Tie Amtsversammlung
beschließt:
den heute im Einzelnen mitgeteilten Aenderungen die nachträgliche Zustimmung zu erteilen.
s 4.
Die Amtsvergleichungskosten pro 1893/94 im Betrage von —154 <^6. I L werden genehmigt. Ebenso die Kosten für Geisteskranke, Schwachsinnige und Epileptische im Betrag von —2649 54
5 .
Der Vorsitzende macht nähere Mitteilungen über das, was zur Bekämpfung des vor jährigen landwirtschaftlichen Notstandes unter Beihilfe der Amtskörperschaft geschehen ist und insbesondere über den Vollzug des Amtsversammlungsbeschlusses H 19 vom N. Juli 1893. Da hienach der von der Amtsversammlung zur Verfügung gestellte Kredit mit 50 000 schon im Frühjahr erschöpft war, so wurde von dem Ausschuß am 27. Januar 1894 be- schlossen, noch weitere 20 000 ^ in derselben Weise zur Verfügung zu stellen, vorbehältlich der nachträglichen Zustimmung der Amtsversammlung. Diese wird erteilt und zugleich bestimmt, daß — da von diesem Betrag nur etwa 5000 zu Vorschüssen Zwecks Futter- aufkaufs verbraucht wurden, und von letzterem ja keine Rede mehr sein kein — der Nest zu in Zweck der Ergänzung tzes dezimierten Viehstandes dem hiezu aufgestellten Konnte als Betriebsmittel auf ein JahrÄerzinslich zur Verfügung stehen soll. Es wird im Einzelnen mitgeteilt, wie diese Intervention zur Unterstützung der Wiederergänzung des Viehstands geplant ist, und in welcher Weise hiefür die Kreditvermittlnng seitens der Amtskörperschaft und Gemeinden eintreten kann. Von der seitens des K. Ministeriums des Innern in Aussicht gestellten Eröffnung eines Kredits aus der Staatskasse (Art. 3 des Gesetzes vom 18. Mürz 1894) in der Höhe von 30 000 ^
beschließt
die Amtsversammlung: dankbar Gebrauch zu machen und vollzieht die zu diesem Zweck vorbereitete Schnldurkunde. Es soll jedoch das Darlehen von der Staatshauptkasse nur bis zu dem Betrag erhoben werden, der zur Unterstützung der von den Gemeinden selbst befür worteten und durch ihre Garantie gedeckten Interessenten erforderlich ist.
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Nachdem der bisherige Oberamtswundarzt I)r. Süßkind zum Oberamtsarzt ernannt wurde, ist die Stelle neu zu besetzen. Die in Folge erlassenen Aufrufs eingegangenen Meid' ungen werden verlesen und wird in geheimer Abstimmung mit Stimmenmehrheit (20 gegen 6 Stimmen)
beschlossen:
die Stelle gegen den damit verbundenen Gehalt von 400 ^ dem apprvb. Arzt I>. Hürlin in Calmbach mit dem Sitz daselbst zu übertragen und demselben die Fürsorge für chirurgisch- ärztliche Behandlung der Landjäger in Neuenbürg zur Pflicht zu machen.
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Der Arztdistrikt für Neuenbürg und Umgegend wird in Zukunft aus den Gemeinden Neuenbürg, Arnbach, Engelsbrand, Langenbrand, Oberniebelsbach, Salmbach. Unterniebelsbach