'ni ,'üh.n, rnisL!»!s?n ß« in gräßlichem Zustande, rauen für einen großen Eingeweide. Umjscinen läuft feine Nichte nach Wasser aus den halb ge- Nalidin nach wenigen Ist cs aber mbglich zu nem Himmel noch Leut« uialitat.

Amts- Intelligenz-Blatt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold, Freudenstadt und Horb.

Nro« 102» Freitag den 24. Decbr. >841.

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Nr. 95.

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gegossene gezogene

Nagold. fAn die vcrehrliche Herren Abonnenten des Amts- und Intelligenz- Blattes im Oberamts-Bezirk Horb.^j Wegen früherer Spedition und Geld-Cinzugs dieser Blatter durch den nunmehr entlassenen Amtsboten von Vollmaringen, hat sich mancher Jrr- thum durch dessen Nachlässigkeit rc. rc. eingcschlichen, weßhalb die Herren Abonnenten ersucht werden, wenn irgend eine Anforderung und Auskunfts-Ertheilung an Sie ergeht, Nachsicht zu haben, bis die wirklichen An- und Ausstande erledigt sind.

Die Redaktion.

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Amtliche Erlasse. Oberamt Freudenftadt.

Freudenstadt.

Die Berichtigung der Rekrutirungslisten und die vorläufige Prüfung der Be- frciungsGründe wird am

Freitag den 7 Januar k. I. vorgenomnicn werden.

Hierbei haben Morgens 8 Uhr auf dem Rathhaus dahier diejenigen Mili­tärpflichtigen zu erscheinen, welche Be- frciungsgründe geltend machen zu kön­nen glauben; auch haben sie sich mit den Urkunden zu versehen, welche durch die Art. 2730 des RekrutirungsGe- sehes und durch, die Instruktion hiezu §. 45, 86 bis 92 vorgeschriebe» sind.

In diesen Urkunden ist immer zu bemerken, ob der Militärpflichtige ein ehelicher oder unehelicher Sohn scye.

Sodann findet am

1. Februar k. I.

die Loossiehung, so wie die Fällung des Erkenntnisses über BcfrciungsAnsprnche ^ Statt, wobei sämintlickc Rekrutirungs-! Pflichtige ohne Ausnahme, so wie alle Ortsvorsteher

Morgens 8 Uhr

auf dem hiesigen Rathhaus sich einzu- findcn haben.

Die Musterung wirb am 23. Fcbr. k. I.

hier abgehalten, wozu sämmtliche Mi-, litärpflichtigcn unter den in dem Re- ^ krutirungsGesch vom 10. Fcbr. 1828 angedachtcn Rcchtsnachthcilen hiedurch vorgeladcn werden.

Zu ihrer Belehrung wird bemerkt:

1) Für diejenigen, welche bei der Zie­hung des Looses nicht erscheinen, wird das Loos durch Andere gezogen.

2) Wer bei der Musterung nicht er­scheint, wird im Zweifel für dienst­tüchtig angenommen und nach Maaß- gabe seiner Loosnummer zum Kon­tingent bezeichnet. Ueberdicsi treffen den Nichterscheinenden die im Art. 47 des Rekrutirungsgcsetzes bestimm­ten Strafen.

3) Wer eine Befreiung wegen Fami- lienVerhaltnisse oder wegen Berufs anspricht, hat solche bei Verlust der­selben bei dem Rekrurirungsrath geltend zu machen, welcher sich un­mittelbar nach der Ziehung des Looses versammelt.

Uebrigens wird jeder, der Be­

freiung anspricht, erinnert, an dem Eingangs genannten 7. Januar k. I. -sich zu stellen, damit sei» Befreiungs- Grund vorläufig geprüft und ihm we­gen der etwa noch bcizubringenden Be- ^ weise die nöthige Belehrung ertheilt werden kann.

Die Ortsvorsteher haben dieß de» Militärpflichtigen, beziehungsweise ihren Eltern oder Pflegern speciell zu eröffnen.

Den 22. Decbr. 1841.

K. Oberamt, Fleischhauer.

Freudenstadt.

^Auswanderung.^

Die ledige Marie Dorothee Klaus von Freudenstadt wandert »ach Lenk in der Schwei; ans.

Den 20. Decbr. 1841,

K. Oberamt, Fleischhauer.

Forstamt Sulz.

Sulz.

Revier Thumlingen.

sHolz-Verkauf.^

Am Dienstag den 4. Januar 1842