Der Gesellschafter.

Amts - und Intelligenzblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.

LA.

Freitag den 8. Juli

1864.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich S Mal, und zwar am Dienstag und Freitag. Ab onnem cn tS-Pr e is in Nagold jährlich l fl. 30 kr., Halb­jährlich kr. E i » r ii ck u » g s - G e b ii h r: eie dreispaltige .leilc ans gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücker

2 kr., bei mehrmaligen, Einriickcn je I '/r kr. Paffende Beiträge sind willkommen.

Amtliche Neliamrtmachungcn.

Nagold. Behufs richtiger Berechnung der Gelb-Entschädigungen der Schullehrer für ihre nicht in natura bezogenen Frucht­besoldungen wird »ach Consistorialerlaß oom 16. Okt. 1860 (Amtsblatt Nr. 88 v. 1860) der Preis der uachbcnannten Früchte, wie er sich au dem entscheidenden Markttag gestellt hat, hiedurch in Nachstehendem bekannt gemacht:

Schranne.

! Markttag, > Roggen. Dinkel.

UN» zwar der Iste Markttaii Mittel» , Mittel-

Quartal« Gewicht. ! Preis, pr. Crr Gewicht. I Prei», pr.Etr.

l ' l pr. Swffl. ! fl. > kr. ! pr. Schffl. ! fl. ! kr.

! Haber.

! Mittel-

Gewicht. ! Preis, pr. Ctr.

! pr. Schff -I fl. 1 kr.

Nagold.

jAlteiistaig Stadt . . Den 7. Juli 1864.

Juni 1864.

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König!, gern. Oberamt. Böltz. Fr ei Hofer.

Bekannt»,,rchiing in Betreff der (Herichtsferien.

Tie gesetzliche» sechswöchentlichcii Gerichtssen> oeS Ol'ertiihuuals, der Krcisgerichtshöfe und der Bezirksgerichte beginnen! ! demnächst mit dem 15. Juli und gebe» mit dem 25 August zu Ende. Während der Ferien haben nur bringende Angelegen­heiten Anspruch auf Beioiguug durch die Gerichte. Es wiid daher Jedermann erinnert, während dieses Zeitraums sich der Anträge > und Gesuche in nichtdriugcude» Angelegenheiten zn enthalten, außer soweit solche auch in Sache» dieser Art zur Wahrung einer derjenigen Fristen erfordert werden, deren Laus durch die Ferien ausnahmsweise nicht gehemmt wird (Art. 4 des Gesetzes vom 30. Mai 1858, betreffend die Einführung von GeuchtSferie» Reg-Bl S. 82). Für dringende (Ferien-) Sachen gelten kraft des Gesetzes: 1) Schwurgerichtssachcn, andere Strafsache», wofern sie verhaftete ober öffentliche Diener betreffen, Voruntersuchungen ohne Unterschied, die Verkündigung und Vollstreckung von Uckheilen der Strafgerichte, die Beschlußnahme über Anträge aus Unter­drückung in Beschlag genommener Druckschriften; 2i UuterpsanbS>acheii, Erkenntnisse über Verträge, Exekutionssachen; Gesuche um j provisorische Verfügungen und um Beweisaufnahmen zum ewigen Gedächtnis); Arrestsacheu, insbesondere Verfügung der Zahlungs- I sperre denn Abhandenkommen von Schuldscheinen und Ztnsabschniiken; Wechselsachen, Gantsachen, in so weit es sich um Anordnung! und Vornahme von Vermögensuntcrsuchungen, »m Erkennung des Gams, »m Sicherung, Verwaltung und Veräußerung der Aktiv- maffe handelt; 3) Obsignationen, soweit solche überhaupt de» Gerichten obliegen. Aufnahme und Eröffnung letztwilliger Verord­nungen. Die Gerichte sind gesetzlich verpflichtet, auch sonstige Geschäfte, sobald sie einer besondere» Beschleunigung be- dürfen, sowohl von Amtswegen als ans den Antrag einer Partbie fürFerieusacheu" zu erklären. Ein dahin zielender Antrag einer! Parthie muß aber, um Beachtung zu finden, gehörig begründet und wenn er schriftlich eingereicht wird, alsFeri e»sa ch e" j bezeichnet sein.

Nagold, den 5. Juli 1864. K. Oberamtsgerlcht. Pfeilstickcr.

Tie Königl. Pfarrämter werden ersucht, de» jährlichen Bericht, betr. die Verhandlungen der Pfarrgemeinderäthe, in Bälde einzusenden.

Nagold, den 6. Juli 1864.

Wege», die kemr Seiteugräben haben, mit Manlkörbeir versehe» sein müssen.

Nichtbeachtung dieser Anordnung wird

K. Dekanatamt Freihofer.

Nagold.

Aufforderung.

Der ledige Schuhmacher Engelbert Lutz oo» Uuterthalheim will nach Amerika aus­wandern. Etwaige Ansprüche an denselben sind binnen 15 Tagen bei dem Gemeinde- rath Uuterthalheim geltend zu macke», wid­rigenfalls nach Ablauf dieser Frist der Aus­wanderung statlgegcbeu würbe.

Den 4. Juli 1864.

K. Oberamt.

Akt. Weilbacher, g. St.-V. Fvrstamt Wildderg.

Bekanntmachung.

I» Folge der vielfältigen Beschädigungen der Kulturen und des jungen Nachwuchses in Schlägen durch Pferde und Rindvieh bei der Abfuhr von Walderzeugniffen wird hiemit verfügt, daß Pferde und Rindvieh innerhalb der StaatSwalduugen auf

mit 30 kr. für das Pferd und Stück Rind Vieh bestraft.

Wildberg, de» 5. Juli 1864.

K. Forstamt. Niethammer. Forstamt Wilbberg.

Revier Nagold.

Holz-Verkauf

am Dienstag den 12. Juli,

aus dem Staats­wald Nonncnbirk ». Herrenplatte:

54 Nadelholzstan- geu, 47" stark, bis 50' lang,

9 Nadelholzstangen, bis 4" stark, bis 36' lang.

28'/. Klftr. Nadelholzscheiker u. Prügels 2/« Klftr weißtannene Rinde,

469 Nadclholzwelleu. zn 1715 Wellen geschätztes »naufbereiteteS I Nadelreissach und Abfallrcis. Zusammenkunft aus der Herrenplatte beim! Wiudloch Morgens 8 Ubr.

Wilbberg, den 5. Juli 1864.

K. Forstamt. Niethammer.!

2jr Emmingen.

Akkord.

Die Vcrblendungs- und Anstrichsarbeit! des Gemeindebackhauscs und der Kleinkin­derschule wird am

Montag den 11. Juli,

Morgens 8 Uhr,

auf dem Rathbaus veraktordirt werden,! wozu Lusttragende eingeladeu sind.

Namens des Gemciuderaths:Z Schultheiß Junger.