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Amts- und Intelligenz Statt

für die Ob er amts-Bezirke

Nagold, Freudenstadt und Horb

Nr 0. 27' Freitag den 2. April 1841.«

Amtliche Erlasse. Oberamt Fceudenstadt.

Freude n stad t.

(Bekanntmachung ln Betreff der Hnndssperre)

Zur Handhabung der angcordnetcn Hundtzsperre ist, wie in diesseitigem Bezirk auch im Oberamtsbezirke Sulz die Anordnung getroffen, daß jeder frei laufende Hund sogleich gctödtet werden soll.

Die Ortsvorsteher haben dieß den Ortseinwohnern sogleich bekannt zu machen.

Den 31. März 1841.

K. Oberamt, Fleischhauer.

Freudenstadt.

(Bekanntmachung in Betreff der Beabschiedung der ex- capitulirenden Mannschaft.)

Höchstem Befehl zu Folge wird die Entlassung der in diesem Monate cr- capitulirenden Mannschaft von der Al­tersklasse 1835 noch auf einige Zeit verschoben.

Die Ortsvorstcher haben dieß den im Jahr 1835 ausgehobcnen beurlaub­ten Unteroffizieren und Soldaten, wel­che im Jahr 1835 ausgehoben worden oder als Stellvertreter für Rekruten dieser Aushebung cingetreten sind, un­ter dem Ansitzen bekannt zu machen, daß ihnen seiner Zeit ihre Abschiede werden zugeschickt werden, daher es vergebliche Mühe wäre, wenn sie sol­

che früher in ihren Garnisonen abho- lcn wollten.

Den 31. März 1841.

K. Oberamt, Fleischhauer.

F r e u d e n st a d t.

Die gemeinschaftlichen Unterämter wer­den unter Bezugnahme auf die Müii- stcrialVerfügung vom 17. d. M. Reg.- Blatt Nro. 12, aufgefordert, falls sie die Aufnahme von Zöglingen in die mit dem Waiscnhause zu Weingarten ver­bundene RettungsAnstalt für verwahr­loste Kinder beantragen zu können glau­ben , solches innerhalb 14 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle in der vorge­schriebenen Weise zu thun.

Den 31. März 1841.

K. Oberamt, Fleischhauer.

Freudenstadt.

(Verfügung in Betreff der Ver­wendung schulpflichtiger Kin­der zum Viehhüten.)

Da zu erwarten ist, daß auch Heuer wieder aus Anlaß der Verwendung schulpflichtiger Kinder zum Viehhüten viele Schul-Versäumnifse Vorkommen, wenn nicht zeitig die geeigneten Maas­regeln dagegen ergriffen werden; so sieht man sich veranlaßt, die gcm. Unteräm­ter anzuwcisen, diejenigen Eltern schul­pflichtiger Kinder, bei welchen der frag­liche Mißstand zu erwarten ist, vorzube- schcidcn und sie über ihre zum Viehhüten getroffene Vorkehr zu vernehmen. Hie­bei ist denselben unter der Eröffnung daß schulpflichtige Kinder während der

Schulstunden nicht zum Viehhüten ver­wendet werden dürfen, das Dingen von Hirten innerhalb einer angemessenen Frist anzusinnen. Würden sie sich hierauf nicht cinlassen, so wäre ihnen zu eröffnen, daß Schulversäumnisse, wozu die Eltern Anlaß geben, unnach- sichtlich an diesen mit Geld oder Ge- fängnißstrafen gerügt werden. Diese Er­öffnungen haben die Eltern im Kirchen- ConventsProtokoll zu beurkunden und cs ist sodann von den Ortsschulbehör­den mit Strenge auf der Abrügung der verkommenden Schulversäumnisse zu halten.

Den 31. März 1841.

K., gcm. Obcramt, Fleischhauer. Moser.

Forstamt Altenstaig.

A l t e n st a i g.

(Harz-Verpachtung.)

Die Harznuhung in den Staatswal- dungcn

Herrenberg, im Revier Hofstett, Edelweilcrhalde, Erömbach

und

Jmmenbronnen Pfalzgra­

fenweiler

wird, nachdem die seitherige Pachtzeit abgelaufen ist, am

Mittwoch den 7. April 1841 Morgens 9 Uhr

in der Forstamtskanzlei wieder auf zwei Jahre verpachtet werden; zu welcher Verhandlung die Liebhaber andurch eingeladen werden. Die Bedingungen werden bei der Verhandlung bekannt gemacht werden, und wird hier nur