Der Gesellschafter,

Amts- und Intelligenzblatt für den Oberamtsbezirk Nagold.

28 . Dienstag den 6. April 1858 .

Diese« Blatt erscheint wöchentlich 3 Mal, und zwar an, Dienstag und Freitag. AbonnementS-PrciS in Nagold jährlich 1 fl, 30 kr,, halbjährlich kr,, «iertel. jährlich 34 tr, Ei nrückung S - G eb ü h r: di« dreispaltige Zeile aus gewöbnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 3 Ir., bei, mehrmaligem Einrücken je isir kr, Passende Beitrage sind willkommen und werde» auf Verlangen bvnorirt.

Amtliche Anzeigen.

Nagold.

der nachstehende ^Erlaß des K. Justiz- Ministeriums, betreffend die Instruktion zu dem Gesetz vom 13. Novbr. 1855, welcher vom K. Gerichtshof unterm 12. d. Mts. anher mitgethcilt worden ist, wird hiermit zur allgemeine» Kcnntniß gebracht, K. ObcramtSgcricht.

Gmeliu, A.-V.

Zu 8- 1.

Der Instruktion vom 22. Dez. 1855.

Zu Beseitigung der Zweifel wegen der aus dem Formular Nro. I. hinweggebliebe- nen Bemerkung, daß der Zahlungsbefehl unter Exekutions-Androhung er- thcilt worden sei, sind künftig in dem Sckuldklagprotokoll überall da, wo von Er- theilung eines Zahlungsbefehls die Rede ist, die Worte:unter Erekntionsandro- buiig" bcizufügeu. Die Angabe der Na­men der Kläger in dem alphabetischen Register des Schuldklagprotokolls kann un­terbleiben.

Zu tz. 4.

Den wichtigeren Verfügungen sind z. B, die Ertheilung eines bestimmten Zahlungs­termins, die Anordnung eines Licgenschafts- odcr Fahrniß-Vcrkanfs, die Beschlagnahme von Forderungen und dergleichen bcizuzähleu.

Zu 8. 5.

Die Verwendung eines Schreibkalenders statt eines besonderen Terminbnchs ist, so­fern die Zahl der Schuldklagsachen nicht bedeutend ist, nicht ausgeschlossen.

Zu h. 10.

Der Exekutionsbehörde steht zu, nach Ablauf der auf die zweite.Bekanntmachung folgenden Woche, und zwar etwa am Tage des Verkaufstcrmins selbst oder am Tage zuvor, eine weitere Bekanntmachung durch den Aus­rufer oder in anderer den Local-Verhältnis- scn angemessenen Weise eintreten zii lassen. Zu 8- 11.

In Gantjachcn erfolgt der Zujchlag-Bc- scheid durch das Gantgericht.

Zu tz. '15.

In den Fällen des Art. 24, Abs. 2 und 3 des Gesetzes finden die Vorschriften der Art. 17 keine Anwendung.

Zu 8- 18.

Soll der Liegenschafts-Verkauf vor oder an der Liquidationstagfahrt stattfinden, so sind die Gläubiger hievon zugleich mit der Vorladung zur Liquidation in Kcnntniß zu setzen.

Zu?. 21 und 22.

Der Absicht der Instruktion entspricht es vollkommen, wenn schon in der obrig­

keitlichen Anzeige von der Ueberscbuldung >eines Ortsangehörigen, ein Gnterpfleger in Vorschlag gebracht und dieser, etwa unter Einhändigung einer gedruckten Belehrung über seine Pflichten, zur Vermögens-Auf­nahme zngczogcn wird rc. rc.

Zur Beglaubigung der Abschrift :

O b e r a m t s g c r i ch t S -V e rw c sc r Gmeli n.

starker Qualität, vom Achtziger ab" wärts, gcreppelt, sowohl zum Flößen als Sägen geeignet,

46 Buchen,

18 tanncne Sägklötze;

am Samstag den 17. April:

70 Klafter tanncne Scheiter,

60 Haufen Langreis und 100 Hopfen- und Gerüststangen.

Ten 31. März 1858.

Freih. v. Münch'sches Rentamt.

H a i l e r.

Forstamt Wildbcrg.

Bekanntmachung der Wald-

fener-Oriürnng. _

Die Ortsvorsteher erhalten hiemit unter 2j* O> bcrschwandorf,

Hinweisung auf den diesseitigen Erlaß vom Oberamts Nagold.

20. Juli 1857, Amtsblatt Nro. 59, 60,! Holz-Verkauf,

den Auftrag, die Bestimmungen der Wald- Die hiesige Gemeinde beabsichtigt fcucrordnung vom Jahr 1807 der Bürgers am Mittwoch den 7. April,

schaft bekannt zu machen, zugleich aber die! Vormittags 11 Uhr,

Waldmeister und Waldschützen anznwcisen, in ihrem Communwald Buch nachstehendes daß sic auf die Uebcrtrctnng derselben ein Säg - und Langholz zu verkaufen und zwar!.

"90 Stück Sägklötze,

8 Floßbolz, und

2 Buche».

Tie Verkaufs-Verhandlung wird Im Wald selbst vorgcnommen und werden die Ver­kaufs-Bedingungen zuvor bekannt gemacht werden.

Den 30. März 1858.

Schultheißenamt. Walz.

genaues Augenmerk halten, und jedes Ver­gehen sogleich zur Anzeige bringen. Wildberg, den 30. März 1858.

K. Forstamt.

Nietha m m er.

Obcramtsstadt Na g o l d .- >

Holz-Verkanf. j

Die Stadtgemeindc verkauft im Schlags Sommerhalden: !

9^Klfrr. buchene Scheiter u. Prügel,!_

31 eichene Scheiter, !

31fs eichene Prügel, ! - AllZSlASN»

150 tannene Scheiter und Prügel, Nagold...

26000 Wellen. l Da sch auch Heuer wieder Bleich«

Der Verkauf wird am Donnerstag und^Waare» aller Art für die Hirschauer Freitag, den 8. u. 9. dieß, je Bormittags N^urbleiche übernehme, so sichere ich, nebst

8 Uhr, im Schlag beginnen;

ferner . .

325 Stück Lang- und Klotzholz mit entgegen 12342,5 Cubikfuß, ! ' '

25 Eichen von 1540' Länge u. 715" 3j' m. D, mit 684,3 Eubikf-, und wird der Verkauf am Dienstag den 13. dieß,

Morgens 9 Uhr, im Schlag stattfinden.

Den 1. April 1858.

Waldmeister Günther.

guter Erhaltung der Maaren, pünktliche Besorgung zu, und sicht zahlreichen Auf-

Chr. Ludw. Binder. Nagold.

Lehrlings-Gesuch.

Ein geordneter jünger Mensch, der die Hafner-Profession erlernen will, findet eine

Dürrcnhardter Hof bei. Gündringen.

Holz-Verkauf.

Ans den herrschaftlichen Waldungen zu Dürrcnhardt werden folgende .Holzgattun-^ gen im öffentlichen Aufstreich gegen baarc Bezahlung verkauft, wozu die Liebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Zusammenkunft ans dem Hof stattfindet, und zwar:

am Freitag den 16. April', Vormittags 10 Uhr,

662 Stämme tannenes Floßholz, meistens

Stelle; wo? sagt die

Redaktion.

^3js Nagold.

Blanbenrer Rasenbleiche. W

Es ist diese Bleich- W Anstalt nunmehr mit d zden neuesten Einrich- D ftungen versehen, und S ich kann solche deßhalb mit vollem Recht M D zur Benützung empfehlen. M

^ I. C. Pfleiderex. ^