s 6.

Auf den Vortrag des Vorsitzenden und den Antrag des Stadtschultheißen Bätzner wird

beschlossen:

zu Prämien für die Sparkassen-Agenten auf je ein Jahr den Betrag von 150 in stets widerruflicher Weise auszusetzen und dem Ausschuß die Verteilung der Prämien an die einzelnen Agenten zu überlassen.

Die Pro 1892 und 1893 vom Ausschuß vorgenommenen Prämien-Verwilligungen werden nachträglich genehmigt.

7.

Den Gesuchen der Geometer Kämmerer und Eißler um die Erlaubnis zur Ver­wendung von Korporationswertzeichen zu ihren dienstlichen Korrespondenzen wird unter Billigung der vorläufigen Beschlüsse des Ausschusses entsprochen.

z 8.

Zur Ausfolge der Dienstkaution des 7 Amtspflegers Wagner als solcher, sowie als Kontrolleur der Sparkasse, an die Hinterbliebenen, erteilt die Amtsversammlung ihre Zu­stimmung, da sich bei Abhör der Amtspflegrechnung Pro 1891,92 und der Sparkassenrcchnung pro 1891 kein Anstand ergeben hat.

Z 9-

Der Kirchcngemcinderat in Wildbad hat sich bereit erklärt, einen Teil der Kranken­pflege des Bezirks durch Erweiterung der Wildbader Diakonissenanstalt zu übernehmen und hat für die Festsetzung der diesbezüglichen beiderseitigen Verpflichtungen einen Vertrags- Entwurf vorgelcgt, welchen der Amtsversammlungsausschuß vorläufig genehmigt hat.

Hienach würde die Amtskörperschaft die Gewähr für eine Miudesteinnahme von 730 pro Jahr auf jede weiter einzustellende Diakonissin übernehmen und würde dafür dem Bezirk die Gelegenheit geboten, die Dienste der Diakonissinnen bei Krankheitsfällen gegen müßige Vergütung in Anspruch zu nehmen.

Die Amtsversammlung

beschließt:

die Vorschläge des Ausschusses durchweg gut zu heißen, insbesondere auch die bezüglich der Dauer des Vertragsverhältuisses aufgestellten Bestimmungen zu genehmigeu

8 10.

Zn dem Beschluß des Ausschusses vom 3. Oktober 1892. wornach dem Straßcnwärter Philipp Bott in Calmbach, Distrikt Nr. 23. ein Gehalt von 500 ausgesetzt wurde, er­teilt die Amtsversammluug ihre Zustimmug.

Z 11-

Die Amtsversammlung gibt nachträglich die Genehmigung: u) zu dem Beschluß des Ausschusses vom 3. Oktober 1892. wornach dem landwirt­schaftlichen Bezirksvcrein zu Ankauf von Zuchtfarrcn ein unverzinsliches Anlehen