nommen ist. Wer aber auch an solchen Versammlungen, wie namentlich die nächst kommende von den Oberämtern Calw, Freudenstadt, Horb, Nagold, Neuenbürg, Theil nimmt, wer aufmerksam hört und fragt, wer sich nicht scheut, auch offen und ohne Furcht seine Meinung auszusprechen, der wird gewiß nicht vergeblich da gewesen seyn und vielleicht weit mehr als nur für 30 kr. Nutzen davon haben. Und nun zur Beantwortung meiner Frage: Was ist eine landwirth- schafiliche Gau-Versammlung? Das Wort Gau zeigt schon an, daß es nicht ein einzelner Oberamts-Bezirk ist, oder gar verwechselt werden darf mitGäu," die Orte auf dem rechten Nagoldufer. Nein l es ist darunter eine ganze Gegend verstanden, wo so ziemlich wegen Beschaf­fenheit des Bodens rc. die gleiche Landwirtbschaft betrieben wird. Die vorgelegte» Fragen, vor allem die erste, ha­ben gewiß schon manche Landwirthe in unserer Schwarz­waldgegend überdacht, gewiß bat schon Mancher auf dem Kornmarkt schwer geseufzt, wenn er ein gar zu voll ge­rüttelt und geschüttelt Maß geben mußte :c. Da hört man stets in den Wirtbshäusern und andern Plätzen, wo der Bauer gerne sich versammelt und von seinem Wese,, spricht, sch-mpfen und klagen, da macht Mancher die Faust im Sack und murrt über die Obrigkeit, die unschuldig oft bei der Sache ist; bei der Gau-Versammlung nun, da kann er Vorbringen, was er auf dem Herzen bat, da kann er Belehrung, Abbülfe finden. Und so ist nun zugleich auch der andere Tdeil der Frage beantwortet: wozu eine Gau-Versammlung ist? Kommt doch der Handwerks­mann auch bie und da bei seinem Jahrestag zusammen mit seinen Genoffen, wird doch da auch nicht blos gegessen und getrunken, sondern auch vom Handwerk gesprochen und wo cs demselben Noch thut; warum soll nun der erste und zahlreichste Stand, der Bauernstand, nicht auch sich versammeln? Ist er gleich nicht zünftig, so hat er doch auch seine Regeln, oder soll sie wenigstens haben. Einen Tag kann er wohl von seinem Geschäft erübrigen, und das Zehrgeld ist auch nicht so bedeutend, daß er nicht an seinem Jahrestag es auftreiben könnte. Er erhält freilich nichts aus der Lade, er hat aber auch nichts hinein be­zahlen dürfen und braucht nicht zum Ein- und Ausschreiben zu kommen. Meister wird und ist er, wenn er seinen Acker recht baut, und auch in der Zeit mit seiner Wirth- fchaft fortschrriret. Aber, sagt wohl einer, ich bin nicht so keck, vor so vielen Leuten öffentlich zu sprechen re., warum denn nicht? Rede Du nur, wie Dir der Schnabel ge­wachsen ist, dann ist es schon recht. Gar wohl gefällt mir aber ein Vorschlag, der mir vom Wald zugekommen ist, nämlich der: ob cs nicht zweckmäßig wäre, wenn die, so.die Sache verstünden, also gerade die Frage 1. wegen des Felderbrennens, sich nicht gerne dem Geschäft unter­ziehen möchten, zuvor ihre Ansichten dem Vorstand mitzu- tbeilen, der dann das Für und W:ver zusammenfassen uns cs der Versammlung mittheilen würde zu weiterer Be­sprechung. Darum nur her bamu, allein in der Zeit!

Gechingen, den 19. Oktober 1317.

Klinge r.

Neber das Farrenwesen

Vertrag des Herrn Oberamtsthlerarztes Vötsch in Tübingen anf der Gauversammlnng zn Rottenburg.

Meine geehrten Herren!

