baß die nicht liquidst- ihre Forderungen nicht tsAkten bekannt sind, rusgeschlossen, von den scheinenden Gläubigern nommen werden, daß icS etwaigen Vergleichs, lg des Verkaufs der e und der Bestätigung s der Erklärung- der Classe beitreten. - r Schultheiß, Eonditor

g .

den 25. October

gens 8 Uhr.

b Dengler, Zeugmacher

den 2. Novbr. zens 8 Uhr. ptember 1841.

K. Oberamtsgericht, Hoß.

icht Fceudcnstadt.

rsbronn , irks Freudenstadt.

^-Liquidation^

rssenschaftsmasse des ch ann Martin Pfeiffle von zu Schönmünz, Schult- >ronn, ist der Gant für rästig erkannt, daß des­sen nickt durch Borg- Zergleich sollte erledigt Zu Vornahme der tion in Verbindung mit »»Versuche ist Tagfahrt -en 26. October d. I. d werden nun alle die. uis irgend einem Rechts- che an diese Masse zu so wie die Bürgen des- ert, an obigem Tag gens 8 Uhr Hause in Baiersbronn lich oder durck gehörig oder mittelst schriftlicher orderungen geltend zu htsgenügcnd darzuthun. welche ihre Rechte nicht rt haben, werden durch r Liquidationshandlung » Erkenntniß von der iossen.

Auch wird von den Nichterscheinen- den angenommen werden, sie scyen rück- zichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen glcichbevorzugten und in Betreff des Verkaufs der MasseObjecte,! so wie der Wahl des Güterpflegers der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigctreten.

Frcudenstadt, den 24. Sept. 1841.

K. Oberamtsgericht,

N a st.

Kameralamt Altenstaig.

A l t e n st a i g.

Um den kürzlich erkauften Begräbniß- Plah in dem Ort Spielbcrg solle eine neue UmfassungsMaucr hcrgcstcllt, und die Arbeit in öffentlichem Abstreich in Akkord hingcgcbcn werden.

Der Kosten hievon, ohne Hand- und Fuhrdicnste, welche in der Frohn gelei­stet werden, ist zu 442- fl. berechnet.

Die AbstreichSVcrhandlung findet am Samstag den 23. l. Mts.

Vormittags 10 Uhr in Spielbcrg Statt; cs werden aber zu derselben nur solche Handwcrkslcutc zu- gclaffcn, welche sich durch die vorgc- schricbcncn Tüchtigkeit»- und Vcrmö- gcnsZcugnissc gehörig auszuwciscn im Stande sind.

Nach der Abstreichs-Verhandlung wird ein Verkauf des bisherigen Bc- gräbnißPlatzes daselbst zur vorläufigen Benützung als Grasgartcn vorgcnommcn, wozu die Liebhaber eingeladen werden.

Ten 7. October 1841.

K. Kameralamt, K l a i b e r.

Kameralamt Dornstetten.

D o r n st e t t e n.

^Käufliche Ueberlassung der Ge­fall-Früchte an die Liefe­rungs-Pflichtigen.^

Höchster Anordnung zu Folge soll die Bezahlung der Zehent- und Gültfrüchte auch Heuer wieder insoweit begünstigt werden, als der eigene Bedarf der Cameralämter es gestattet; was 'die Schulthcißenämter den LiescrungsPflich- tigcn mit folgenden weitern Bestimmun­gen zu eröffnen haben:

629

1) Wer seine heurige Fruchtschuldig- kcit in Geld zu berichtigen wünscht, hat solches längstens bis 1. Novem­ber d. I. dem Cameralamt schrift­lich oder mündlich zu erklären.

2) Den Kauflustigen wird frei gesellt, zwischen dem 1. November dicß und 1. Februar künftigen Jahrs zu je­der Zeit in den jeweiligen coursirenden Mittlern Schrannen - Prcißcn, oder nach Verfluß dieser Zeit, in dem DurchschnittSchranncnPreiße dieser Lieferungs-Periode ihre Schuldig­keiten zu bezahlen.

