eit der Aussage zwei
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üclleicht je gefertigt on. Sie ist nur drei re Thcil derselben ist charf gearbeitet, und Als Futteral dient >brt worden, und de- Ganzc wird noch in Verzierungen aufbe-
Amts- und Intelligenz Matt
für die OberamtS-Bezirke
Nagold, Freudenstadt und Horb.
N r v' 47 . Freitag den I I. Iuni 1841 .
lieht, Gesetze in der bbnt man die Bür- n, denen man folgt, e fürchtet.
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Preise.
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20
1Z
Amtliche Erlasse. Oberamt Nagold.
Nagold.
Am nächsten Donnerstag den 17. d. Mts. wird eine Amtsversammliing abgehaltcn werden, daher die Ortsvorsteher und Dcputirte nach Punkt XXi. der bekannten Uebersicht, so wie^ diejenigen Schultheißen, die nach Maasgabe des Amtsversammlungsbeschlusses vom 10. Juli v. I. mit berathender Stimme anwvhnen sollen,
Morgens 8 Uhr
auf dem hiesigen Rathhause sich einzr:- findcn haben.
Zur Verhandlung werden folgende Gegenstände kommen:
1) Bcrathung wegen Thcilnahme an der Jubelfeier Sr. Majestät des Königs;
2) der Amtskorporationsetat von 18"/^;
3) die Amtsvergleichung von 18"/^;
4) die Uebersicht des Amtspflcgcrs über die Einnahmen und Ausgaben von dem letzten halben Jahr;
5) die Publikation der AbhörRecesse der Leihkasscnrechnung von 18^/^;
6) die neue Redaktion der Statuten der Leihkaffe;
7) die Wahl der Oberamtsgerichtsbeisitzer, so wie der Mitglieder des AmtsversammlnngsAusschusses und des LcihkasscnComite.
6) Die Herstellung einer BotenVerbin- dung zwischen Enzklösterle und Altenstaig.
Den 10. Juni 1841.
K. Oberamk, A.V. Schubart.
Oberarm Freudenstadt.
F r e u d e n st a d t.
sAmlliche Verfügungen. j
Da die bisher bestandene Einrichtung, wonach die Stiftungs-Etats in denjenigen Orten, in welchen die Rechnungen nicht alljährlich gestellt werden, für die ganze bevorstehende Rechnungs-Periode beim Beginnen derselben gefertigt worden sind, jchon deßhalb als unzweckmäßig erscheint, weil die Einnahmen und Ausgaben während einer mehrjährigen Rcchnungsperiode nicht genau vorausbestimmt werden können, so wird verfügt, daß vom 1. Juli 1841 an sämmtliche Stiftungs-EtatS alljährlich zu fertigen und dem gemeinschaftlichen Oberamte zur Genehmigung vorzule- gcn sind.
Den 4. Juni 1841.
K- gcm. Oberamt,
In leg. Abw. Für den Decan, des Vorstands, Diaconus Rapp, O.Act. Georgii.
Forstamt Wiidbcrg.
Wildber g.
Revier Nagold.
sHo-z-Verkauf.^
Am' Montag den 14. Juni werden in dem Staatswald Härle 71 Sägklötze,
58 Langholzstämme,
32 Klafler wnncnes Scheutterholz, 2713 tannene Wellen, und an demselben Tage im Schloßbcrg 7 Stämme Ulmen, Eschen, Ahorn, und Liirdcn,
3^ Klafter eichenes,
5 Klafter buchenes,
2^ Klafter eschenes,
13 ^/g Klafter lindcnes,
15 Klafter tannenes Schcuttcr- und Prügelhol;,
150 eichene, 525 buchene,
75 eschene, 2,425 lindcne und 863 tannene Wellen im öffentlichen Aufstrcich verkauft.
Die Liebhaber ladet man hiezu mit dem Bemerken ein, daß der Verkauf Morgens 7 Uhr
im Härle und zwar mit dem Brennholz beginnt.
Den 4. Juni 1841.
K. Forstamt, Gunzert.
A l t c n st a i g.
sHolz-Verkauf.1
Am Mittwoch den 30. dieß wird das in hiesigem Stadtwalde Gei- ßclthan erzeugte Lang- und Sägholz aus circa 150 Stücken meistens stärkerer Qualität und mehreren Meßbalken bestehend, auf hiesigem Rathhause in öffentlichen Aufstreich gebracht.
Das bemerkte Hol; liegt ganz nahe am Nagolhflusse, und ist deßhalb der Transport desselben sehr leicht zu bewerkstellige». '
Die Licvhabcr werden mit hem Anfügen zu dieser Verhandlung cingeladen, daß der Verkauf gedachten Tags Morgens 9 Uhr
beginne , und das Nähere der Bedingungen beim Anfänge der Verhandlung Werde bekannt geinacht werden.
Den 9. Juni 1841.
Stadtschultheißenamt,
Speidel.