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Amts- und Intelligenz Statt
für die Ob er amts-Bezirke
Nagold, Freudenstadt und Horb
Nr 0. 27' Freitag den 2. April 1841.«
Amtliche Erlasse. Oberamt Fceudenstadt.
Freude n stad t.
(Bekanntmachung ln Betreff der Hnndssperre)
Zur Handhabung der angcordnetcn Hundtzsperre ist, wie in diesseitigem Bezirk auch im Oberamtsbezirke Sulz die Anordnung getroffen, daß jeder frei laufende Hund sogleich gctödtet werden soll.
Die Ortsvorsteher haben dieß den Ortseinwohnern sogleich bekannt zu machen.
Den 31. März 1841.
K. Oberamt, Fleischhauer.
Freudenstadt.
(Bekanntmachung in Betreff der Beabschiedung der ex- capitulirenden Mannschaft.)
Höchstem Befehl zu Folge wird die Entlassung der in diesem Monate cr- capitulirenden Mannschaft von der Altersklasse 1835 noch auf einige Zeit verschoben.
Die Ortsvorstcher haben dieß den im Jahr 1835 ausgehobcnen beurlaubten Unteroffizieren und Soldaten, welche im Jahr 1835 ausgehoben worden oder als Stellvertreter für Rekruten dieser Aushebung cingetreten sind, unter dem Ansitzen bekannt zu machen, daß ihnen seiner Zeit ihre Abschiede werden zugeschickt werden, daher es vergebliche Mühe wäre, wenn sie sol
che früher in ihren Garnisonen abho- lcn wollten.
Den 31. März 1841.
K. Oberamt, Fleischhauer.
F r e u d e n st a d t.
Die gemeinschaftlichen Unterämter werden unter Bezugnahme auf die Müii- stcrialVerfügung vom 17. d. M. Reg.- Blatt Nro. 12, aufgefordert, falls sie die Aufnahme von Zöglingen in die mit dem Waiscnhause zu Weingarten verbundene RettungsAnstalt für verwahrloste Kinder beantragen zu können glauben , solches innerhalb 14 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle in der vorgeschriebenen Weise zu thun.
Den 31. März 1841.
K. Oberamt, Fleischhauer.
Freudenstadt.
(Verfügung in Betreff der Verwendung schulpflichtiger Kinder zum Viehhüten.)
Da zu erwarten ist, daß auch Heuer wieder aus Anlaß der Verwendung schulpflichtiger Kinder zum Viehhüten viele Schul-Versäumnifse Vorkommen, wenn nicht zeitig die geeigneten Maasregeln dagegen ergriffen werden; so sieht man sich veranlaßt, die gcm. Unterämter anzuwcisen, diejenigen Eltern schulpflichtiger Kinder, bei welchen der fragliche Mißstand zu erwarten ist, vorzube- schcidcn und sie über ihre zum Viehhüten getroffene Vorkehr zu vernehmen. Hiebei ist denselben unter der Eröffnung daß schulpflichtige Kinder während der
Schulstunden nicht zum Viehhüten verwendet werden dürfen, das Dingen von Hirten innerhalb einer angemessenen Frist anzusinnen. Würden sie sich hierauf nicht cinlassen, so wäre ihnen zu eröffnen, daß Schulversäumnisse, wozu die Eltern Anlaß geben, unnach- sichtlich an diesen mit Geld oder Ge- fängnißstrafen gerügt werden. Diese Eröffnungen haben die Eltern im Kirchen- ConventsProtokoll zu beurkunden und cs ist sodann von den Ortsschulbehörden mit Strenge auf der Abrügung der verkommenden Schulversäumnisse zu halten.
Den 31. März 1841.
K., gcm. Obcramt, Fleischhauer. Moser.
Forstamt Altenstaig.
A l t e n st a i g.
(Harz-Verpachtung.)
Die Harznuhung in den Staatswal- dungcn
Herrenberg, im Revier Hofstett, Edelweilcrhalde, „ „ Erömbach
und
Jmmenbronnen „ „ Pfalzgra
fenweiler
wird, nachdem die seitherige Pachtzeit abgelaufen ist, am
Mittwoch den 7. April 1841 Morgens 9 Uhr
in der Forstamtskanzlei wieder auf zwei Jahre verpachtet werden; zu welcher Verhandlung die Liebhaber andurch eingeladen werden. Die Bedingungen werden bei der Verhandlung bekannt gemacht werden, und wird hier nur