regierung vom 11. November und 5. Dezember 1892 vorbehaltlich der Zustimmung der nächsten Amtsversammlung beschlossen:

1. die reichsgesetzliche Krankenversicherungspflicht (tz 1 des Krankeilversicherungsgesetzes) zu erstrecken:

a) auf die im Dienste der Amtskorporation Neuenbürg und der Gemeinden des Oberamtsbezirks Neuenbürg beschäftigten Personen, soweit solche Mich der In validitäts- und Altersversicherung angehvren und soweit sie nicht nach Z 2K Abs. 2 und Z 3 des Gesetzes von der Versicherungspflicht befreit sind;

b) auf Handlungsgehilfen und Lehrlinge, soweit sie nicht schon nach 8 1 des Gesetzes versicherungspflichtig sind;

2. die durch die Bestimmungen des tz 1 u. 2a des Gesetzes und durch die vorstehen­den statutarischen Vorschriften neu versicherungspflichtig werdenden Personen der Bezirkskrankenkasse zu überweisen.

Die vorstehenden statutarischen Bestimmungen treten am 1. Januar 1893 in Kraft.

Von der Amtsversammlung wird heute nach vorgüngiger Beratung der Sache

beschlossen:

diesem Beschlüsse des Ausschusses die nachträgliche Zustimmung zu erteilen.

8 4 .

Der durch Beschluß der Amtsvcrsammlung vom l 3. August 1892 aufgestellte Geometer Strähler in Callnbach hatte auf 1. März 1893 den Dienst gekündigt, weshalb ein Bewerber­aufruf ergangen war; unter den eingelaufenen Bewerbungen wurde vom Ausschuß diejenige des Geometers Eißler in Heilbronn berücksichtigt und mit demselben ein gegenseitig viertel­jährlich kündbares Vertragsverhältnis eingegangen, wornach Eißler gegen ein jährliches Wart­geld von 350 ^6. sich verpflichtet, seinen Wohnsitz in Calmbach oder einer von letzterem Ort nicht sehr zu entfernten Gemeinde zu nehmen, sämtliche ihm von der Amtskörpcrschaft oder den Gemeinden, sowie von Privaten erteilten Geschäftsaufträge rechtzeitig und vorschrifts­mäßig zu erledigen, keine höheren als die den Geometern gesetzlich zukommenden Gebühren zu erheben und seinen Wohnsitz nicht ohne Genehmigung des Amtsversammlungsausschusses zu verlegen.

Die Amtsversammlnng erteilt zu der Aufstellung des Eißler und dem mit demselben abgeschlossenen Dienstvertrag unter Aussetzung eines jährlichen Wartgeldes von 350 die Genehmigung.

Z 5 .

Von Geometer Kämmerer in Schwann ist ein Gesuch cingekommen, im Hinblick auf das dem Geometer Eißler verwilligte Wartgeld von 350 ^ auch sein Wartgeld von 250 auf 350 zu erhöhen.

Hierauf wird jedoch dem Anträge des Ausschusses gemäß

beschlossen:

auf das Gesuch des Kämmerer nicht cinzugehen.