— 34
Horb.
^Aufforderung an den Elgenthümer wahrscheinlich gestohlener Gegenstandes
Am 26. Decbr. v. I. hat Georg Wollensack in Vollmaringen hinter seinem Hanse in Laub und Stroh versteckt, zwei Pflugseche mit I. 01. bezeichnet, gefunden, angeblich ohne zu wissen, woher solche gekommen und wer Eigcnthümer derselben sey. Da dieselben entwendet zu
seyn scheinen, so wirb der rechtmäßige Elgenthümer aufgefordert, binnen der Frist von dreißig Tagen sich zu melden und seine EigenthumsAnsprüche darzuthun, widrigenfalls nach erfolglosem Ablauf dieser Frist, weiter darüber erkannt wurde.
Den 12. Januar 1841.
K. Oberamt, Lauth, A.V.
Oberamtsgericht Nagold.
W i l d b e rg.
Oberamtsgerichts Nagold.
^Schuldeti-Liqüidarwn.^
lieber den Nachlaß des - von Cannstatt gebürtigen — zu Wildberg angestellt gewesenen verstorbenen PfaiidCom- missärs Eduard Bender wurde für den Fall, daß nicht ein NachlaßVergleich zu Stande kommen sollte, durch das Königl. Oberamtsgericht Cannstadt der Gant erkannt, und es wird die Schul- denLiquidation, verbunden mit dem Versuche eines Nachlaß-Vergleichs
Montag den 15. Februar d. I.
Morgens 8 Uhr
vi comm. auf dem Nathhause zu Wildberg vorgenommen werden.
Hiebei haben die Gläubiger und Bürgen, so wie alle diejenigen, welche aus irgend einem Grunde Ansprüche an die Masse zu mache» haben, mit allen auf ihre Ansprüche sich beziehenden Urkunden zu erscheinen, oder sich durch rechtsgültig bevollmächtigte Sachwalter vertreten zu lassen. Falls kein Anstand vorwaltet, können die Ansprüche auch schriftlich angemeldet und ausgeführt werden.
Im Falle eines Vergleichs, so wie in Hinsicht auf die Bestätigung des Güterpflegers wird von den Gläubigern, welche sich hierüber weder schriftlich noch mündlich erklären, angenommen, daß sie der Mehrzahl der — ihnen der Rangordnung der Forderungen nach gleichstehenden Gläubigern beitreten.
Die gar nicht zur Anzeige gekommenen Forderungen werden nach der Liqnidationshandlung von der Masse ausgeschlossen.
Bemerkt wird noch, daß das Aktiv- Vermögen in —106 fl. 54 kr. For
derungen bestehe, die Schulden dagegen —327 fl. 37 kr. betragen.
Den 12. Januar 1841.
K. Oberamtsgericht Nagold.
Kameralamt Dornstetten.
Das Königliche SteuerCollegium hat unterm 5. Decbr. v. I. die Anordnung getroffen, daß auf dem Kniebis ein be- jonderes GrenzAcciseamt errichtet werden solle, und es ist die Führung der GetränkeEinfuhrControle dem Lamm- wirth Eppting daselbst übertragen worden.
Diese hohe Anordnung wird hiemit unter der Bemerkung zurKenntniß gebracht, daß für die Zukunft alle Ge- tränkeEinfuhren über den Kniebis bei dem dortigen GrenzAcciser, Lammwirth Eppting angcmeldet, die erforderlichen EinfuhrScheine abgegeben, und die Aus- glcichungsAbgaben vom Branntwein entrichtet werden müssen.
Die OrtsVorsteher wollen dieß ihren Untergebenen bekannt machen.
Den 4. Januar 1841.
K. Kameralamt u. UmgeldsCommissariat Dornstetten, Freudenstadt,
Mayer. Bühler.
Friedrichsthal.
Da die im Decembcr v. I. in diesem Blatt auf den 17. ej. ausgeschriebene und auch vollzogene AbstrcichsVerhand- lung über die Lieferung vonBrennOel und Schweinsfctt für die hiesig K. Werke die höhere Genehmigung nicht erhalten hat; so wird diese Verhandlung nochmals am
Dienstag den 19. d. Mts.
Vormittags 11 Uhr
auf dem hiesigen Amtszimmer vorgenommen werden.
Den 11. Januar 1841.
K. HüttenVerwaltung.
W e i t i n g e n, Oberamts Horb.
^Aufforderung.^!
Johannes Gramer, Müller und Fruchthändler von hier, ist den 22. Decbr. 1840 gestorben, und es ist zu vermuthen, daß derselbe sowohl Verbindlichkeiten zu entrichten, als Forderungen zu machen habe, die seinen Hinterbliebenen unbekannt sind. Zur Richtigstellung der Verlassenschaftsmasse, werden nun diejenigen, welche Forderungen an denselben zu machen haben, aufgefordert, solche dem Waisengericht Weitingen binnen 21 Tagen
unter Vorlegung der Beweismittel anzuzeigen, widrigenfalls sie, die für sie entspringenden Nachthcile sich selbst zuzuschreiben haben, diejenigen aber, welche dem Gramer etwas schuldig sind, werden aufgefordert, solches dem aufgestellten Masse-Pfleger
Bernhard Schweizer, Bauer dahier, binnen derselben Frist, zu bezahlen. Den 9. Januar 1841.
K. Amtsnotariat und Waisengericht.
Vät. Amtsnotar Hatte r.
H u ze nba ch, Gerichtsbezirks Frcudenstadt.
^Gläubiger-Aufruf.^
Beauftragt, das Schuldenwesen des ledigen Taglöhners, Johann Georg Gaus von hier, außergerichtlich zu erledigen, fordert die Unterzeichnete Stelle sämmt- liche Gläubiger desselben auf, ihre Ansprüche
Freitag den 12. Fc Morgens 9 auf dem hiesigen Rathh lcgung der Beweisurkl wisscr anzumelden, als aus der Nichtanmeldur rungcn entspringenden selbst zuzuschreibcn hc wird übrigens, daß da gen des Gaus nur in Den 9. Januar 1b
Schönbrc Oberamts N
fBeifuhr-A
Die hiesige Gemeinde f kung Berncck 2 stciner verfertigen lassen.
Demjenigen, welch d. M. für die Beifuhr fcrt macht, wird dicscll Den 12 Januar 1!
Für den Rathsschi
P f al zgr a fe > Oberamts Frei
fSchafwaide-Vl
Die hiesige Schafwaide, sommcr 180 und im Stücke ernährt, wird Jahre in Pacht gegeben Handlung beginnt
am 2. Fcbrua Nachmittags
hier auf dem Rath Haus Ortsvorstchcr ihren H dem Anfügcn bekannt daß dieselben mit obria nissen über Prädikat" sich auszuweisc» haben. Den 9. Januar 18
Geir im Nai Schult!
Außeranttltche G
N a g o I Den lieben Freunden welche unsere verewigte tin und Mutter zu ihr