ngst bi» und her, bis es dem des Capiiän Pleym gelang, ie Ziege i» verletzen, die sich t wahrscheinlich den 'Krampf de auf diese Weise hülsios."
!„ Krieg ausgcbrochen und es men. Der wirklich gefährliche rsuche gemacht, das Eis aus aber vergeblich- Bei Elsfleth der mehrere tausend Fuß lang wrvorragt. Die Oldenburger ) mit Kanonen darauf geschos- e Chaussee von Bremen nach aß keine Wagen darauf fahren umgeben. An llnglücksfällen len fehlt's dabet nicht- Zwei , die einem Zögling zu Hülfe er Donau ist ein großes Dorf - immer verlassen worden,'da si.
es in der Nähe von Castella- g lo so reizend gelegenen Dor- vom 22 . auf den 2Z. Januar wobei eine große Anzahl von fand. Aus die Nachricht von Übtheilung Sapcurs hingesandt, elfen. Tags darauf begab sich an Ort und Stelle. Die Berg- n den Abgrund mit fortgeriffen, fetzt bekannt, 11 Z Individuen 65 Personen konnten bis jetzt denen vier wunderbarer Weise waren, daß keine Hoffnung sie glück ereignete sich um halb lü überraschte also die nach voll- mdlcuie im Schlaf.
lr l i e n - P r e i s e.
Allerlei Victuälien.
kv.
Rindsschmsl'; l Pfund
2»
Schwcinejchmalj — —
>8
Butt» ... — —
14
Lichter gesoffene — —
22
— gezogene — — Seife ... — —
20
15
Amts- und Intelligenz Blatt
für die Oberamts-Bezirke
Nagold, Irreudenstadt und Horb.
Nro. Nt.
Freitag den 5. Mär?
1841.
Amtliche Erlasse. Oberamt Nagold.
^ N a g o l d.
Mit nächstem Botentag sind die Steucr- Empfangbücher von 18"/^ hiehcr einzusenden, um den Gang des Steucrcin- zugs prüfen zu können.
Den 4. März 1840.
K. Oberamt, Schubart A.V.
Oberamt Fceudenstadt.
Freudenstadt
Es ist zur Anzeige gekommen, daß bei Visitationen in den Mühlen, wenn der Müller abwesend ist, von dessen Angehörigen das Vorzeigen der Mal;-Register an das Umgelds -Personal unter dem Vorgeben verweigert werde, weil solches von dem Müller cingeschlos- sen seye. Da jedoch dem UmgcldsPer- sonal die Einsicht besagter Müller-Register,'.;» jeder Zeit zusteht und nur hiedurch eine richtige Controlc hcrgcstellt ist, so wird den Müllern aufgcgeben, ihre MalzRegister an einem Platz auf- zubcwahren, von welchem aus dessen Angehörigen dasselbe jeden Augenblick auszufolgcn im Stande sind.
Wer gegen diese Anordnung handelt , hat Strafe zu erwarten. Die Orts- Vorsteher haben dieses den Müllern zu eröffnen und die geschehene Eröffnung in dem schultheißcnamtlichen Protokolle unterschreiben zu lassen.
Der 3. März 1841.
K. Oberamt, Fleischhauer.
F r e u d e n st a d t.
Ernst Friedrich Bernhardt, Zimmcr- mann von Freudenstadt wurde unterm 26. v. M. in das MeisterReebt zweiter Stufe bei dem erwähnten Gewerbe auf- ! genommen, was hiemit zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.
Den 1. März 1841.
K. Oberamt, Fleischhauer.
Oberamtsgericht Nagolv.
W a l d d o r f.
sSchuldeiiLlquidation.^
In der rechtskräftig erkannten Gant- sacke des Jakob Bienncr, Hansen Sohn, Zeugmachers zu Walddorf, hat man zur SchuldcnLiquidation, verbunden mit dem Versuche eines Borg- oder NacblafiVerglcichs Tagfahrt auf Mittwoch den 21. April 1841 Vormittags 9 Uhr
anbcraumt. Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejcni- j gen, welche aus irgend einem Grunde ! Ansprüche an die Masse zu machen ha- i ben, auf dem Rathhause zu Walddorf mit allen auf ihre Ansprüche sich bezie-!
henden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte! Sachwalter vertrete» zu lassen. Falls ^ kein Anstand verwaltet, können auch! die Ansprüche schriftlich angcmeldct und ausgcführt werden.
Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Gü- terpsiegers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, das sie der Mehrzahl der ihnen
der Rangordnung der Forderungen nach gleickstehcndcn Gläubiger beitrcten.
Die gar nicht zur Anzeige gekommene Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausgeschlossen.
Nagold, am 2. Marz 1841.
K. Oberamrsgcrickt, Hoß.
Oberamlsstericht Horb. ^Schuld-Equidarion.^
Ucbcr das Vermögen des ff Matheus Haler von Mühlen a/N. ist der Gant rechtskräftig erkannt, und zur Schul- denLiquidation Tagfahrt auf
Mittwoch den 31. Marz d. I. bestimmt.
Die Gläubiger und Bürgen, so wie überhaupt alle Personen welche Ansprüche an das vorhandene Vermögen machen wollen, werden hiemit vorgeladen, bei dieser Verhandlung
Morgens 8 Uhr
auf dem Ralhhaus zu Muhle» persönlich, oder durch gehörig Bevollmächtigte zu erscheinen, oder wenn voraussichtlich ihre Forderung keinem Anstand unterliegt, durch Einreichung eines schriftlichen Recesscs zu liquidircn, und die Documcnte, worauf sich die Forderungen, so wie die etwaigen Vorzugsrechte gründen, in der Urschrift vorzulegen.
Von denjenigen Gläubigern, welche schriftlich liquidircn, wird im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf Genehmigung des Verkaufs der Liegenschaften angenommen, das sic der Mehrzahl der Gläubiger ihrer Categorie beitreten.
Die nicht angczcigten Forderungen werden nach der LiquidationsHandlung