Frucht-Preise.

Frucht-

Nagold,

Altenstaig,

irrende intadt.

Calw,

Tubtttftett,

Heilbronn,

V iktualien-Preise.

gattungcn.

10. Aug. 18bl.

7- Aug. 1861.

3. Aug. 1861.

6. Aug. 1361.

9. Aug. 1861.

10.

Aug. 1861.

Nagold. Alten-

. .Dfd. staig.

Rindfleisch besseres kr. 1 » kr.

fl. kr. > st. kr.

fl. kr.

fl. kr.ifl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr.

fl. kr. fl. kr.

fl. kr.

ff. kr.

fl. kr.

fl. kr.

Dinkel, alter

5 3 .ff 5 19

5 18

dto. üennqeres IS ..

neuer

526 518

4 54

-.j

--

5 42

5 34

5 15

5 29' 5 21

5 13

5 25

510

4 42

Kalbfleisch 8

Schweinefleisch

abgezogen - . 11 kr.

Kernen . .

--

7 48! 7 21! 6 40

7 45

7 32

712

7 48

7 35

7 20

7 18 7 16

7 15

7

651

6 48

Haber . .

4 26 415

4 12

4 36 417

412

4 48

4 28

4

4 36

4 19

4 6

4 2 3 57

3 53

415

4 6

3 30

uaäb'gezogen . IS Ir.

Gerste . . Waizcn . .

- ! 5 6

5 12 4 53> 4 24 - 651 -

5 18 7 18

5 6

4 51^ 4 48

4 39

4 36

4 30 7

412

4 Pf.Kernenbr. . iS kr-

S ,, Miktelbroo kr.

Roggen . .

_>_

012 5 21

4 43

-

5 48

5 45

5 42

^-

1 Kr.-Aieck- S. Q.' »Sth. IO.

1 Pfund Butter kostet - . . SS Ir-

.!

.

1 Rindfchmalz . . . 86 kr'

Erbsen . .

i

1 ., Schweineschmalz . S4 kr.

7 Eier für .. 8 Ir

Dien ft Nachrichten rc.

Seine Königliche Majestät habe» vermöge höchster Entschließung die bei dem Postamt Stuttgart erledigte Assistcntenstelle dem Postpraktikantcn I. Kl- Darer in Stuttgart übertragen u. den Revicrförster Grein er in Oberensingen wegen vorgerückten Alters und leidender Gesundheit unter Anerkennung seiner vicljährigen treuen Dienste auf sein Ansuchen in den Ruhestand versetzt.

Von dem Fürsten von Thurn und Taxis ist auf die kath. Pfarrei Eglingen Kaplan Jngelfin ger in Seckirch, von dem Fürsten vonWald- burg-Wolfegg-Waldsec auf die Kaplanci in Röthsec der Verweser derselben Pfänner, und von rem Grafen von Beroldingcn auf die Kaplanci in Razenried Bikar Dob mal er in Nicderwangcn patronatisch ernannt worden.

Gestorben: Zu Schrambcrg der praktische Arzt Zink, 32 Jahre alt; zu Grunbach, O.-A- Neuenbürg, Schultheiß Nittmann, 6l I. alt.

Tages - Neuigkeiten.

