zs 1 Übrig cinfinden wollen.
> wird derselbe auch chast abgegeben.
. 1841.
Schlosser Lehre'S Wittib.
d b e r g. nszulerhen.^ Unterzeichneten liegen >flcgschaftsgeld gegen Sicherheit zum Aus-
. 1841.
an Ludwig Vvlmle.
shardt,
>ts Nagold.
uszulelhen.^
Unterzeichneten liegen pflcgschaftsgeld gegen Lersicherung zum Aus-
. 1841.
Pfleger
Johann Georg Keck.
fbronn, tts Nagold.
iuszulelheti.^1 Unterzeichneten liegen -gschaftsgeld gegen ge- ersicherung zum Aus»
nbcr 1841.
Pfleger
Hann Georg Roller.
o r b.
>S Jahr 1842 sind zu Kaufmann Geßler.
st e t t e n, nntS Horb.
ruszuleihen.1
> steht gegenwärtig ge- fache Versicherung und zum Ausleihen bereit, obr. 1841.
Pflegerin S ch neide > ha hn, Wagner. ,
Nagold.
ein-Ernpkehlung. z
auf meinem Lager befindlichen reingehaltene, rothe, gelbe ^ Mund weiße Neckar- und R e m s t h a l - W ei n e von den ^ MJahrgängcn 1834, 1835, 1856, 1839 und 1840 empfehle v
den Herren Wirthen bestens, und sichere ganz billige Preise zu. ^
F. Ul. bischer. ^
Edclwciler,
Obcramts Frcudcnstadt.
fGcld auszuieihen.1
Bei dem Unterzeichneten liegen gegen gesetzliche Versicherung 100 fl. Pflcg- schaftsgcld zum Ausleihen parat.
Den 1. December 1841.
Pfleger Schöttle.
Edelwciler,
Oberamts Freudenstadt.
fGcw auszuleihen.^
Bei dem Gcmeindcpflcger liegen gegen gesetzliche Versicherung 50 fl. zum Ausleihen parat.
Den 1. Dccbr. 1841.
G. P. Keller.
Grö m bach bei Altcnstaig.
fKcr r k o ffe I n- V cr u f.^
Im Pfarrhause dahier sind etliche Hundert Sinni Kartoffeln zu verkaufen. Den 23. Novbr. 1841.
Freudenstadt.
^Geschäfts-Eröffnung und Empfehlung.^
Ich beehre mich hiermit, die ergebenste Anzeige zu machen, daß ich neben dem ehemaligen Zainhammcr in Christophs- thal, eine Schleiferei errichtet habe.
Mein Hauptaugenmerk wird stets darauf gerichtet scyn, durch vorzügliche Arbeit, schnelle und billige Bedienung, mir das Vertrauen der verehrten Auf-
traggcber zu erwerben und zu erhalten, wcßhalb ich mich zu zahlreichen Aufträgen bestens empfehle.
Friedrich Eiscle. Schleifermcister.
Nagold.
fWaaren-Empfehlung.^
Unter Bezugnahme auf meine frühere Annonce empfehle ich mein Sortiment in feinen und ordinären Liqueurs, besonders AnisLiqueur pr. Maas a 32 kr., in sehr guter Qualite, wie auch verschiedene Sorten gebrannte Wasser, Himbeersaft, Quittensast, eingemachte Fruchte, Mandelmilch und desgl. Essenz, Landhonig, Pottasche und Senf. Ferner alle Sorten Lebkuchen, Wurmleb- kuchcn, Chocolade, von allen Sorten eigen Fabrikat. Wachsstöcke und dto. > Lichter, Schreibmaterialien, Spiclwaa- rcn von Glas und meine sonstigen Con- ditorci- und SpezerciWaaren zu geneigter Abnahme bestens.
Den 16. Novbr. 1841.
Louis Sautter bei der Kirche.
Oberjcttingen. Oberamts Hcrrenberg.
fGeld auszuk'cheii.'s
Es liegen gegen gesetzliche Versicherung 200 fl. Pflcgschaftsgeld ziM Ausleihen parat bei
Mick. Verstech er. Den 27. Novbr. 1841.
H aiterb a ch, Oberamts Nagold.
fBranntwem fetl.^
Der Unterzeichnete hat einen Vorrath guten Fruchtbranntwein und erläßt bei Abnahme mehrerer Maaß die Maaß zu 24 kr., gleichfalls bietet er guten Zwetschgenbranntwein vom Jahrgang 1840 um billigen Preis zum Verkauf aus.
Den 27. Novbr. 1841.
Maier,
Tranbenwirth.
Nagold.
fGeid auszuk'lhen.^
Der Unterzeichnete hat gegen gesetzliche Sicherheit 275 fl. Pflcgschaftsgeld zum Ausleihen parat liegen.
Den 25. Novbr. 1841.
Fuchstatt, Mczgcr.
Nagold.
Da vor Ablauf dieses Monats von mir die Gelder für die Regierungs- ' rund JntclligenzBlätter aufs Jahr 1842 cingesammelt werden müssen, so werden die Löblichen Schultheißcnämtcr ersucht, die Gemeinde- und Stiftspflcger darauf aufmerksam zu machen, daß sie sowohl den Betrag für die schultdcißcnamtlichc wie auch für die pfarramtliche Blatter bald möglichst an mich gelangen lassen.
Der jährliche Betrag des Regierungsblattes sammt Rechts-Erkenntnissen ist sammt 1 fl. SpcditionsGebühr 5 fl.
Der des Jntelligenzblattes sammt 15 kr. SpeditionsGebühr 2 fl. 15 kr.
Den 3. Decbr. 1841.
Joh. Fr. Eberhard, BuchbindcHmeister.
Hochdorf,
Obcramts Horb.
^Gefundener Schleiftrog.^
Auf der Staig zwischen Hochdorf und Untcrthalheim ist ein Schlcistrog gefunden worden. Der rechtmäßige Eigen- thümcr kann denselben gegen Bezahlung der EinrückungsGebühr bei dem Unterzeichneten abholen.
Den 20. Novbr. 1841.
Gemcinderath Katz.