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ledaltioni: Hölzle.
schafter,
Amts- UN- Intelligettzblatt für -en Oberamtsbtzirk Uagol-.
14 . Dienstag den 16 . Februar 18 ä 8 .
Diese- Blatt erstell'.! wöckcullicb 2 Wral, und zwar am Dienstag und Freitag. Slb on n cm i n rs - P re iS in Nagold jährlich 1 ff. 3Ü kr., — halbjährlich 45 kr., 7 - vierteljährlich L-t kr. — EinruckungS-Gebühr: die dreispaltige Zeile aus gewöhnlicher Schrift oder deren Raum bei einmaligem Einrücken 2 kr., bei mehrmaligem Eknrücken je l'/s kr. — Passende Beiträge sind willkommen und werden auf Verldngen honorirt.
Amtliche Anzeige».
In Gemäßheit hohen Erlasses des K. Ministeriums des Junerit vom 10 d. Mts. wird nachstehender Ausruf mit dem Aussigen bekannt geinackt, daß das Obcramt zur Annahme von Beiträgen bereit ist.
Nagold, den 13. Febr. 1858.
K. Oberamt. Wiebbekink.
Aufrufe
Die Gründung eines deutschen Hilfsvcr- cins und eines deutschen Spitals war wohl in keiner ausländischen Hauptstadt so dringend geboten als in Konstaiitinopel. Die fränkischen Kolonien daselbst, in vieler Hinficht von der türkischen Jurisdiktion unabhängig, stehen unter jener ihrer Gesandtschaften. In manchem Bezüge sind sie ans Selbstverwaltung und Selbsthilfe angewie sen; ihren Kranken öffnen sich weder tür kische (Militär-) Spitäler noch griechische und armenische Anstalten. Mehrere europäische Staaten nntcrhaltcn daher längst auf ihre Kosten eigene Spitäler, die aber wieder nur für die betreffenden Staatsangehörigen bestimmt sind. Bis zum Jahre 1846 besaß die deutsche Kolonie kein Hospital. Mit jedem Jahr wuchs die Zahl der Deutschen zu Konstan- tinopel, die deutsche Wanderlust, die Pilgerfahrten nach dem heiligen Lande, das Streben nach Erwerb führte viele unserer Landsleute in den Orient. Wie häufig geschah es, daß nach beschwerlichem Wandern durch nnwirthliche Länder manch' braver deutscher Handwcrksmann von Krankheit nicdcrgeworfen ohne Unterkunft und Pflege schmachten mußte. Ein deutscher Spital allein konnte diese bieten. Mancher Deutsche hat sich hier niedergelassen, beirathete, bekam Familie; da raubt ihm eine Fcuersbrunst seine Habe, wo finden er und die Seinen Obdach, Unterstützung oder milde Hilfe, welche ihnen die Rückkehr in die Hejmath ermöglicht? In einem deutschen Wohlthätigkeits,-Vercin kann sie gewährt werden.
Vor einem Jahrzehcnt ward, fast nur durch Beiträge hiesiger Deutscher, eine solche Anstalt gegründet, ein deutscher Hilfsverein und ein deutsches Spital errichtet. Jeder Deutsche ohne allen Unterschied der staatlichen Abstammung oder der Konfession konnte da Zuflucht und Pflege finden Seitdem sind in und durch diese Anstalt eine ansehnliche Zahl erkrankter Deutscher verpflegt, in den beiden letzten Jahren allein deren 343 darin ausgenommen worden. . Aber dem wohlthätigen Institut fehlt noch
eine dauernde Grundlage — cs befindet sich noch immer in einem gemietheten Holzhause eine der in Konstantlnopcl so chäiifigeit Feucrsbrünste kann in einem Augenblick das Spital vernichten, das Leben der darin befindlichen Kranken gefährden. Ein eigenes steinernes Gebäude ist absolutes Bedürfm'ß; die Kosten eines solchen Baues übersteigen aber bei Weitem die Kräfte des hiesigen deutschen Wohl- thätigkeits- (Hilfs-) Vereins.
Darum wendet sich derselbe vertrauensvoll an die deutsche Heimath und bittet^ angelegentlichst alle edlen Menschenfreunde! uni eine milde Beisteuer zur dauerhaften Begründung einer Zufluchtsstätte, in der unsere kranken, hilfsbedürftigen Landsleute ärztliche Pflege und herzlichen Beistand finden.