Stuttgart, (151. Sitzung der Kammer der Abgeordneten.) Beim Beginne der Sitzung entwickeln die Abgeordneten Steinbuch und Höldcr ihre gestern angekündigtcn Motionen, die erstere geht an die Justizgesetzge- bungS-, die letztere an die staatsrechtliche Commission zur Berichterstattung, und beschloß die Kammer auf den Antrag des Abg. Probst mit 49 gegen 28 Stimmen, die Motion Steinbuch's sofort drucken zu lassen; dasselbe wird auf Fetzcr's Antrag hinsichtlich der Motion des Abg. Höldcr mit 57 gegen 19 Stimmen beschlossen. Die Kammer geht nunmehr auf die gestern abgebrochene Verhandlung über den Hausirhandel über. Mittnacht stellt zu seinen gestrigen Anträgen heute noch den weiteren: Rach Art. 51 zu setzen: Derjenige, welcher außerhalb seines Nicdcrlaffungsorts eines der in Art. 51 ausgeführten Gewerbe im Umherzichcn von Ort zu Ort betreiben will, Hedarf hiezu eines von dem Oberamte seiner Heimathbehörde auszustellcn- i>e» persönlichen Ausweises. Erwachsene Personen von gutem Prädikate, von welchen ein Mißbrauch zum Bettel» oder in ähnlicher Weise strafbaren Handlungen nicht zu befürchten ist, und deren Hcimathrccht keinem Zweifel unterliegt, wird die Ausstellung dieses Ausweises und die in Absatz 3 des Art. 51 vorgesehene ortspolizeilichc Ermächtigung für den Hausirhaudcl in­nerhalb des Niedcrlassungsorts nicht versagt werden." Lämmle beantragt, Art. 52 nach dem Regicrungsentwurfc unve ändert anzuuehmcn. An der Debatte betheiligen sich die Abgeordnete» Groß, Lämmle, G. v. Ow, Troll, Wiest, Probst, Jdler und Minister v. Linden, Schott, AmoS, Freiher v. Karnbülcr, Freiherr v. Schab, Mohl und Sarwep. Nachdem heute noch­mals eine fünfstündige Debatte stattgesunden hatte, schreitet die Kammer zur Abstimmung, wobei zuerst der Regicrungsentwurf von Art. 51, wie er nach den Anträgen des Abgeordneten Mittnacht lautet, angenommen wird. Der­selbe heißt hienach:Der Hausirhandel und das Feilbieten von Fabrikaten und Maaren auf den Straßen und in den Häusern, die Verrichtung gewerb­licher Arbeiten, sowie das Aufkäufen von Maaren im Umherziehen iu einer gewerbepolizeilichcn Beschränkung nicht unterworfen. Aus Gründen der. Sichcrheits- und Sittenpolizei kann der Hausirhandel außerhalb des Nic- derlaffungSorts, sowie der Betrieb der demselben gleich zu achtenden Wan­dergewerbe von einer besonder» staatspolizeilichcn Erlaubniß abhängig ge­macht werden. Der Hausirhandel innerhalb des NiekerlassungsortS, mit Ausnahme des Handels mit Druckschriften und Bildern, kann, und zwar aus Gründen der Sicherheit- und Sittenpolizei, nur von ortspolizeilicher Ermächtigung abhängig gemacht werden." Der Antrag des Abg. Lämmle, den Art. 52 des Regierungsentwurfes unverändert anzunchmen, wird mit 61 gegen 17 Stimme» abgelehnt; ebenso der Antrag des Abg. Wiest mit 50 gegen 28 Stimmen. Auch der Antrag der Abgeordneten Wiest und Troll zu Absatz 1 und 3 des Negierungsentwurfs von Art. 53 wird mit 40 ge­gen 38 Stimmen verworfen, dagegen wird der obige Antrag des Abgeord­neten Mittnacht angenommen. Schließlich wird der Antrag des Abgeordne­ten Probst, dem sich Freiherr v. Ow angcschloffcn hat, mit 40 gegen 38 Stimmen verworfen. (152. Sitzung.) Die Commission hat über den Hausirhandel mit Druckschriften einen eigenen Artikel ausgenommen, der nach längerer Debatte unverändert angenommen wird. Er lautet: Art. 50. Der Hausirhandel mit Druckschriften ist gestattet, jedoch nur nach Maß­gabe eines von dem zuständigen Oberamt genehmigten Verzeichnisses, das der Haussier auf seiner Wanderung zu seinem Ausweise bei sich zu führen hat. Das Oberamt, welches über dieses Verzeichniß zu erkennen hat, ist berechtigt und verpflichtet, abergläubische, sittenverkcrbliche oder sonst anstö­ßige und die von den gesetzlich zuständigen Behörden mit vorläufigem Be­schläge belegten oder gerichtlich verbotenen Schriften und Bilder von die­ser Genehmigung auszuschließen, vorbehältlich des Rekurses an die Vorge­setzten Behörden." Art. 53 a der Commission verbietet den Hausirhandel mit Arzneimittetn u. dergl. Er entspricht dem 2. Absatz des Art. 53 des Regierungsentwurfes, wird ohne längere Debatte angenommen und lautet: Der Hausirhandel mit einfachen oder zusammengesetzten Arzneimitteln für

