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Nr. 150

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Donnerstag, den 30. 3uni 1932

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Jahrgang 105

Deutscher Revisionsanspruch in Lausanne

Kein Konferenzabbruch Die Frage der Wiederaufbaukasse im Mittelpunkt

Die deutsche Abordnung bleibt fest

-- Lausanne, 30. Juni. Die deutsche Delegation hat am Mittwoch früh folgende amtliche Mitteilung ver­öffentlicht:Die Darstellung, die die französische Presse über die gestrigen Verhandlungen der französischen, britischen und deutschen Delegation gibr, ist irreführend. Der tatsächliche Sachverhalt ist der folgende:

Schon in seiner ersten Rede in der Plenarsitzung hat der Reichskanzler betont, daß es im Interesse der Wiederherstel­lung normaler Wirtschaftsverhältnisse unumgänglich, sei, mit dem System der Reparationen Schluß zu machen und daß aus denselben Gründen eine wie immer geartete Schlußzahlung Deutschlands nicht in Frage kommen könnte. Als in den privaten Besprechungen zwischen den Delcgattonsführern der englische Herr Premierminister den Reichskanzler darauf hinwies, daß die Forderungen einer Anzahl von Delegationen auf die Zahlung einer Endent- schäbigung hinausliefen, hat der Reichskanzler am 22. Juni Herrn Macdonald erklärt und auseinandergesetzt, wes­halb und warum Deutschland einer solchen Abschluß- zahlung nicht zustimmen könne. Die gleiche Haltung bezüg­lich Streichung der Reparationen und Unmöglichkeit einer Schlußzahlung hat die deutsche Delegation in den unmittel­baren Auseinandersetzungen mit der französischen Delegation am 27. Juni eingenommen.

In der gestern stattgefundenen Verhandlung zwischen der britischen, französischen und deutschen Delegation richtete Herr Macdonald die Frage an den Reichskanzler, ob er seinerseits nicht irgend etwas tun könne, um eine End­lösung herbeizuführen. Der Reichskanzler hat daraufhin ausgeführt:DaS Vertrauen der Welt kann nur bann wie- derhergestellt werden, wenn die Siegermächte sich entschließen würden» die Diskrimination des Versailler Vertrages z« be­seitigen. Wen« somit die Gleichberechtigung Dentschlands und die Sicherheit hergestellt werden, dann würde der Reichs­kanzler es für möglich halten, daß Deutschland an der all­gemeinen Anstrengung zur Wiederaufrichtung der Weltwirt­schaft seinem Anteil in Form eines Beitrages zahlen» der selbstverständlich die vollkommene Wiederherstellung des wirtschaftlichen Gleichgewichts in Deutschland «nd der Welt zur Voranssctznng hat."

Die von der deutschen Abordnung veröffentlichte Mittei­lung hat in internationalen Konferenzkretsen das größte Aufsehen erregt. Der Hinweis auf die Beseitigung derDis­krimination des Versailler Vertrages" wird dahin ausgelegt, daß die deutsche Regierung ijr- ÄrParsttyrung des Teiles V sAbrüstung) und des Teiles Vll (Reparationen) des Ver­sailler Vertrages fordert

Fortsetzung der Verhandlungen.

Ueber die Besprechung, die gestern mittag der deutsche Finanzmintster Graf Schwerin-Krosigk mit dem französischen Finanzminister Mermain-Martin hatte, verlautet, daß im Laufe dieser Unterhaltung Germain-Martin dem deutschen Vertreter einen bestimmten Plan vorgelegt habe, in dem Frankreich seine Forderung auf Zahlung einer be­stimmten Neparationssumme durch Deutschland wieder erhebt und die Zahlung als notwendig un­möglich erklärt.

Uober die Sitzung -er sechs einladenden Mächte am Mitt­woch nachmittag wird folgende amtliche Verlautbarung be- kanntgegeben: Die Führer der Delegationen der sechs ein­ladenden Mächte sind heute nachmittag im Chateu d'Ouchy zusammengetreten. Der Präsident der Konferenz berichtete über den gegenwärtigen Stand der Konferenzarbeiten. Es ist beschlossen worden, ein B ü r o, das sich aus dem Präsiden- ten und je einem Vertreter der sechs einladenden Mächte zu­sammensetzt, einzusetzen. Das Büro soll die gegenwärtige Lage der NcparationSbesprechungen im Lichte der bisherigen Unterhandlungen prüfen. Es ist beauftragt worden, einen Bericht mit Empfehlungen den Führern der sechs Mächte in möglichst kurzer Frist vorzulegen.

Die Führer der Delegationen der sechs Mächte haben fer­ner die Handelsminister -er sechs Mächte ersucht, -u- iammenzutreten, «rn diejenigen Fragen zu prüfen, die mit der zweiten Aufgabe -er Lausanncr Konferenz, den Maß­nahmen zur Ueberwindung der finanziellen und wirtschaft­lichen Schwierigkeiten der Weltkrise zusammenhängen, und zwar in Vorbereitung einer weitergehenden Konferenz, die diese Fragen näher prüfen soll. Der Präsident -er Konfe­renz ist ermächtigt worden, einen Vertreter der BIZ. auf­zufordern, nach Lausanne zu kommen, wenn die technischen Arbeiten der Konferenz dies wünschenswert erscheinen lassen.

