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lüste wülhetc gegen bas Ende de- rrer Orkan, daß vor Algier drei i Stora 32 Schiffe bcdcuicnd be- ffchen von den Meereswellen ver- Scherschell einige Schiffe unter­

hat die halbe Welt und drüber Mode, die Grippe; doch jst's

Amts- und Intelligenz Blatt

für die OberamtS-Bezirke

Nagold, Freudensladt und Horb.

Frankfurt a. M. kostete am 7 fl. 43 kr., Korn Z fl. Zg kr., 15 kr., Erbsen 5 fl. 40 kr. bis

nstrument macht in kondon Auf- > i c fe r p I a t t e n, die zusammen- Peisonen zugleich mit hölzernen and die Wirkung auf den Hörer

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In Calw,

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Nro. 18 .

Dienstag den 2. Mär?

1841.

Amtliche Erlasse.

Nagold. Freudenstadt.

Bei der Frage von den Maßregeln zur Verhütung von Körpcrverkrümmungen, besonders in den öffentlichen Erziehungs- Anstalten, hat die K. Kreisrcgierung auf nachbenannte Mißstande aufmerksam gemacht, wodurch Körpervcrkrümmun- gcn herbeigcführt werden können und »war:

1) das allzufrühe Aufrechttragcn und Hinstellen der Kinder, um das Ge­hen zu lehren;

2) die häufig vorkommende Gewohnheit, daß Kinder, die noch nicht gehen können, kaum ein paar Jahre äl­teren Kindern zur Wart «»vertraut und öfters von diesen getragen werden;

3) Die häufig fehlerhafte Ernährung der Kinder im ersten Lebensjahre, die so vieles zur Entwicklung scro- phulöser und rhactntfcher Anlage und somit zur Entstehung von Körperverkrümmungcn beiträgt;

4) den zu frühen Schulbesuch, besonders auch den zu frühen Eintritt in die lateinischen Lehranstalten;

5) daß es bei manchen Schülern ge­duldet werde, beim Schreiben und Zeichnen, so wie bei den Mädchen während des Unterrichts im Stri­cken und Nähen, allzugcbückt oder aus Mangel an Raum in schiefer Richtung hinzusitzcn;

6) die allzuvielcn schriftlichen Aufgaben, welche in den Muttertagen oft noch beim Schein der Lampe bearbeitet werden müßcn und die übermäßigen Anforderungen in den lateinischen Schulen;

7) den schlechten Druck undchas schlechte

Papier der Schul- und Lehrbücher, namentlich das graue Papier des Gesangbuchs;

8) das Bedürfnis; von Jntcrstiticn zwi­schen den Sckulstunden; die Schäd­lichkeit des Schreibens auf Schie­fertafeln für die Augen ; der Mangel an Jalousiclädcn und Vorhängen in den Schulzimmern, in Folge dessen die Augen der Schüler von den Sonnenstrahlen zu leiden haben; die Unvollkommenheit der Heizein­richtungen, übermäßige Hitze in der Nahe des Ofens und Kalte im übrigen Raum des Schulzimmers, das Tragen sch>»crer Schulsacke, besonders das ausschließliche Tragen derselben auf einer Seite; das zu frühe Tragen schwerer Lasten über­haupt u. s. w.

Die K. gemeinschaftliche Acnttcr werden nun aufgcfordert, binnen 4 Wo­chen an das Obcramt zu berichten, welche der vorgenannten Mißstände in ihren Gemeinden bestehen, welche schäd­liche Folgen hievon wahrgcnommen und welche weitere Wahrnehmungen in Ab­sicht auf Anläße zur Bewirkung von Körpervcrkrümmungen gemacht worden seyen.

Den 26. Februar 1841.

K. Oberäntter,

Fleischhau er, Schubart, A.V.

Oberamtsgericht Nagow.

Egenhausen.

sSchulden-Liquidation.sl

In der rechtskräftig erkannten Gant­sache des Johann Adam Bohnet, We­bers und Dorfschützen zu Egenhausen, hat man zur SchuldcnLiqutdation, ver­bunden mit dem Versuche eines Borg­oder NachlaßVergleichs Tagfahrt auf

Montag den 29. Mär; 1841 Vormittags 9 Uhr

anberaumt. Hiebei haben die Gläubi­ger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde An­sprüche an die Masse zu machen haben, auf dem Rathhause zu Egenhausen mit allen auf ihre Ansprüche sich beziehen­den Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sach­walter vertreten zu lassen. Wenn kein Anstand vorwaltet, kann auch schriftlich liquidirt werden.

Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflcgers und die Genehmigung des Verkaufs der Masse wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, an­genommen , daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderun­gen nach gleichstehcnden Gläubiger bei- tretcn.

Die gar nicht zur Anzeige gckom-, menen Forderungen werden nach der Verhandlung von der Masse ausge­schlossen.

Nagold den 25. Februar 1841.

K. Oberamtsgericht,

H 0 ß.

Warth.

^Schulden-L^mdation.^

In der rechtskräftig erkannten Gant­sache des gestorbenen Johannes Stoll, Schäfers von Warth ist zur Schul- denLiquidation, womit der Versuch eines Borg- oder NachlaßVergleichs verbun­den wird, Tagfahrt auf

Mittwoch den 31. März 1841 Vormittags 9 Uhr

anberaumt. Hiebei haben die Gläubi-