Menschen und Thiere, mit Giften oder Geheimmitteln und mit Branntwein ist nicht gestattet." Art. 54 des RegierungSentwursS, der von Waarennie- derlagcn handelt, wird nach dem Commissionsantrag gestrichen. Ueber die Bestimmungen in Betreff der Ausländer hat die Commission einen eigenen Artikel vorgcschlagen, der jedoch nach längerer Debatte, in der sich einer­seits die Ansicht geltend macht, daß man nur solchen Ausländern Hausirbe- rcchtigung crtheilcn solle, in deren Hcimathland den Wiirttembergern das gleiche Recht zustehe, andererseits aber darauf gedrungen wird, gar keine Ausländer zuzulaffcn, auf den Antrag Dentlcr's mit 49 gegen 29 Stimmen abgclehnt wirk. (153. Sitzung.) Die von der Kammer beschlossenen Dienstaltcrszulagen für zwei Bedienstete bei der StaatsschuldenzahlungSkaffe werden durch K. Reskript genehmigt. Die Kammer geht zu Berathung des Art. 55 der neuen Gewerbe-Ordnung über, der die Strafbestimmungen ge­gen Verfehlungen beim Hausirhandel festsetzt. Nach kurzer Debatte wird derselbe mit geringen Veränderungen nach dem CommissionSentwurfe ange­nommen, und lautet nun:Verfehlungen gegen die Art. 52, 53 und 53 a werden nach Maßgabe des Art. 1 deS Polizeistrafgesetzes vom 2. Okt. 1839 bestraft. Demjenigen, welcher mit Arzneimitteln, Giften oder Geheim­mitteln hausirt, ist außerdem sein ganzer Vorrath an solchen Maaren wcg- zunehmen und, insofern deren Verwerthung nicht ohne Gefahr gestattet werde» kann, von Polizciwcgen zu vernichten. Schriften und Bilder, welche ein Hausirer ohne oberamtliche Genehmigung mit sich führt, unter­liegen der Consiskation, neben angemessener Bestrafung des Schuldigen. In Fällen wiederholter Verletzung der vorstehenden gesetzlichen Vorschriften über den Betrieb der im Art. 51 aufgeführtcn Gewerbe können Demjenigen, welcher sich derselben schuldig macht, die erforderlichen persönlichen Ausweise verweigert, beziehungsweise entzogen werden." Art. 55 s der Commission, der von den Ausnahmen handelt, lautet nach den von ihr selbst vorgcschla- gcncn FaffungSänderungcn:Die Art. 5155 finden keine Anwendung auf den Handel innerhalb des Zollvereinsgebicts, auf die gesetzlich bestehenden Vorschriften über Schaustellungen und andere sinnliche Darstellungen für Auge und Ohr, auf das Gesetz vom 4. September 1855 , betreffend den Schutz des Waldcigenthums, auf den Verkauf von Salz und Schießpulver, sowie auf die Vorschriften der Wirthschastsgesetze." Auch der Art. 55 b des Commisfionsentwurfs über die Freiheit des Marktverkchrs wird ange­nommen. Er lautet:Der Meß- und Marktverkchr ist für Inländer und Ausländer frei." Hiemit ist der Abschnitt über das Hausircn erledigt. Die Berathung führt auf den Abschnittvon den Innungen", den die Com­mission ganz weggcstrichen wissen will. Gegen diesen Antrag sprechen Frhr. G. v. Ow, Prälat v. Mehring, Obcrrcgicrungsrath Bitzer, Probst und Minister v. Linden, für denselben die Abgeordnete» Sammet, Frhr. v. Varnbülcr, Wurst, Mohl. Es wird nun über den Antrag der Com­mission , den Art. 5792 des Negierungsentwurfs die Genehmigung zu versagen, abgestimmt, und derselbe mit 74 gegen 6 Stimmen angenommen, vorbehältlich eines Antrags des Abg. Sammet, durch den man auf den Art. 9^>dcS Regierungsentwurfs wieder zurückkommen wird.

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H Nagold, 11. Aug. Heute Abend zwischen 4 und 5 Uhr war hier eine merkwürdige Erscheinung zu beobachten. Eine un­zählbare Menge von Kornwürmern, d. h. die geflügelten Insek­ten, zogen sich theils in Schwärmen, theils in freiem Fluge vom südlichen gegen das nördliche Ende der Stßdt hin und hüllten den Schloßberg in einen Nebel ein. Ist der reiche Kornbauer zu bedauern, der seine Frucht vielleicht seit Jahren der Art aufgehäuft hat, daß sie verdarb und eine Beute des Kornwurms wurde? * Nagold, 12. Aug. Das Fest, das in Berlin am 10., 11. und 12.. zu Ehren des Turnvaters I a h n gefeiert worden, der vor 50 Jahren de» ersten Turnplatz eröffnet hat, hat auch hier ein kleines Echo gefunden, indem der hiesige, zwar an Mit­gliederzahl schwache Turnverein mit Anschluß mehrerer Turner von Wildberg, die Feier seines Stiftungsfestes auf den gestrigen Nach­mittag verlegte. Das hiebei ansgeführte Schauturnen mußte wohl Jeden befriedigen, der mit seinen Anforderungen an den erst 1 Jahr bestehenden Berein nicht unbescheiden ist und weiß, mit wel­chen Schwierigkeiten derartige Vereine überhaupt in kleineren Städ­ten und Orten zu kämpfen haben. Der Bau der Eb Hauser Kirche ist nun soweit vorgeschritten, daß derselbe am letzten Sam­stag unter Dach gebracht werden konnte. Die Beendigung dieser Arbeit wurde in altherkömmlicher Weise durch einen besonderen Akt gefeiert, wobei ein von dem Bauherr seinen sämmtlichen Ar­beitern gegebener Schmaus die Schlußscene bildete.