Der Gesellschafter.

Amts- und Intelligemblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.

38. Dienstag den 12. Mai 1863.

Dieses Blatt erscheint wöchentlich 2 Mal, und zwar am Dienstag und Freitag. Abonnements-Preis in Nagold jährlich 1 fl. 30 kr., halb­jährlich 45 kr. E i n r ü ck u n g s - G c d >i h r: die dreispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken

2 kr., bei mehrmaligem Einrückcn je Iss- kr. Paffende Beiträge sind willkommen.

Amtliche Bekanntmachungen.

2j» Ober a nitsgericht Nagold. Schulvcn-Liquidation.

In der Gantsacke des Bauern Johan­nes Ade von Oberthalheim hat man zur Schulden-Liquidation und den gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen Tagfahrt anberaniut auf

Freitag den 12. Juni d. I., Vormittags 9 Ubr,

zu welcher Zeit die Gläubiger und Abson- derungsberechtlgte auf dem Rathhause zu Oberthalheim persönlich oder durch hinläug- lich Bevollmächtigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, statt des Erscheinens, vor oder an dem Tage der Liquidations-Tagfahrt, ihre Forderungen durch schriftlichen Rezeß, in dem einen wie in dem andern Falle, unter Vorlegung der Beweismittel für ihre For­derungen selbst sowohl, als für deren et­waige Vorzugsrechte anzumeldeu haben.

Die nicht liquidireudcn Gläubiger wer­den, soweit ihre Forderungen nicht aus den Gerichtsakten bekannt sind, am Schlüsse der Liquidation durch Bescheid von der Masse ausgeschlossen; von Len übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen, daß sie hinsichtlich eines et­waigen Vergleichs und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse beitreten.

Das Ergebniß des Liegenschafts-Verkaufs wird nur denjenigen bei der Liquidation nicht erscheinenden Gläubigern besonders er­öffnet werden, deren Forderungen durch Unterpfand versichert sind, und zu deren voller Befriedigung der Erlös aus ihren Unterpfändern nicht hinreicht. Den übrigen Gläubigern lauft die gesetzliche füufzehutä- gige Frist zu Beibringung eines bessern Käufers in dem Fall, wenn der Liegen­schafts-Verkauf vor der Liquidations-Tag- fahrt statt gefunden hat, vom Tag der Li­quidation an, und wenn der Verkauf erst nach der LiquidationStagfahrt vor sich geht, von dem Verkaufstag an.

Als besserer Käufer wird nur derjenige betrachtet, welcher sich für ein höheres An­gebot sogleich verbindlich erklärt und seine Zahlungsfähigkeit nachweist.

Den 9. Mai 1863-

K. Obcramtsgericht; Ger.-Akt. Ziegler.

Nugefalleue Theilnugeu.

In Altenstaig Dorf- Friedrich Manz, Bauers Ehefrau.

B e r n e ck:

Georg Wilhelm Theurers Wittwe.

Ebershardt:

Christian Frey, Schunds Wittwe.

Egenhausen:

Felix Rauser, Schund.

Rolhjcldeu:

Joh. G- Remmele, Schuhmachers Ehefrau.

Simmersfeld:

Michael Traubs Ehefrau.

Walddorf:

Mickael Kalmbach, Bauers Ehefrau von Mo» Hardt,

Jak. Friedrich Walz, Zengmachers Ehefrau.

Etwaige Forderungen an diese Personen sind in Bälde aiizuzeigen bei den betreffen- den Schiiltbeißenämterii oder dem

K- Amtsuotariat Alt e nstai g.

E b e r s h a r d t,

Oberamts Nagold.

Holz-Verkauf.

Am Mittwoch den

'Ml'., si/LH- d. M.,

Nachmittags 1 Uhr, jverkauft die hiesige Gemeinde

' 30 Klafter Schciter- und Prügelholz, 324 Stamm Langholz, vom 30 -50er, in 2361 Enbikfuß bestehend.

Die Bedingungen werden vorder Verkaufs­verhandlung bekannt gemacht, wozu Lieb­haber eingeladcn werden.

Den 6. Mai 1863.

Schnltheißeuamt. Werner.

2j* Nagold.

Eichenholz-Verkauf.

Am Samsiag den 16. ds.,' Mittags 1 Uhr, werden im Stadt­wald Bühl zum Verkauf gebracht: 29 Eichen, von 12 bis 33'Länge, und bis zu 20" Durchmesser 33 Klafter eichene Scheiter und Prügel, worunter auch einiges sich zu Wcrkholz eig­net; wozu Liebhaber cingeladen sind.

Waldmeister Günther.

Nagold.

Bekanntmachung.

Die dreijährige Dienstzeit der Feuerwehr wird mit diesem Rechnungsjahre ablaufen. So lange nun nicht die Organisation des neuen Feuerlösch-Cvrps vollzogen ist, hat die freiwillige Feuerwehr ihre übcruommc« ne» Dienste zu versehen, wobei übrigens

bemerkt wird, daß bei entstehenden Brand­fällen diese nicht allein Hilfe zu leisten hat, sondern jeder Einwohner hiezu nach der Feuerlöschorbuuug von 1808 allgemein ver­pflichtet ist.

Betreffend nun die neue Bildung der Feuerwehr, so wurde heute vom Gemeinde­rath beschlossen, daß zum Eintritt in diese als dem Feuerlösch-Cvrps sämmtliche Ein­wohner, soweit sie hiezu gesetzlich verpflich­tet sind, verbunden seien, und daß die Gemeinde berechtigt scie, dessen Dienste sowohl für das Loschen eines Brandes, als auch für die zu diesem Zwecke erforderlichen Vorübungen und Versammlungen in An­spruch zu nehmen, deren 4 im Jahre statt- fiuden werden, was später noch besonders öffentlich bekannt gemacht werden wird, und erhalten die Wegbleibenden Strafe.

Nur dir Steiger und Rettungsmannschaft wird aus Freiwilligen bestehen.

_ Ge meind era th

Nagold.

Fichten-Ninden-Verkauf.

Im Stadtwald Härle werden von circa 100 Stück Lang und Klotzholz die Rinde zum Verkauf gebracht, wozu Liebhaber auf Montag den 18. d.,

Vormittags 8 Uhr,

auf das hiesige Rathhaus eingeladen werden.

Waldmeister Günther.

Privat - Bekanntmachungen.

Rentamt Bern eck.

Holz-Verkauf.

2lm Montag den 18. Mai,

Vormittags 9 Uhr, werden ans den Freiherrlich v. Gült« liugen'schen Wald« distriktcn Neubau», Schulzenwäldlc und Schillberg

12 tannene Ausschußklötze,

1 '/z Klafter buchene Scheiter u. Prügel, 147*/4 Klafter tannene Scheiter und Prügel,

3250 Stück gebundene tannene Wellen im Gasthaus zum Löwen dahier öffentlich versteigert.

Den 9. Mai 1863.

Frhrl. v. Gnltlingcn'sches Rentamt.

Schietingen, "

Oberamts Nagold.

Gips-Empfehlung.

Einen noch ziemlich großen Vorrath hat zu verkaufen

alt Adlerwirth Burkhardt.

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