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giipage, und die Dame oizot, um ihren Gcld- zu verpflanzen. Aber llschaft, und zwar eia rkt. Dieser ging ihm :r Person, so wie beso­ld brachte ihn vor das >bt Ihr etwas i» Eurer :Sehr viel sogar.... auf die Sie schwerlich zumVoious." Prä- Zielleicht über die neun ls, »Heils wegen Land- bcn sind Voizot: ugenscheinlich beweisen, höchst unangenehme Si- strebungcn, um von dem ,cn oft nur um so starker tichts Desseieo vorzudrin- Loizot: ,.Nnn ich sagt Gelegenheit ab, wieder ichtehof vcrunheilt Boi­ler, daß er süns Jahre rdc.

Calw,

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und

füt- die Oberamts-Bezirke

Nagold, ^Lreudensladt und Horb.

Nr o-

Dienstag den 1l. Mar

184 1 .

Amtliche Erlasse. Oberamt Nagold.

Nagold.

Die Ortsvorstchcr werden an die Er- srattung des auf den 1. d. Mts. ver­fallenen Berichts in Betreff der Gc- meindewegesJntell.Vl. Nr. 21) andurch erinnert.

Den 8. Mai 1841.

K. Oberamt, Schubart, A.V.

Nagold.

Da in neuerer Zeit in dem Oberamts- Bezirke die McnschcnPocken ansgebro- chcn sind, so erhallen sammtlickc Jmpf- ärztc den gemessenen Befehl, die öffent­liche SchntzpockcnJmpfung ohne Verzug zu beginnen, wo solches noch nicht ge­schehen ist, und in möglichster Bälde zu vollenden.

Den 8. Mai 1841.

K. Oberamt und Obcramtsarzt, Schubart, A.B. Or. Silber.

N a g o l d.

Wegen Erbauung einer Brücke über den Schwarzenbach kann dcrNachbar- schaftowcg von Nothfelden nach Effrin- gcn bis auf weitere Bekanntmachung nicht benützt werden, was andurch zur öffentlichen Kenntnis; kommt.

Den 8. Mai 1841.

K. Obcramt, Schubarr, A.V.

Nagold.

Zum Behuf der Ausbesserung mehrerer . Wasserwerke an der Nagold und an

der Enz, ist eine Sperrung beider Floß- strastcn in der Art ungeordnet, daß die Floßstraßc auf der Nagold vom 1. bis 31. Juli l. I. und die Floßstraßc auf der Enz vom 1. bis 31. August l. I- gesperrt bleibt.

Die Ortsvorstcher haben dieß den Flößern und den Wasserwcrkb csihern zu eröffnen.

Den 9. Mai 1841.

K Obcramt, Schubart, A.V.

Oberamtsgertcht Nagold.

Nagold.

sSchuldm-L quidattcm.H

In den nachgcnanntcn Gantsachcn wer­den die Schuldenliquidalionen und die gesetzlich damit verbundenen weiteren Verhandlungen an den unten bczeich- uetcn Tagen in den Wohnorten der Gcmcinscbnldncr vvrgenommen, wozu die Gläubiger und Absonderung-berech­tigten cingeladcn werden, um entweder persönlich oder durch hinlänglich Be­vollmächtigte zu erscheinen, oder aber, wenn voraussichtlich kein Anstand ob­waltet, ihre Forderungen schriftlich zu liguidircn und etwaige Vorzugsrechte darzuthun. Die nicht liquidirendcn Gläu­biger werden, so weit ihre Forderungen nicht aus den Gcrichtsakten bekannt sind, am Schluffe der Verhandlungen von der Masse ausgeschlossen, von den übrigen nicht erschienenen Gläubigern aber wird angenommen werden, daß sie hinsichtlich eines etwaigen Vergleichs, der Genehmigung des Verkaufs der MasseGegenstande und da- Bestätigung

des Gütcrpstcgcrs der Erklärung der Mehrheit ihrer Klasse bcitreten.

1) Jakob Andreas Stockinger zu Rohr­dorf

Freitag den 11. Juni d>. I. Morgens 8 Uhr.

2) Johannes Beutler von Oberschwan­dorf

Montag den 14. Juni d. I. Morgens 8 Uhr.

3) Johannes Hamm von Obcrthalhcim

Dienstag den 15. Juni d. I. Morgens 8 Uhr.

4) Jakob Spieß von Ebhaufen

Mittwoch den 16. Juni d. I. Morgens 8 Uhr.

5) Jakob Walz, Bauern Sohn, Zeng- macher von Walddorf

Freitag den 18. Juni d. I. Morgens 8 Uhr.

6) Matthäus Henne, Leineweber von Walddorf

Freitag den 18. Juni d. I. Vormittags 11 Uhr.

7) Jakob Dietsch, Conrads Sohn, Tuch­macher von Walddorf

Freitag den 18. Juni d. I. Nachmittags 3 Uhr.

8) Johann Martin Lutz, Sailer in Altcnstaig

Montag den 21. Juni d. I. Morgens 9 Uhr.

9) VerlassenschaitsMasse des weilenrd Jakob Werner zu Warth

Mittwoch den 23. Juni d. I.

Morgens 8 Uhr.

Den 8. Mai 1841.

K. Oberamtsgericht,

Hoß.