Die Lage der Lansanner Konferenz stellte sich gestern abend wie folgt dar: In die lausenden Verhandlungen der Lausanner Konferenz ist nunmehr ein Zwischenftadium eingeschaltet worden. Rach den Beschlüssen

der 6 einladenden Mächte wird das Büro der Konferenz aus den Vertretern der 6 einladenden Mächte als Finanz­ausschuß die Tributfrage weiter behandeln, während der Handelsausschuß, dem die Handels- und Wirtschafts­minister der 6 Mächte angehören, die Stellungnahme der 8 Mächte zu der kommenden Weltwirtschaftskonferenz vor­bereiten wird. Das Büro der Konferenz hat im einzelnen die Aufgabe, die zahllosen Einzelverhandlungen der Minister in den letzten Wochen zusammenzufaffcn. Beide Ausschüsse werben jetzt in der Zeit bis Montag tagen und sodann den 6 einladenden Mächten einen Bericht erstatten. Macdonald drängt auf einen möglichst schnellen Abschluß der Konferenz, da er bereits am ö. Juli nach London zurückreisen will. Man rechnet daher in leitenden Konferenzkreisen mit dem end­gültigen Abschluß der Konferenz anfangs nächster Woche. Die Verhandlungen der Lausanner Konferenz werden somit bis Montag im Rahmen dieser bei­den Ausschüsse fortgesetzt werden. Am Montag nach -er Rückkehr Herriots und des Reichskanzlers wirb sodann die Konferenz wieder in vollem Umfange ihre Arbeiten auf­nehmen. Eine offizielle Schlußsitzung der Konferenz ist vor­läufig für Mitte nächster Woche vorgesehen.

Die sachliche Lage der Konferenz kann dahin znsammen- gefaßt werden, daß grundsätzlich -er Plan besteht, ein« ge­meinsame Kaffe für den Wiederaufbau Enropas z« schaffe«, an der sich sämtliche Mächte nach einem rechnerisch festzu­fetzende« Betrage beteilige« solle«. Die dentsche Regierung hat sich ihrerseits bereit erklärt, über diese« Betrag hinanS einen Zusatzvertrag zu leiste«, jedoch nur unter der Voraus­setzung» daß die DiSkriminationen des Versailler Vertrages in Wegfall kommen. Ans der Gegenseite besteht jedoch deut­lich die Tendenz, die Verhandlungen -er von Deutschland geforderten grundsätzlichen politischen Fragen der Gleich­berechtigung «nd Sicherheit Deutschlands auf die Abrüstungs­konferenz z« verschieben und die große« weltwirtschaftlichen Probleme erst ans der kommende« Weltwirtschastskonferenz zur Verhandlung z« bringen. Demgegenüber steht Deutsch­land ans dem Standpunkt, - zur Wiederherstellung des allgemeine« Vertrauens und Ueberwindung der Krise die große« drängende« Probleme ans dieser Konferenz geklärt werden müssen. Die anderen europäischen Mächte versuchen jedoch, diesem deutschen Standpunkt auszuweichen, indem sie nur eine Klärung der Tributfrage auf dieser Konferenz zulaffen wollen. Die deutsche Regierung hat in

Tages-Spiegel

Die zweite politische Notverordnung» die das Uniform- «nd Versammlnngsverbot für das ganze Reich anshebt, ist er­schiene«. Für heute wird mit der Inkraftsetzung dos Reichshaushaltsplans durch Notverordnung gerechnet.

Die -eutsche Delegation hat dnrch einen Vorstoß in Lau­sanne Revisionsansprüche angemeldet. Ohne Anerkennung -er vollen Gleichberechtigung Deutschlands auch in der Rüstnngsfrage wird der Gedanke der Wiederansbankasse abgelehnt.

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Die Sechsmächte-Konserenz hat vorerst ein Büro eingesetzt, das die Konserenzarbeiten fortsühren soll. Die Schlnß- entscheidnng dürfte für Mitte nächster Woche z« erwarten sei«.

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Reichskanzler v. Papeu beabsichtigt heute abend «ach Berlin z« reise«. Herriot wird sich für vier Tage «ach Paris begeben.

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Der frühere Rcichsbankpräfident Dr. Schacht hielt in Han­nover eine Rede, in der er sich entschieden gegen Wäh­rungsexperimente wandte. Er sagte, es fehle nicht an Umlaufmittel«, sonder« an Kapital, das erarbeitet werden müsse.

den gesamten letzten Verhandlungen immer wieder den Standpunkt vertreten, daß mit dem gesamten Tributsystem endgültig Schluß gemacht werden muß und Nachzahlungen irgend welcher Art nicht in Frage kommen.

