Der Gesellschafter.
Amts- und Intelligen.rblalt für den Oberamtsbeürk Nagold.
V- . 91.
Freilag den 13. November
1863.
DicscS «»latt erscheint wöchentlich 2 Mal, und zwar am Diensiag und sireitaa. Aboniiemcn ts-P, eis in Nagold jährlich 1 fl. 30 kr., — halb» äl.rlich 45 kr. — E i » r ü ck u n g s - G c d ii h r: die drcispalngc -eile aus ^ewöh,,lieber Lchrist oder ocre» Raum bei einmaligem Ei nrückk»
p kr., bei »ichrmaligein inrucken je I s/r kr. — Passende Beiträge sind willkommen.
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Oberamr Naaold. Bekanntmachung, betreffend die Nekrntirnng des Jahres S8«L. In sämmtlichen Gemeuiden ist mil E>uwe>snng der fliekrutirnngS-Listen am I. Dezember d. I. zu beginne» nnd dies ans ortsübliche Weise zu ver« öffeullicken. Der Gemeinderaih beanflragt den OrlSovrsteher nnd de» Rathsschreiber -nil der Entwertung der OrtsrekrutirungS- L!,,te- sind diese stelle» in Einer Person vereinigt. so hat der OrkSvorsteher ein Gemeinderaths-Mitglied als Urkundsperfon bei- znzieben. Hinsichiliä' der Mitwirkung der OrtSgnstlicben bei Anlegung jener Listen wird ans tztz. 10 lind 11 der Instruktion jzur KliegSdicnnordnnng (flieg.-Bialk von 1844 S. 17 -c.) hingewiese».
' In diese Listen sind alle i n Jahr 1843 geboineu Löhne von OnSeinwohncrn, ohne Rücksicht auf Tüchtigkeit, Beruf oder Familienverhäluiisse. ansznnebnicn; Ellern und Vorinünde,» liegt es ob, dafür zu sorgen, daß dieselben wirklich ausgenommen werden. Militärpfliebkige, welcke wegen unlerlaffener Anzeige übergangen wurde», werden, sobald dies bekannt ist, ohne Rücksicht auf ihr Aller und vorbebälklich gesetzlicher Strafen im geeigneten Falle zur nächstfolgende» Aushebung gezogen; auch können sie vor erfüllter Pflicht weder Erlanbniß zur bürgerlichen Niederlassung, noch fltelse.-Ulknndeii rc. erhalten. Die Auszeichnung der pflichtigen Jünglinge geschieht nach AnOiiung der tztz. 12—21 der obengenannten Instruktion; Ansprüche ans Befreiung (Art. 5). Zurückstellung wegen Berufs oder Familienverhältnissc» (Art. 29) und ans Veiwillignng einjähriger Dienstzeit (Art. 32 deS Gesetze- vom 22. Mai 1843) nnd womöglich schon hei der Auszeichnung zu erheben und die Betheiligten z>, alsbaldiger Beibringung der erforderlichen Urkunde» aufznfordern. Solche Ansprüche sind sodann in Lpalte 7 der Liste nach Anleitung des tz 24. Pkt. 6 der Instruktion einzntragen.
Tie Oits.Rekrutirungslisten sind doppelt anSznscrligen. vom Schultheißen und RatbSschreibcr (oder der betreffenden Ur- knndsperio») zu Henrknndcn, sodann dem Gemcinderalh zur Prüfung, Berichtigung nnd Anelkennnng vorzulege», auch hinfichtlich ihrer Uebereinstiminnng mil den Kirchenbüchern nnd Fanulienregistern vom Ortsgejstliche» z» beglaubige».
In der Mitte des Monats Tccember ist sofort die Liste in dem Naihslokal zu Jedermanns Einsicht 14 Tage lang ausznlegen, und außerdem ist noch ei» besonderes Namens-Vcrzeicbiuß der Militärpflichtigen, mit Angabe der Namen ihrer Väter, an der Rarhhauslhüre anzuhesic», auch daß und wo lies geschehe», in der Gemeinde bekannt zu machen. In der Liste ist vom' Ortö Vorsteher eine Beurkundung des Vollzugs alles dessen anzuhängen.
