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Amts- und LntcUrgey.U'llrtt für -en Vberumtsbenlk Aagotd.

<V/'. 97^ Dienstag den 3. December 1861.

D.rle« trsLei», wi'.-beuNi.-d 2 , une zwar a:n 1 renüae! uut Freilüg. Ab o u u e in e u l S - P re i S in ^'iagsld jährlich I fl. 30 kr.. halbjährlich 4v kr vierteljährlich >1 »r

2 i « n .1 u » g 1 - ^ c v n b r die c-rei'valnqe Zelte au-l gewebullcher Lchrift oder deren 'ttauin bei eittinatigem Äuillichett S kr., bei mehrmalige« Eitttätken je 1 l/, fr.

Passende Beiträge üut willkomneu.

Amtliche Nrijeigeu.

K. Obekamt Nagold, s-ekanntmachnng, betreffend die Nekrutirung des Lahres 1862.j In sämmklichen Gemeinden ist mit Entwerfting der RekrnliriingSlisten am 1. Dezember d. I. der Anfang zu macken und dies auf ortsübliche Weise zu veröffentlichen. Mit Entwerftuig der Ortsrekrntirungslisten sind NaiiienS des Gemeinderaths der erste Ortsvorsieher und der Rathsschreiber beauftragt; wo diese Stellen i» Einer Person vereinigt sind, hat der Ortsvorsieher ein Gemeinderalhsmitglied als Urkundsperson beizuziehen. Hin­sichtlich der Mitwirkung der Ortsgeifllichen bei Anlegung jener Listen wird aus die tztz. 10 und 11 der Instruktion zur KriegSdienst- Ordnnng iNeg.-Bl. von 1844, S 17 rc.) hingewicsen.

In diesen Listen sind alle im Jahre 1844 gehornen Sohne von Ortseinwohnern, ohne Rücksicht auf Tüchtigkeit. Beruf und Fa« milienoerhältnisse aufzunchmc»; Eltern und Vormündern liegt ob, dafür zu sorgen, daß dieselben wirklich ausgenommen werde». Mi­litärpflichtige. welche wegen unterlassener Anzeige übergangen würden, werden, sobald dieb bekannt ist, ohne Rücksicht auf ihr Alter . und vorbehaltlich gesetzlicher Strafe im geeigneten Falle, zur nächstfolgenden Aushebung gezogen, auch können sie vor erfüllter Pflicht weder Erlaubnis zur bürgerlichen Niederlassung, noch Reisepaß oder Wan verbuch erhalten.

Die Aufzeichnung der pflichtige» Jünglinge geschieht »ach Anleitung der tztz. 1221 der obenaiigeführten Jusiniktion; Ansprüche ans Befreiung (Art. 5) Zurückstellung wegen Berufs oder Familien-Verhältnissen (Art. 29) und auf Lerwilligung einjähriger Dienstzeit (Art. 32 des Gesetzes vom 22. Mai 1843, sind wo möglich schon bei der Aufzeichnung zu erheben und die Betheiligten zu alsbaldiger Beibringung der erforderlichen Urkunde» auszusordcrn. Lolche Ansprüche sind sodann in Spalte 7 der Liste nach Anleitung deS tz. 24 Punkt 6 der Instruktion eiiiz»tragcn.

Die Ons-Rcknitirnngslisten sind doppelt auöznfcrtige», dem Gemcinderath zur Prüfung, Berichtigung und Anerkennung vor« zulegcn und sodann vom Ortsvorsieher und Nathsschreiber (oder der statt diesem zugezogenen Urkundsperson) und hierauf von den übrigen Mitgliedern des Gemeinderaths zu beurkunden, auch hinsichtlich der Uebercinstimninng mit den Kirchenbüchern und Familien- Registern vom Ortsgeistlichen zu beglaubigen.

