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Nro. 74.

Dienstag den 14. Septbr.

1841

Amtliche Erlasse. Obcramt Freudenstadt.

F r e u d e n st a d t.

Die hienach bezeichnte ledige Rosine Ebcrhardine Weber von Freudenstadt, ist eines Diebstahls an ihrer Dienst- Herrschaft angeschizldigt; sie wurde ge­stern in hiesiger Stadt arrctirt, hat sich aber» beoor sie in sickere Verwahrung gebracht wurde, flüchtig gemacht.

Sämmtliche Behörden werden er­sucht, auf diese Dirne zu fahnden, und sie im BctrctungSfalle anher einliefern zu lassen.

Den 9. Septbr. 1841.

K. Oberamt,

für d. dicnstabw. Vorstand, Rapp, O.Act.

Beschreibung der Person:

Alter: 18 Jahre.

Größe: 5^ 4".

Statur: untersetzt.

Angesicht: rund.

Haare: dunkelbraun.

Stirne: nieder.

Augbraunen: braun.

Nase: klein.

Wangen: voll.

Mund: gewöhnlich.

Zahne: gut.

Kinn: rund.

Kleidung kann nicht angegeben werden.

Obcramtsgericht Nagold.

Nagold.

^Vorladung zum Gant-Ver­fahrens

In der rechtskräftig erkannten Gantsache des Friedrich Dengler, Bürgers und

Küfcrmcisters zu Berneck, hat man zur Schulden-Liquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder Nach- laßVcrglcichcs, Tagfahrt auf

Dienstag den 19. Oktober 1841 Vormittags 8 Uhr anberaumt.

Hiebei habest die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche auö irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu macken haben, auf dem Rathhaus zu Vcrncck, mit allen sich auf ihre Ansprüche beziehenden Ur­kunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen.

Falls kein Anstand verwaltet, kön­nen auch die Ansprüche schriftlich an- gcmeldet und ausgeführt werden.

Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpllcgers, und die Genehmigung des Verkaufs der Masse, wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, an­genommen, daß sie der Mehrzahl, der ihnen der Rangordnung der Forderun­gen nach gleichstehcnden Gläubigern beitretcn.

Die gar nicht zur Anzeige gekom­menen Forderungen werden in der die­ser Verhandlung nächstfolgenden Ge­richtssitzung von der Masse ausgeschlossen.

Den 11. September 184».

Oberamtsrichter

Hoß.

Forffamt Wsidbcrg.

W i l d b e r g. Revier Nagold.

^Holz-Verkauf.^

Am Montag den 20. Septbr.

kommen unter den bekannten Bedingun­gen zum öffentlichen Aufstreich: in den Staatswaldungen Ob der Klinge, Herrenblatt, Burg­stall, Forst, Winter Halde, Härle und Bcnnensh ölzle:

28 Sägklötze,

2 Baustamme,

V 4 Klafter lindenc Sckcuttcr, 29^/8 Klafter tannenc Schcuttcr, '4 Klafter tannenc Prügel,

*/4 Klafter lanncnc Rinde,

13 eichene, 25 lindcne und 1288 tannene Wellen.

Der Verkauf beginnt

Morgens 8 Uhr

im Wald ObdcrKlinge, bei Obcrjcttin- gen und wird

Nachmittags 3 Uhr im Härle bei Nagold beendigt.

Den 10 . Septbr. 1841.

K. Forstamt,

Gunzer t.

Forstamt Freudcnstadt.

F r e u d e n st a d t.

^Verkauf von Floß-, Bau-, Sag- und Brennholz 1

Im Revier Reichend ach wird unter den bekannten Bedingungen im öffent­lichen Aufstreich verkauft, am Montag den 20 . Septbr. 1841 Morgens 8 Uhr vom Staatswald Ailwald:

600 Stück Sägklöhe,

SammerSwald:

100 Stämme Langholz, 32gcr und 2142 Stück Sägklötze.

Hinterbuchr 250 Stämme Langholz und 801 Stück Sägklötze.