Von deutscher Seite ist gestern dem Präsidenten Ser Kon­ferenz, Macüonald, in einer schriftlichen Darstellung der grundsätzliche Standpunkt zu der Tribut­srage auseinandergesetzt worden. Diese Darstellung ist auch -er französische« Regierung übermittelt worden. An dem deutschen Standpunkt hat sich in den gesamten Verhand­lungen der letzten Tage nicht das geringste geändert. In der Dienstagbesprechung mit Macöonalö und Herriot ist von neuem darauf hingewiesen worden, daß Deutschland an dem Gefamtaufbau Europas nur unter bestimmten Vor­aussetzungen teilnehmen könne und eine gewisse stär­kere Beteiligung Deutschlands als die der übrigen Mächte an der gemeinsamen Kasse nur möglich sei, wenn nicht nnr eine völlige Streichnng der Tribute erfolge, sonder« »nch die gegenwärtige Atmosphäre der Unsicher­heit «nd des mangelndem Vertrauens durch Berücksichtigung -er lebenswichtigem dent­sche» Fordernngen bereinigt werde.

Uniform- und Demonstrationsfreiheit

Die neue Notverordnung macht Verbote nur noch in Einzelfällen zulässig

TU. Berlin, so. Juni. Die zweite Verordnung -es Reichspräsidenten gegen politische Ausschreitungen, die das Datum vom 28. Juni 1S32 trägt, ist am Mittwoch mittag ver­kündet worden. Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 -er Reichsverfassung wird folgendes verordnet:

Paragraph 1. I. Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge dürfen von den Landesbehörden wegen unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicherheit verboten werden: 1. allgemein nur für bestimmt abgegrenzte Orts­teile, 2. im übrigen nur im Einzelfalle. Weitergehonde all­gemeine Verbote treten außer Kraft.

ll. Das Tragen einheitlicher Kleidung, die Sie Zugehörig­keit zu einer nicht verbotenen politischen Vereinigung kenn­zeichnet, darf von den Landesbehördcn nur im Einzel­falle bei unmittelbarer Gefahr für die öffentliche Sicher­heit verboten werden. Bestehende allgemeine Verbote dieser Art treten außer Kraft.

IU. Hat der Reichsminister des Innern gegen ein Verbot nach Absatz 1 Nr. 1 Bedenken, so kann er die oberste Lanöes- behörde um Aenderung oder Aufhebung ersuchen. Entspricht die oberste Landesbehörde dem Ersuchen nicht, so kann er das Verbot aufheben.

Paragraph 2. Der Reichsminister des Innern kann all­gemein für das ganze Reichsgebiet oder einzelne Teile Ver­sammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge sowie das Tragen einheitlicher Kleidung, die die Zugehörigkeit zu einer politischen Bereinigung kennzeichnet, verbieten und für Zu­widerhandlungen Gefängnisstrafe oder Geldstrafe allein oder nebeneinander androhen.

Paragraph 3. Plakate, Flugblätter und Flugschriften, in denen zu einer Gewalttat gegen eine bestimmte Person oder allgemein zu Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen aufgefordert oder angereizt wird, können polizeilich beschlag­nahmt und eingezogen werden. Zuständig find, soweit die oberen LandeSbehörüen nicht «mderö bestimmen, die OrtS- polizeibehürden.

Versammlungen und Aufzüge.

Eine Verordnung des Reichsinnenministers.

Gleichzeitig mit -er zweiten Verordnung des Reichspräsi­denten gegen politische Ausschreitungen ist eine Verordnung des Reichsministers des Innern über Versammlungen und Aufzüge verkündet worden. Nach dieser wir- auf Grund des Paragraphen 4 der Verordnung -es Reichspräsi­denten gegen politische Versammlungen vom 14. Juni 1S8S mit Wirkung für das Reichsgebiet im Paragraphen 1 folgen­des verordnet:

1. Oeffentliche politische Versammlungen sowie alle Ver­sammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel find späte­stens 48 Stunden vorher unter Angabe -es Ortes, -er Zeit und des Berhandlungsgegenstandes der Ortspvlizeibehürde anzumelden.

2. Sie können im Einzelfall verboten werden, wenn nach den Umständen eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu befürchten ist. Statt des Verbots kann eine Ge­nehmigung unter Auflagen ausgesprochen werden. Zuständig sind, soweit die obersten Landesbehördcn nichts anderes be­stimmen, die Ortspolizeibehörden.

8. Oeffentliche politische Versammlungen sowie alle Ver­sammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel, können nur aufgelöst werden, wenn sie nicht angemeldet, oder wenn sie verboten find, oder wenn von den Angaben der Anmeldung absichtlich abgewichen, oder wenn einer Auflage zuwiderge­handelt wird.

4. Ausgenommen find gewöhnliche Leichenbegängnisse, die hergebrachten Züge von Hochzeitsgesellschaften, kirchliche Pro­zessionen, Bittgänge und Wallfahrten.

b. Eine Anordnung »ach Absatz 2, 8 kann «ach den Be­stimmungen des LandeSrechtS angefochten werben.

Die Paragraphen 2 »nd 8 der Verordnung setzen für die Zuwiderhandlung gegen die Anmeldepflicht und für die Teil­nahme an verbotenen Versammlungen GestivgntS- dz«. strasttn fest. . . » .