Es war im Laufe des verflossenen SommerS, als der Vorstand des Herrenberger Vereins eine freundliche Einla­

dung und Bitte an die benachbarten DereinSvorstände ergehen ließ, sich in Rottenburg, als so ziemlich dem Mittelpunkte von Hcrrenberg, Tübingen und Rotrenburg, zu einer gemein­schaftlichen Berathung und Vorbereitung zu einer Gau­versammlung einzufinden. So klein auch das Häuflein der Anwesenden war, so waren doch die drei benannten Vereine durch tüchtige Männer repräsentirt, und es wur­den die Vortheile der projektirten, auch für die Folgezeit einzuhaltenden, Gauversammlungen allgemein anerkannt. I», Laufe der daselbst gepflogenen Unterhaltungen, bei denen insbesondere die Gleichartigkeit der Lokal- und son­stigen Verhältnisse ein gemeinschaftliches Interesse erregen mußte, kam unter Anderem die Reihe auch auf das, lei­der mit so großem Nachtheil für die Landwirthschast schlecht organisirte Farrenwesen, worüber ich mich zu Sammlung von Notizen für diesen speziellen Gegenstand um so mehr aufgefordert sah, als derselbe auch mehr oder weniger in das Bereich des ThierarzteS gehört.

Ich übergehe hier die Frage: welche Race für un­sere Gegend und Verhältnisse als die geeignetste erscheint, indem dieselbe an und für sich schon Veranlassung zu weit­läufigen Diskussionen gegeben hat, und beschränke mich auf die Farrenhaltnng wie sie ist und wie sie seyn sollte, und glaube, indem ich meine Ansicht über folgende Fra­gen zur Kenntniß gebracht habe, Gelegenheit gegeben zu haben, auch die Ansichten der verehelichen Mitglieder un­serer Brüter-Vereine entgegen nehmen zu dürfen, und auf diese Weise durch gegenseitigen Austausch diese Uebel- stände zu behelligen und für die Folge zur Besserung zu bringen.

Hauptfragen, die eine bestimmte Norm und Beauf­sichtigung bedürfen, möchten in dieser Beziehung wohl folgende seyn:

1) Wem ist die Haltung der Farren in den Gemein­den überlassen, und unter welchen Verhältnissen?

2) Wem ist die Anschaffung so wie die Abschaffung' derselben zu übertragen?

3) Wie muß ein zu kräftiger Nachzucht verwendbarer Zuchtstier gepflegt, gehalten und gefüttert ec. wer­den , und

4) Wie viel Kühe sind auf einen Farren zu berechnen?

Gemeiniglich verleihen die Gemeinden in unserer Ge­gend die Haltung der Farren (mitunter auch Zucht-Eber) im Abstreich, und eS erhält somit derjenige Ortsangchö- rige, der gegen die geringste jährliche Geldentschädigung die Fütterung der Farren übernimmt, die Aufgabe, Zucht- farren anzuschaffen und dieselben zur Disposition zu stel­len. So verwerflich an und für sich in moralischer Be­ziehung in den meisten Fällen diese Me yode bleibt, da ohne Unterschied die Begattung auf freier Straße ge­schieht, so nachteilig muß die Verabreichung der Ent­schädigung des Farrenhaltens auf die Nachzucht wirken; denn erhält der Farrenhaltcr wenig für seine Mühe und Futteraufwand, so wird er auch um so dürftiger füttern, je weniger Entschädigung er dicfür erhält, und es müßte allen physischen Grundsätzen zuwider seyn, wenn nament­lich ein schlecht gefüttertes männliches Zuchtthier kräf­tige Nachkommen zu produziren im Stande wäre. So­dann wird durch die übliche Verabstreichung und Akkords- bestimmunz dem jeweiligen Farrenhaltcr nach seinem Gut­dünken überlassen, rücksichrlich des Alkers nach seinem Wissen und Gutdünken zu verfahren, und es ist in der

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