Bevor zur Wahl geschritten wird, wird bezüglich der Gehalts- und Kautionsverhältnisse, sowie der Anstellungsbedingungen
beschlossen:
1. die Besoldung des Kassiers wird auf jährlich 2200 festgesetzt, neben einer jährlichen Entschädigung von 200 für Schreibmaterialien, Stellung des Amtslokals und Heizung, Beleuchtung und Bedienung.
-2. die Dienstkaution soll für die nächsten fünf Jahre (K 13 Abs. 2 des Sparkassenstatuts) 8000 betragen, welche durch Verpfändung von Liegenschaft im 1 Vs fachen Betrag oder durch Faustpfänder zu bestellen ist;
3. Als besondere Anstellungsbedingungen festzusetzcn:
а) Die Anstellung erfolgt auf gegenseitige einjährige Kündigung.
d) Die Uebernahme bezw. Beibehaltung von Nebenämtern ist von der Zustimmung des Ausschusses abhängig.
c) Der Kassier darf sich ohne Anzeige beim K. Oberamt nicht über Nacht aus dem Amtssitz entfernen: bei einer mehr als eintägigen Abwesenheit ist um Urlaub nachzusnchen, dessen Erteilung den: K. Oberamt zusteht. Im Falle eines Urlaubs hat der Kassier für genügende Stellvertretung auf eigene Kosten zu sorgen, wozu Bestätigung des K. Oberamts einzuholen ist.
б) die Neuregulierung des Gehalts wird sich vorbehalteil in dem Falle, wenn der Passivstand auf 600 000 und weniger zurückgehen würde.
Bei der in geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl haben Stimmen erhalten: Verwaltungsaktuar und Revisionsassistent Holzapfel dahier
OA. Herrenberg).
Notariatsassistent Malmsheimer von hier „ Schaible von Wildbad
Lchultheißenamtsassistent Vogt in Untertürkheim
(von 17 Stimmen,
3
3
3
8 7 -
Die Distriktsarztstclle für die Gemeinden Beinberg, Bieselsberg, Kapfenhardt, Maisenbach mit Zainen, Oberlengenhardt, Schömberg, Schwarzenberg und Unterlengenhardt wird dem Stadt- und Badearzt Or. Schloßberger in Liebenzell übertragen und der mit demselben abgeschlossene Dienstvcrtrag unterzeichnet.
8 8 -
Der Vorsitzende bringt den Erlaß der K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen vom 11. Dezember v. Js. betr. die Aufhebung der Beschränkung in der Verwendbarkeit der Postwertzeichen zur Kenntnis der Versammlung.
Es wird
beschlossen:
das Einverständnis mit der zustimmenden Erklärung des Aintsversammlungs-Ausschusses vom 16. November 1891 auszusprechen.