Sollten in Folge der Veröffentlichung sich Anstände ergebe», so muß die Liste alsbald ergänzt oder berichtigt werten, und das eine Exemplar derselben ist längstens bis zum 2. Januar, bei Vermeidung einer Rüge, dem Oberamt cinznsenden.'.
Es wird erwartet, daß alle Notizen in den Ortö RekrulirnngSlisten vollständig, zuverlässig und pünktlich seien und daß bei Ausgewanderten die Zeit ihrer Auswanderung oder Abreise genau angegeben werde..
Die Tabellen dazu werden den OrlSvorstehcrn zngesendet werden.
De» 11. November 1803 K. Obcramk. Böltz.
All die Nttterpfandsbehördeii. Da das nach tz. 24 Absatz 1 der K. Verordnung vom 1. Juli 1841, betreffend die Gebühren der Gemcindediener, zu führende summarische Verzeichnis! über den Ertrag der Gebühren in llnterpsandssacheu im Hinblick aus die Bestimmung des tz. 23 dcr'elben Verordnung, wonach die angesetzken Gebühren im UnterpfanbSprokokoll vorzumerkm sind, und nachdem durch die Ministerial-Versngung vom 30. Oktober 1848 II. 1. die jährliche Vorlegung der fraglichen Verzeichnisse an die Bezirksgerichte abbestcllt worden ist, als entbehrlich erscheint, so hat das K. Justizministerium vermöge Erlasses vom 20. v. Mts. gestaltet, daß die Führung jener summarischen Pfaiidgebnhren-Verzeichnisse — unbeschadet der in tz. 24 Abs. 2 der Verordnung vom 1. Juli 1841 vorgeschriebenen Verzeichnung der aus der Gcmcindekaffe zu erhebenden Löschgebühren — für die Zukunft unterbleibe.
Hievon werde» die UnterpfandSdebörden in Kenntuiß gesetzt.
Nagold, den 9. November 1863. K. Oberamtsgericht. Pfeilsticker.
.Allgefallene Theilungen.
Zu Alten staig Stadl:
Johann Michael Maier, Rothgerber.
Alte »staig Dorf:
Johann Georg Klumpp, Schreiners Ehefrau.
Egenhausen:
Carl August Späth, ledig.
Ettmannsw eiler:
Conrad SchaibleS Wittwe.
Gangenwald:
Alt Michael Schaible, Gemeindcrath. Nothfelden:
Johann Georg Bühler, Bauers Ehefrau.
Walddorf:
Johann Georg Rau, RappenwirthS Ehefrau,
Andreas Walz, Bäcker,
Conrad Di eile, Bäcker.
Ansprüche an die Verlasseuschastsmasse» dieser Personen sind in Bälde anznmelben bei dem betreffenden Schullhcißenaml oder dem K. Amtsnotariat Altenstaig.
N e n w e i l c r,
Oberamts Calw.
Pflaster-Akkord.
Die Gemeinde beabsichtigt, im Ort einen Kantel herzustellcn, dessen Kosten anf still ff. 32 kr. veranschlagt sind, und werden stige zur Verhandlung ans
Samstag den 14. d.,
Mittags 12 Uhr, auss Rathhans hier eingclatcu.
Zn bemerken ist, baß das Pflaster erst nächstes Frühjahr hergestellt werden darf.
Ans Auftrag:
O.Amtswcgmcister Werner. 2ji Tnbi n g e n.
Marktstände-Verpachtung.
Die Verpachtung der Marktstände der
Tuch. 85 Zeugmacher
vom nächste» Martini-Markt an auf 3 Jahre wird am
> Lmenstag den it. orovember 1863,
! Morgens 8 Uhr,
AkkvrdSl». I hj.r vorgenomme», wozu sich die Pacht ! liebhabcr einfinde» wollen.
! Den 5. Nov. 1863.
i
Stadtpflege.
Schwarz.