I» der Mitte des Monats Dezember ist die Liste auf dem Nathhans oder einem andern geeigneten Ort zu Jedermann» Einsicht 14 Tage lang aufzulege» und außerdem ein besonderes NamenSverzcichniß der Militärpflichtigen mit Angabe der Namen ihrer Bäter, an der Nathhansthüre anznhesten, und daß und wo dieß geschehen, in der Gemeinde bekannt zu machen, auch daß dieß Alles geschehen sei, vom Ortsvorsieher in der Liste besonders zu beurkunden ttz. 26 der Instruktion).

Sollte» in Folge dieser Vervsseiitlickuiig sich Anstände ergeben, so ist die Liste alsbald zu ergänzen oder zu berichtigen, und so­dann das eine Exemplar derselbe» längstens bis zum 2. Januar bei Vermeidung einer Rüge dem Oberamt cinzusenden.

ES wird erwartet, daß alle Notizen in Liesen Listen genau seien und daß insbesondere auch bei Ausgewanderten die Zeit der Auswanderung ober Abreise genau angegeben werde.

Die Tabellen zur Orts-RekrutiruiigSlistc werden den Ortsvorstehcrn zukommen.

De» 30- November 1861. K. Oberamt. Böltz.

U e h c r b e r g,

Oberamts Nagold.

Am Dienstag den 26. November 1861 wurde im Ochsen dahier ein Paket Geld gefunden. Der rechtmäßige Eigcn- thümer kann solches gegen Ersatz der Ko­sten innerhalb 15 Tagen abholen; sollte derselbe dieses in der Frist nicht abholen, so wird cs dem Finder zncrkannt werden. Den 29. November 1861.

Schultheißenamt.

K ü b l e r.

2j" Bern eck,

Oberamts Nagold. Geld-Antrag.

Bei der hiesige» Stadtpflege sind gegen gesetzliche Sicherheit zu 4'/s Proz. 300 fl. auszulcihen.

Stadtpfleger Kuhn.

Privat - Anzeigen.

Nagold.

Der Gewerbeverei«

versammelt sich am nächsten Donnerstag, Abends 7'/z Uhr, im VereinS-Local. Ta­ges-Ordnung: über Steinkohlen- und Eoaks-Feuerung.

Der Dice-Dorftand. Engel.

2j' Nagold.

Frische schöne Citronen, auserlesene Mandeln,

Citronat u. Pomeranzenfchaalen, fein gesiebten Aueker, k t Pfund- feinstes Sprengerlesmehl»! Puquet. feine Gewürze, ordinäre und feine Chocolndc, empfiehlt Albert Wähler.

2j' Nagold.

Vettfedern in 3 Torten, Frnchtfäcke in 2 Sorten, find billigst zu haben bei

Albert G ayler.

2N Nagold.

Müler A'Muflie»

in feinster Waare sind angekommcn bei

A. Gayler.

U n t»r j e t t i n g e n, Oberamts Herrcnberg. Geld-Offert.

Der Unterzeichnete hat sogleich 16V fl. Pflegschaftsgeld zum Ausleihen parat.

Den 26. November 1861.

Pfleger

Gemeinderach Renschler.

2j2 Nagold.

Geld-Antrag.

'iltv fl. Pflegschaftsgeld liegen gegen gesetzliche Sicherheit bei mir zum Auslei­hen parat.

Thomas Hahner, > Tuchmacher.

2j- N a g o l d.

Geld-Antrag.

Bei dem Unterzeichneten find 3«v fl. Pflegschaftsgcld zum Ausleihen parat, und kann dasselbe bei pünktlicher Zinszahlung lange stehen gelassen werden.

Dreher Essig.

Nagold.

G e l d - A n t rja g.

Gegen gesetzliche Sicherheit sind 2LV fl. Pflegschaftsgeld zum Ausleihen parat bei Den 30. November 1861.

Jakob Hammer.

2j* E f f r i n g e u,

Oberamts Nagold.

Geld-Äntrng.

2SV fl. Pflegschaftsgcld liegen zu 4»/, Prozent znm Ausleihen parat bei

Pfleger I. Böhler, Gemcinderath.