Konstanlinopel, 25. November 1857. Der Verwaltungsausschuß des deutschen Wohlthätigkeits- HilfS-VereiiiS:
Für denselben:
der Präsident Christian Sester.
Die Unterzeichnete ist erbötig, für diesen wohlthätigen Zweck Beiträge entgegenzunehmen.
Stuttgart, den 8. Febr. 1858.
Die Redaktion des StaatsanzcigerS, Seyfftr.
Verordnung ä. 4. 1. Juli 1841, Regbltt. 265). Uebrigens bedarf es sticht einmal eines Kaufbriefs, wenn nicht 10 Morgen oder mehr aus Einer Hand verkauft Herden, da den Erfordernissen d. Gös. ck. ck. 23. Juni 1853 schon durch das Versteigerungs-Protokoll genügt ist.
K. Oberanttsgericht- Mittnacht.
Oberamt Nagold.
Johannes Ade, Geiger'S Sohn von Oberlhalheim beabsichtigt den Kramhandel zu betreiben, wcßhalb nach H. 4 der Verfügung vom 9. Sept. 1854 dieses Gesuch mit dem Bemerken öffentlich bekannt gemacht wird, daß etwaige Einwendungen gegen dasselbe
binnen 15 Tagen bei Unterzeichneter Stelle schriftlich vorzu- bringcn wären, wobest bemerkt wird, daß diese Frist vom Tage der Ausgabe des gegenwärtigen Blattes an laust.
Ten 15. Februar 1858.
K. Oberamt. Wiebbekink.
K. Oberamtsgericht Nagold. Unter Bezugnahme auf die in Nro. 101 vom 16. Decbr. 1856 dieser Blätter erschienene Bekanntmachung sieht man sich veranlaßt, die Rathschreibcr des Bezirks, sowie das Publikum darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn Liegenschaft im öf sentlichen Anfstreiche verkauft wird, für die Fertigung des Kaufbriefs nicht, wie oft geschieht, 24 kr., sondern blos 8 kr. gerechnet werden dürfen, da ja in diesem Falle ein bloßes Uebertragen aus dem Verkaufsprotokoll keine erste Ausfertigung des! Vertrags erforderlich ist (tz. 17 der Kst
Gerich tön otariats-Bezirk Nagold.
Angefgllene Theilnngen.
Von Nagold:
Dorothea Gutekunjst's Wittwe.
Von Emmistgen:
Friedrich Mößnet- Schäfer, alt Jakob Junger:
Von Haite'rbach:
Johann Martin Hitler, Zeugmacher, Chttstiane Gugel berger, ledig, alt Friedrich Rapp, Obermüller.
Von Obersch wand orf:
Barbara Sckauvpx ledig.
Von Oberthülheim:
Theresia Klink, ledig.
Vön Psrvndotf:
Barbara Schüttle, Wittwe.
Von Rohrdorf:
Georg Großmann's Wittwe,
Daniel Sailer, Metzger.
Forderungen an obige Personen sind alsbald anzuzeigen den betreffenden
Theilungsb ehörden.
2ji G römbach,
Gerichtsbezirks Freudenffadt.
Gläubiger-Äufruf.
Diejenigen Gläubiger des verstorbenen Michael Ham man, Wittwers dahier, welche ihre Ansprüche an denselben bis jetzt nicht geltend gemacht haben, werden aufgefordert, solche binnen
15 Tagen
bei dem Schultheißenamt Grömbach geltend zu machen, widrigenfalls sie bet der Ver- lasscnschaftstheilung des Ha mm an nicht berücksichtigt werden können.
Den 12. Febr. 1858.
Schultheißenamt.
Seeger.
2j» Sulz,
Oberamts Nagold.
Geld ausznleihen.
Bei der hiesigen Gemeindepflege find
soo fl.
gegen gesetzliche 2fache Versicherung und 5 Procent Verzinsung zum Ausleihen parat; wenn eS auf einen oder zwei Posten abgeht, so wird es zn 4*/s°/o angcliehen.
Gemeindepflege. Baisinger.