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ihn im Betretungsfall hieher einliefern zu lassen.
Den 13. October 1841.
K. Oberamt, !
Fleischhauer. !
Beschreibung seiner Person: Aiter 40 Jahre, Größe: 5' 4", Statur untersetzt, Angesicht bleich, Haare dunkel, Stirne nieder, Mund groß, Zähne gut, Wangen schmal.
Freudenstadt.
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung des K. OberRekrutirungsraths vom 1. Octbrk Reg.Bl. Nr. 46 werden die K. Pfarrämter und die Ortsvorsteher aufgefordert, mit der Aufzeichnung der Militärpflichtigen in Bälde zu beginnen. Daß dicß geschehen ist, darüber haben, die Ortsvorsteher bis zum 30. d. M. Bericht zu erstatten.
Die Rekrutirungslisten müssen spätestens in der Mitte des Monats November 14 Tage lang öffentlich angeschlagen und bis zum 1. Dezember d. I. dem Oberamt übergeben werden.
Den 13. October 1841.
K. Oberamt,
Fleisch Hauer.
Oberamt Horb.
Horb.
j^Das Rekrutirungswesen be- treffend-II
Unter Beziehung auf die Verfügung deS K. OberRekrutirungsraths vom 1. d, Mts.. (Reg.Bl. S. 445) die Aushebung für das Jahr 1842 betreffend, werden die Ortsvorsteher beauftragt, die in der Verfügung vom 1. Septbr. 1835 vorgeschriebenen Termine genau einzuhalten, insbesondere aber auf den 3. November zu berichten, daß mit der Aufzeichnung der Militärpflichtigen der Anfang gemacht worden sey.
Den 11. Oktober 1841.
K. Oberamt, A.V. Wiebbekink.
Horb.
Indem das Oberamt vorausseht, daß sämmtliche Ortsvorsteher die Ministerial- Verfügung vom 10. v. Monats, den
Schuh des Publikums gegen die Gefährdung durch Hunde betreffend, sogleich nach deren Erscheinung gehörig bekannt gemacht haben, versieht es sich zu denselben, daß sie die Beobachtung der gegebenen Vorschriften mit aller Strenge überwachen, beziehungsweise sich selbst nach letzteren auf das Genaueste achten werden.
Den 11. October 1841.
K. Oberamt,
A.V. Wiebbekink.
Ho r'b.
Da dem Vernehmen nach die bestehende Vorschrift wegen deS Transports der Farren in neuerer Zeit wieder häufig nicht beobachtet werden und es namentlich Vorkommen soll, daß die Farren, selbst durch Orte, ganz frei laufen gelassen werden, wodurch gar leicht ein Unglück entstehen kann, so sieht man sich veranlaßt, die OrtsVorstcher auf den Erlaß vom 17. Januar 1837 (Jn- telligenzblatt von diesem Jahre S. 29) mit dem Auftrag hinzuwciscn, diesem Gegenstand die gehörige Aufmerksamkeit zu schenken und die Zuwiderhandelnden strenge zu bestrafen.
Den 11. October 1841.
K. Oberamt, A.V. Wiebbekink.
Horb.
1,'Besetzung der Oberamtsthier- arzrsftelle.^
Der Thicrarzt Johann Adam Buhl von Weildcrstadt Oberamts Lconberg, welcher von der Amtsversammlung zum Oberamtsthicrarzt gewählt wurde, ist durch hohes Dekret der K. KreisRe- gierung vom 4. d. Mts. als solcher bestätigt und heute beeidigt worden. Den 11. October 184l.
K. Oberamt,
A.V. Wiebbekink.
Oberamtsgericht Nagold.
Nagold.
^SchuldenLiqmdatiori.l
In nachgenannten Gantsachen ist zur SchuldenLiquidation rc. Tagfahrt auf die bezeichnete Zeit anberaumt, wozu .die Gläubiger unter dem Ansagen vor
geladen werden, daß die nicht liquidst reichen, soweit ihre Forderungen nicht aus den GerichtsAkten bekannt sind, von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erscheinenden Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der MasseGegenstände und der Bestätigung des Güterpflegers der Erklärung- der Mehrheit ihrer Classe beitreten. -
1) Johann Peter Schultheiß, Conditor von -Wildberg
Montag den 25. October Morgens 8 Uhr.
2) Johann Jakob Dengler, Zeugmacher von Wildberg
Dienstag den 2. Novbr. Morgens 8 Uhr.
Den 22. September 1841.
K. Oberamtsgericht, Hoß.
Qberamtsgericht Freudcnstadt.
Ba i e rsbro nn, Gerichtsbezirks Freudenstadt.
^Schulden-Liquidation.^
Gegen die Verlassenschaftsmasse des ch Schneiders Johann Martin Pfeiffle von Schwarzenberg, zu Schönmünz, Schult- heißerei Baiersbronn, ist der Gant für den Fall rechtskräftig erkannt, daß dessen Schuldenwcsen nicht durch Borgöder Nachlaß-Vergleich sollte erledigt werden können. Zu Vornahme der Schuldcnliquidation in Verbindung mit einem VergleichsVersuche ist Tagfahrt auf Dienstag den 26. October d. I. anbcraumt, und werden nun alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechts- Grunde Ansprüche an diese Masse zu machen haben, so wie die Bürgen desselben aufgefordert, an obigem Tag Morgens 8 Uhr
auf dem Rathhause in Baiersbronn entweder persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte, oder mittelst schriftlicher Recesse ihre Forderungen geltend zu machen und rcchtsgenügcnd darzuthun.
Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden dnrch ein — nach der Liquidationshandlung auszusprechendes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen.
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