601

: n e s.

mit einer neriengZitrdt -er hat ihm ei» Uhrwerk lt des Nachts mit Bas«

.) In der Gegend von Diedsdande aufgehoben. »Schst wahrscheinlich »um e Grundbesitzer, und der Stecker, daß er »« deren

in Nr. 73.

flnb's nicht«

Calw, Sept. 1 S 41 .

fl-

kr.

. i Schfl.

12

14

34

14

12

6

Zo

5

44

4

44

4

3

36

3

24

. t Sri.

i

2

4»

.- -

t

. - -

.' -

d-Tare.

Kcrncnbrod

12

erweck muß 7 Loth.

Amts- und Intelligenz-Matt

für die Oberamts-Bezirke

Nagold, I^reudenstadt und Horb.

Nro. 79.

Dienstag -en 5. Actober

1841.

Amtliche Erlasse. Oberamt Nagold.

Nagold.

Sämmtliche OrtsVorstchcr haben die in dem Neg.Bl. v. 22. v. M. Nr. 41 erschienene MinisterialVcrf igung, betref­fend den Schuh des Publikums gegen die Gefährdung durch Hunde« in ihren Gemeinden öffentlich bekannt zu machen, und insbesondere den PolizeiOfficianten und Klecmcistcrn ihre Obliegenheiten für die Handhabung dieser Vorschriften nachdrücklich einzuschärfcn.

Binnen acht Tagen werden Er- öffnungsUrkunden erwartet.

Den 2. October 1841.

K. Oberamt« Baur, A.V.

Nagold.

fCapilalsteuer-Aufnahne von "/42 bttreffcnd.'j

Da ausser den dem Oberamt bekannten Capitalisten« welche einen befreiten Ge­richtsstand haben, und zur Angabe ihrer Capitalicn zur Bestcurung auf 18^^42 durch besondere Schreiben aufgcfordert wurden« noch weitere in diese Classe gehörige Capitalsteuerpflichtige vorhanden scyn könnten, die dem Oberamte nicht bekannt sind, so ergeht an diese hicmit die Aufforderung, die Capitalstcuerfas- sioncn p. 1. Juli d. I. binnen 8 Tagen hiehcr einzusenden.

Den 1. October 1841.

K. Oberamt, Baur,M.V.

Oberamtsgericht Fceudenstadt.

B ai er s bro n n, Gcrichtsbczirks Frcudcnstadt.

sSchulden-Liquidation.^

Gegen die Verlassenschaftsmasse des ff

Schneiders Johann Martin Pfcifste von Schwarzenberg, zu Schönmünz, Schnlt- hcißerei Baicrsbronn, ist der Gant fin­den Fall rechtskräftig erkannt, das; des­sen Schuldcnwcsen nickt durch Borg­oder Nachlaß-Vergleich sollte erledigt werden können. Zu Vornahme der Schuldenliquidation in Verbindung mit einem VcrglcichsVcrsucke ist Tagfahrt auf Dienstag den 26. October d. I. anbcraumt, und werden nun alle die­jenigen, welche aus irgend einem Rcckts- Gruude Ansprüche an diese Masse zu macken haben, so wie die Bürgen des­selben aufgcfordert, an obigem Tag Morgens 8 Uhr

auf dem Rathhause in Baicrsbronn entweder persönl ich o der, durch gehörig Bevollmächtigte, VMmittclst sch^stiich'cr Recessc ihre Forderungen Arlcend zu machen und rcchtsgcnügcnd darzuthun.

Diejenigen, welche ihre Rechte nicht zur Zeit gewahrt haben, werden durch ein nach der Liquidationshandlung auszusprcchcndes Erkenntniß von der Masse ausgeschlossen.

Auch wird von den Nichlcrschcincn- dcn angenommen werden, sic scycn rück­sichtlich eines Vergleichs der Mehrheit der mit ihnen glcichbcvorzugten und in Betreff dcsVe.kaufs der Masse-Objecte, so wie der Wahl des Güterpfiegcrs der Erklärung sämmtlicher erscheinenden Gläubiger beigetretcn.

Freudenstadt, den 24. Scpst. 1841.

K. Oberamtsgericht, N ast.

Oberamtsgericht Horb.

H o r b.

(Verlorne SchuldUrkunde.'j

Der von Urban Feinlcr auS Göttelfin-

gen gegen die Pfarrei daselbst unterm 24. Novbr. 1807 ausgestellte Pfand­schein über 47 fl. 20 kr. wird vermißt, und deshalb der etwaige Inhaber auf­gefordert, binnen fünf und vierzig Tagen solchen vorzulegen und seine Ansprüche daran geltend zu machen, widrigenfalls dieser Pfandschein für kraftlos erklärt wird.

Den 25. September 1841.

K. Oberamtsgericht, Eble.

Forstamt Wüdbcrg.

Wildberg.

fHolzBeifuhrAkkord.^I

Ucbcr die Bcifuhr von 150 Klaftern buchen Schentterholz aus dcmHolzgar- tcn zu Nagold thcils in die Katharinen-, thcils in die MaricnPflege in Stuttgart wird am

Samstag den 9. Octbr. Morgens 10 Uhr

in der ForstamtsCanzler dahier ein Ab- strcichsAkkord vorgcnommen werden. Die Liebhaber werden Ungeladen, mit obrigkeitlichen Vermögens- und Pradi- katsZcugnisscn versehen, sich bei der Verhandlung einzufinden.

Den 24. Septbr. 1841.

K. Forstamt, G u n z e r t.

Forstamt Hechingen.

H e ch i n g e n.

^Langholz-Verkauf.^

Vermöge erhaltener höherer Weisung ist die Unterzeichnete Stelle ermächtigt, im Revier Lindich, Distrikt Thiergarten, am Mittwoch den 13. Octbr. l. I. und die folgenden Tage,