3) AuS Trägercicn,können auch einzelne Consiten ihre Schuldigkeit durch Vermittelung des Trägers gegen baare Bezahlung in Geld berichtigen.

4) Diejenigen EcfällPflichtigcn, welche auf der Tenne abznlicfern haben, werden verhältnismäßig geringere Prciße angeseht, als denjenigen, welche frei auf den Kasten zu lie­fern haben.

5) Werden die Früchte in Geld berich­tigt, so darf kein Meßgcld an den Kastenknecht bezahlt werden.

Den 3. Oktober 1841.

Cameralamt.

Baiersbronn, Gerichtsbezirks Freudenstadt. Gegen Carl Braun, Neumüller dahier, hat das K. Oberamtsgericht O^bbDMRcalErecution erkannt und Gemcinderath beauftragt, die Gebäude und Güter zum Verkauf auszusctzcn.

Die Liegenschaft besteht in

a) einem zwcistockigtcn neuen Wohn­haus mit zwei Wohnungen, einge­richteter Mahlmühle mit 3 Mahl- und 1 Gerbgang, Schleifmühle, Scheuer, Vieh- und SchweinstaUe, wozu das Bauholz uncntgcldlich abgegeben wird, auch hinlänglich Wasserkraft hat.

b) einem Neben-Gebäude mit Keller, Wasch-, Back-, Branntweinbrenne­rei- und Pottaschcnsiedereicinrich- tung auch Holz- und Wagenschopf.

e) 1^/g Tag an zwei Sägmühlcn mit Gütern und Waldung, ä) Ungefähr 7hsi Morgen Garten, Wiesen und Baufcldcr; (zur Er­richtung einer Sägmühle auf einem

I dieser Güterstücke ist Concession vor-

! Händen.)

^ Zum Verkauf dieser Liegenschaft ist Tagfahrt auf

! Freitag den 22. October d. I.

Vormittags 8 Uhr

anbcranmt; die Liebhaber werden hiemit Ungeladen, sich zur gedachten Zeit auf dem Rathhause dahier einzufindcn, wo ihnen die Kaufsbedingungcn eröffnet werden werden. Auswärtige Liebhaber haben sich mit obrigkeitlichen Vermö­genszeugnissen zu versehen.

Zugleich aber werden die unbekann­ten Gläubiger des Carl Braun, Müfl-r, aufgcfordert, ihre etwaigen Forderungen binnen dieser Zeit geltend zu machen, widrigenfalls sie sichs selbst zuzuschrciben haben, wenn, sie bei der Kaufschillings- Verwcisung nicht berücksichtigt werden.

Den 27. Septbr. 1841.

Der Gemeinderath, für denselben der Vorstand, Weidend ach.

Baiersbronn, Gcrichtsbczirks Frendcnstadt.

fLiegettschaftsverkarrf und Glau- blger'Aufforderung.^

Der Gemcinderath wurde Kön. OberamtsGericht beauftragt, die Liegenschaft und Fahrnißstückc des Ludwig Rothfuß, Fuhrmanns dahier, so weit sie zu De­ckung der Schulden nöthig sind, im Erecutionswcg zu verkaufen.

Die Liegenschaft besteht in: der Hälfte an einem 2stockigten Wohn­haus mit Scheuer, Stallung und Keller, im Dorf an der Straße nach Reichcnbach;

dem vierten Theil an einer 2stockigten Sagmühlc mit eingerichteter Woh­nung in der Rcuthe, an dem was­serreichen Forbachfluß.

1 Morgen 1 Viertel 10 Ruthen Acker und

circa i hsi Morgen Wiesen guter Qua­lität.

Fahrnißstückc durch alle Rubriken, namentlich Fuhr- und BaurcnGcschirr, allgemeiner Hausrath rc. kommen nick vorstehender Liegenschaft am

Mittwoch den 3. October b. I.