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Horb.

^Aufforderung an den Elgenthümer wahrschein­lich gestohlener Gegenstandes

Am 26. Decbr. v. I. hat Georg Wollensack in Vollma­ringen hinter seinem Hanse in Laub und Stroh versteckt, zwei Pflugseche mit I. 01. bezeichnet, gefunden, angeb­lich ohne zu wissen, woher solche gekommen und wer Eigcnthümer derselben sey. Da dieselben entwendet zu

seyn scheinen, so wirb der rechtmäßige Elgenthümer auf­gefordert, binnen der Frist von dreißig Tagen sich zu melden und seine EigenthumsAnsprüche darzuthun, widri­genfalls nach erfolglosem Ablauf dieser Frist, weiter darü­ber erkannt wurde.

Den 12. Januar 1841.

K. Oberamt, Lauth, A.V.

Oberamtsgericht Nagold.

W i l d b e rg.

Oberamtsgerichts Nagold.

^Schuldeti-Liqüidarwn.^

lieber den Nachlaß des - von Cann­statt gebürtigen zu Wildberg ange­stellt gewesenen verstorbenen PfaiidCom- missärs Eduard Bender wurde für den Fall, daß nicht ein NachlaßVergleich zu Stande kommen sollte, durch das Königl. Oberamtsgericht Cannstadt der Gant erkannt, und es wird die Schul- denLiquidation, verbunden mit dem Ver­suche eines Nachlaß-Vergleichs

Montag den 15. Februar d. I.

Morgens 8 Uhr

vi comm. auf dem Nathhause zu Wild­berg vorgenommen werden.

Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu mache» haben, mit allen auf ihre Ansprüche sich beziehen­den Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sach­walter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können die Ansprüche auch schriftlich angemeldet und ausge­führt werden.

Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Gü­terpflegers wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubigern beitreten.

Die gar nicht zur Anzeige gekom­menen Forderungen werden nach der Liqnidationshandlung von der Masse ausgeschlossen.

Bemerkt wird noch, daß das Aktiv- Vermögen in106 fl. 54 kr. For­

derungen bestehe, die Schulden dagegen 327 fl. 37 kr. betragen.

Den 12. Januar 1841.

K. Oberamtsgericht Nagold.

Kameralamt Dornstetten.

Das Königliche SteuerCollegium hat unterm 5. Decbr. v. I. die Anordnung getroffen, daß auf dem Kniebis ein be- jonderes GrenzAcciseamt errichtet wer­den solle, und es ist die Führung der GetränkeEinfuhrControle dem Lamm- wirth Eppting daselbst übertragen wor­den.

Diese hohe Anordnung wird hiemit unter der Bemerkung zurKenntniß ge­bracht, daß für die Zukunft alle Ge- tränkeEinfuhren über den Kniebis bei dem dortigen GrenzAcciser, Lammwirth Eppting angcmeldet, die erforderlichen EinfuhrScheine abgegeben, und die Aus- glcichungsAbgaben vom Branntwein entrichtet werden müssen.

Die OrtsVorsteher wollen dieß ihren Untergebenen bekannt machen.

Den 4. Januar 1841.

K. Kameralamt u. UmgeldsCommissariat Dornstetten, Freudenstadt,

Mayer. Bühler.

Friedrichsthal.

Da die im Decembcr v. I. in diesem Blatt auf den 17. ej. ausgeschriebene und auch vollzogene AbstrcichsVerhand- lung über die Lieferung vonBrennOel und Schweinsfctt für die hiesig K. Werke die höhere Genehmigung nicht erhalten hat; so wird diese Verhandlung nochmals am

Dienstag den 19. d. Mts.

Vormittags 11 Uhr

auf dem hiesigen Amtszimmer vorge­nommen werden.

Den 11. Januar 1841.

K. HüttenVerwaltung.

W e i t i n g e n, Oberamts Horb.

^Aufforderung.^!

Johannes Gramer, Müller und Frucht­händler von hier, ist den 22. Decbr. 1840 gestorben, und es ist zu vermuthen, daß derselbe sowohl Verbindlichkeiten zu entrichten, als Forderungen zu ma­chen habe, die seinen Hinterbliebenen unbekannt sind. Zur Richtigstellung der Verlassenschaftsmasse, werden nun diejenigen, welche Forderungen an den­selben zu machen haben, aufgefordert, solche dem Waisengericht Weitingen binnen 21 Tagen

unter Vorlegung der Beweismittel an­zuzeigen, widrigenfalls sie, die für sie entspringenden Nachthcile sich selbst zu­zuschreiben haben, diejenigen aber, welche dem Gramer etwas schuldig sind, wer­den aufgefordert, solches dem aufgestell­ten Masse-Pfleger

Bernhard Schweizer, Bauer dahier, binnen derselben Frist, zu bezahlen. Den 9. Januar 1841.

K. Amtsnotariat und Waisengericht.

Vät. Amtsnotar Hatte r.

H u ze nba ch, Gerichtsbezirks Frcudenstadt.

^Gläubiger-Aufruf.^

Beauftragt, das Schuldenwesen des le­digen Taglöhners, Johann Georg Gaus von hier, außergerichtlich zu erledigen, fordert die Unterzeichnete Stelle sämmt- liche Gläubiger desselben auf, ihre An­sprüche

Freitag den 12. Fc Morgens 9 auf dem hiesigen Rathh lcgung der Beweisurkl wisscr anzumelden, als aus der Nichtanmeldur rungcn entspringenden selbst zuzuschreibcn hc wird übrigens, daß da gen des Gaus nur in Den 9. Januar 1b

Schönbrc Oberamts N

fBeifuhr-A

Die hiesige Gemeinde f kung Berncck 2 stciner verfertigen lassen.

Demjenigen, welch d. M. für die Beifuhr fcrt macht, wird dicscll Den 12 Januar 1!

Für den Rathsschi

P f al zgr a fe > Oberamts Frei

fSchafwaide-Vl

Die hiesige Schafwaide, sommcr 180 und im Stücke ernährt, wird Jahre in Pacht gegeben Handlung beginnt

am 2. Fcbrua Nachmittags

hier auf dem Rath Haus Ortsvorstchcr ihren H dem Anfügcn bekannt daß dieselben mit obria nissen über Prädikat" sich auszuweisc» haben. Den 9. Januar 18

Geir im Nai Schult!

Außeranttltche G

N a g o I Den lieben Freunden welche unsere verewigte tin und Mutter zu ihr