde, die verbotswidrig freilaufend getroffen werden, ist Jedermann für den Zweck ihrer unverzögerten Uebergabe an die Ortspolizeibehörde einzufangen befugt.
4) Der Eigenthümer eines verbotswidrig betretenen Hundes ist mit einer Strafe von 3 Gulden, welche im Wiederholungsfälle zu verdoppeln ist, zu belegen.
Wenn der Eigenthümer eines beigefangenen Hundes weder durch ein Halsband des letzteren bezeichnet ist, noch binnen 2mal 24 Stunden von der Zeit der Ein- fangung an sich selbst der Polizei anmeldet, noch in dieser Zeit sonst ausgekundschaftet wird, so fällt der Hund der freien Verfügung der Polizeistelle anheim und ist nach Beschaffenheit der Umstände entweder zu tödten, oder zum Besten der Ortspolizeikasse zu veräußern.
5) Bösartige Hunde, wohin alle diejenigen zu zählen sind, welche ungereizt einen Menschen angefallen haben, sind ohne Ansehen des Besitzers von Polizei wegen tödten zu lassen.
Bösingen,
Oberamts Nagold.
Zurücknahme eines
«kau - Akkords.
Wegen eingetretener Hindernisse wird der im letzten Blatte ausgeschriebene Bau- Akkord bis auf Weiteres zurückgenommen.
Gemeinderath.
Loffenau,
Oberamts Neuenbürg.
Markt-Verlegung.
Oktober 'angezeigte hie- sige Vieh- und Krämer- markt wird Heuer erst
Donnerstag den 24. Oktober
abgehalten werden.
Den 24. September 1867.
Schultheißenamt.
Oechsle.
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- , 4M
2)i Zwerenberg,
O.-A. Calw.
Holz-Verkauf.
Samstag den 5.
Okt. d. I., Morgens 9 Uhr, verkauft die hiesige Gemeinde aus ihren Waldungen, Miß und Schielberg, 60 Klafter, worunter 4^. Klafter eichenes Holz, ferner 7 Stück gefällte Eichen, schöner Qualität.
Der Verkauf wird in dem Walde vorgenommen, wozu Käufer eingeladen sind.
Den 24. September 1867.
Schnltheißenamt.
Hanselmann.
3), Gündringen,
Oberamls Horb.
Schafweide-Verpnchtung.
,, ^ Am Mittwoch den
» r-Ar^^-16. Oktbr. d. I., Vormittags 10 Uhr,
beabsichtigt die Gemeinde ihre Schafweide, worauf 200 Stück Schafe gut ernährt werden können, zu verpachten.
Den 23. Septbr. >867.
Nathsschreiber Baumgärtner.
Nagold.
Fichtenzapfen-Verkauf.
Der heurige Ertrag an Fichten- (Rothtan- nen-)Zapfen in den Stadtwaldungen wird am Montag den 30. September, Vormittags 8 Uhr,
auf dem Rathhause dahier im öffentlichen Aufstreich verkauft, wozu Kaufsliebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß der Stadtförster inzwischen über die dem Verkaufe zu Grunde zu legenden Bedingungen und die Eintheilung der Distrikte Auskunft geben wird.
Den 23. Septbr. 1867.
Gemeinderath.
Hßrivnt-Dekanntniach ungen.
31s Enzthal.
Fässer-Verkauf.
15 Stück Fässer von 4 Jmi bis ^4 Eimer, rund und oval, neu und ffolid bearbeitet hat billigst zu verkaufen.
Ehr. Bätzner, Küfer.