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Nagold, Freudenstadt und Horb.

A! 0 « 39- Freitag den 14 . Mai 1841

Amtliche Erlasse. Oderam: Horb.

I Horb.

Unter Hnnveisung aufcinen,iu der Nu.n- mcr 2l deS Sw.warzwalder Beten voin 16. Mär; d. I. enthaliencnErlaß des K. Oberamrs Sulz, betreffend die Ver­hütung von KörpcrVcrkrümmnngcn bei Kinder», besonders in öffentlichen Er- zichungsAnstaltcn werden die Ortsvor- stcher beauftragt , über das Vorhan- dcuscyn der in diesem Erlaß ausgeho- bcncn Mißstände und deren Folgen, so wie über etwaige weitere Beobachtun­gen dießfalls unter Rücksprache mit den Ortsschulbehörden und da wo Aerzte ansaßig sind, mit diesen binnen 14 Lagen unfehlbar Bericht hicher zu erstatten.

Den 11. Mai 1841.

K. Obcramt, Wiebbekink. A.V.

Oberamtsgcricht Nagold.

N a g 0 l kn .

^Schulden - Liquidation.^

ft'egiu Gottlob Renz, vormaligen Son- ndnwirth von Haiterback ist der Gant rechtskräftig erkannt. Dessen Gläubi­ger und Bürgen werden nun vorgela­den, bei der

Montag den 14. Juni k>. Z.

Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhansc zu Haitcrbach statt- sindcndcn Schuldcn-Liguidation persön­lich oder durch hinlänglich Bevollmäch­tigte zu erscheinen, oder auch, wenn voraussichtlich kein Anstand obwaltet, ihre Forderungen und deren etwaige

Vorzugs-Rechte schriftlich anzumcldcn. Die nicht liguidircnden Gläubiger wer­den, soweit ihre Forderungen nicht auS den EerichtSaktcn ersichtlich sind, am Ende der Verhandlung von der Mäste ausgeschlossen, von den übrigen Nickt erscheinenden Gläubigern aber wird an­genommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs der Erklä­rung, der Mehrheit ihrer Klasse bei- trcten.

Den 11. Mai 184t.

K. OberamtSgcrichl, ", Hoßi

Effringen, OberamtsgcrichtS. -Nagold.

^Schulden - Liquidation.^

Zn der rechtskräftig erkannten Gant­sache des Joseph Stangle, Maurers von Effringcn, hat man zur Schnlden- Liquidation, verbunden mit dem Ver­suche eines Borg- oder Nachlaß-Ver­gleiches, Tagfahrt auf

Montag den 14. Juni 1841 Morgens 8 Uhr

anbcraumt. Hiebei haben die Gläubi­ger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde An­sprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhansc zu Effringen mit alle» sich auf ihre Ansprüche beziehen­den Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sach­walter vertreten stu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können auch die Ansprüche schriftlich angemcldet und auS- gefnhrt werden.

Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Gn- terpflegcrs und die Genehmigung dcS Verkaufes der Masse wird von den

Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich, noch mündlich erklären, an­genommen, daß sie der Mehrzahl der ! innen der Rangordnung der Forderun­gen nach gleichstehcnden Gläubigern öeitrctcn.

Die gar nicht zur Anzeige gekom­menen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausge­schlossen.

.Bemerkt wird daß das Aktiv-Ver­mögen 53 st. 33 kr., die Pfandschul­den dagegen 43 st. 57 kr. betragen.

Den 8 Mai 1841/

K. Oberamtsgericht.

Forstamt Wudbccg.

Wild b erg.

I,Holz - Verkauf.1

In nachstehenden Staats-Waldungen werden an nachbenannten Tagen unter den bekannten Bedingungen folgende HoUQuantitäten znm Anfstreichs-Ver- kauf gebracht:

. Revier Stamm heim.

Am Freitag den 21. Mai Morgens 8 Uhr,

in dem Staatswald GaiSburg, unweit^ Holzbronn, 755 Stück birkene Reif- und Wagner-Stangen, von 1030' lang und 2 7"' dick.

An demselben Tage, von Mm gens 10 ' Uhr an in dem StaciOwalde Waldekcrberg, zu-- nächst des ÄMidekerhofs:

43 St. rotb- u. wcißbüchene Klötze,

2 Ahorn-Stämme,

3 Stück birkene und 2 Stück aspene Klötze,

50 Stuck Baumstützen, von 202L', langj