Amtliche Erlasse. Oberamt Freudenstadt.
Freudenstadt
In Folge des Erlasses im Intelligenz- Blatt Nro. 15 S. 101. von 1838, in Betreff des Armenwesens werden die Stiftungsräthe des Bezirks beauftragt, über diejenigen Personen, welchen wegen Alter oder Körperschwache als arbeitsunfähig, daS wöchentliche Einsam- mcln von einzelnen Familien zuvor zu- gesichcrter Beitrage gestattet werden will, eine genaue Uebersicht zu fertigen, ihr Werhaltniß zu prüfen und die Beschlüße binnen 14 Tagen zur Genehmigung hierher vorzulegcn.
Diese Uebersicht hat der Stiftungsrath jedesmal den 1. Juli zu rcvidiren und dem gcm. Oberamt vorzulegen.
Dabei erwartet man die Uebersich- ten jeden Orts so, daß daraus die größere oder geringere Bedürftigkeit des Einzelnen ersehen werden kann.
Den 29. December 1840.
Kön gem Oberamt, Fleischhauer, Moser.
Freudenstadt.
(Auswanderung.)
Gottlieb Schmid, Zimmermann von Loß- burg wandert nach Rheinbaiern aus. Den 29. December 1840.
Königl. Oberamt, Fleischhauer, A.V.
ForstamL FrcudenstadL.
Revier Baiersbronn.
sH.UzVerkauf.^I
Am Freitag den 8. Januar 1841 kommen in den Kniebiswaldungen des Reviers Baiersbronn folgende Hölzer zum Verkauf in Aufstrcich: vom Staats wald Seehalde : 150^ Klafter tannene Scheutter, 19 Klafter dto. Prügel,
7081/4 Klafter dto. Stockholz.
Ueberzwerchberg:
OlU/z Klafter tannene Scheutter, 201/, Klafter dto. Prügel, vorderen Buch sch ollen : 36i/, Master tannene Scheutter, 4V4 Klafter dto. Prügel, 1291/4 Klafter dto. Stockholz.
Hinteren Hainzelberg:
26V2 Kl after tannen Stockholz. Zus. 286/z Klafter tannene Scheutter. 43/4 Klafter tannene Prügel.
864 Klafter tannen Stockholz. Die Liebhaber werden Ungeladen, sich Morgens 10 Uhr
auf dem Kniebis bei dem Walde des Ochsenwirths Kaupp cinzufknden. Christophsthal, den 28. Dccbr. 1840.
K. Forstamt, Hah n.
Kameralamt Hirsau.
Lei nach.
Mau-Akkord.)
Die Bauarbcitcn an dem Vorderbaue des neuen Gasthauses zu Teinach, werden in der Krone daselbst Donnerstag den 14. Januar 1841 Vormittags 10 Uhr in Abstreich verakkordirt.
Solche betragen nach den genehmigten Ucbcrschlägcn:
Gypsarbeit . . 1877 fl. 19 kr.
Glaserbcit . . 851 fl. 40 kr.
Flascbncrarbcit . 362 fl. 54 kr.
Pflastererarbcit . 97 fl. 30 kr.
Schrcinerarbcit . 2900 fl. 16 kr.
Schlosscrarbeit . 1400 fl. 19 kr.
Schmidtarbeit . 284 fl. 20 kr.
Anstricharbcit . 735 fl. 38 kr.
Die Akkordslicbhaber werden Ungeladen, zur bestimmten Zeit an Ort und Stelle sich einzufindcn; solche maßen sich aber über ihr gutes Verhalten, und den Besitz- der erforderlichen Mittel mit einem gemeinderäthlichen vom betreffenden Oberamte beglaubigten, erneuerten Zeugnisse, sodann über erprobte Tüchtigkeit und Zuverlässigkeit mit dem Zeugnisse eines im Staatsdienste angc- ftclltcn, oder dazu befähigten Baumeisters befriedigend ausweisen.
Den 24. Dccbr. 1840.
K. Camcralamt Hirsau und BauJnspektorat Calw.
V 0 l l m a r i n g c n , GcrichtsbezirkS Horb.
^Gläubiger-Aufruf.)
Da die Erben des kürzlich verstorbenen Bauer Leonhard Epple von hier von sämmtlichen Ansprüchen, welche an die Verlassenschaft desselben gemacht wer
den wollen, Kenntniß zu erhalten wünschen , so werden auf ihr Ansuchen die unbekannte Epplcsche Gläubiger hiemit ausgefordcrt, ihre Forderungen innerhalb der Frist von 21 Tagen bei der Unterzeichneten Stelle anzuzcigen und nachzuweiscn, widrigenfalls sic sich die ihnen durch Nichtanmcldung ihrer Ansprüche entstehenden etwaigen Nachtheile selbst zuzuschrcibcn haben.
Den 27. December 1840.
Waiscngericht der Vorstand Schultheiß W 0 l l e n s a ck.
Voll marin gen, Oberamts Horb.
^Auktion.)
Aus der Verlassenschaft des verstorbenen Leonhard Epple, Bauer von hier, wird folgende Fahrniß zum Verkauf ausgcseht: am Montag den 11. Jan. 1841
1 Kuh,
circa 4 Scheffel Gerste,
— 4 Scheffel Haber,
Durchschlag, Bohnen rc.
circa 10 Ctr. Heu und Grummet,
— 60 Bund DinkclStroh.
— 100 Bund Stroh verschiedener
Früchte.
2 ausgemachte Wägen,
1 Pflug sammt Egge, allerlei Fuhr- und Bauren-
Gcschirr,
2 Rennschlitten und eine Most- Trotte.
Am Dienstag den 12. Jan. 1841 Manns-Kleider, Schrcinwerk, Betten, Leinwand und sonst verschiedenerlei Fahrnißstücke jeder Art.
Der Verkauf nimmt jeden Tag Morgens 9 Uhr
seinen Anfang und wird in dem Hause des Verstorbenen gegen sogleich baare Bezahlung im öffentlichen Aufstreich vorgenommen werden.
Die Herrn Orts-Vorsteher werden ersucht, dieses ihren Orts-Einwohnern öffentlich bekannt machen zu lassen.
Den 30. December 1840.
Waisengericht, der Vorstand Schultheiß Wollensack.