gäbe zu genehmigen, das; derselbe auch nach Ablauf der 12 Versammlungen bis auf Weiteres in Kraft bleiben solle.

Die nicht mit Stimmrecht anwesenden Mitglieder der Amtsversammluug sind mit diesem Beschluß einverstanden.

Hierauf wird zur Wahl des Amtsversammlungs Ausschusses für die Jahre 1892. 1893. 1894 geschritten.

Die Zahl der Mitglieder wird van 5 auf 6 erhöht.

In geheimer Abstimmung werden gewählt:

a. als Mitglieder:

1 .

Stadtschultheiß Bätzner in Wildbad.

mit

25

Stimmen.

2 .

Schultheiß Glauner in Gräfenhausen

25

3.

Hüberlen in Calmbach

25

4.

Stadtschultheiß Stirn in Neuenbürg.

25

5.

Schultheiß Bertsch in Jgelsloch.

25

6.

Knöller in Neusatz .

22

b) als Stellvertreter:

S

tzultheiß Rehfueß in Höfen....

mit

23

Stimmen.

Hauff in Kapfenhardt .

21

Keßler in Ottenhausen .

8

8 4 .

Nach Art. 36 des Gesetzes vom 21. Mai 1891 hat die Amtsversammlung in der Regel aus ihrer Mitte auf die Dauer von 3 Jahren einen Schriftführer zu wählen.

Die Bezüge werden wie bisher festgesetzt und zwar:

fixer Gehalt jährlich110 o-L

und bei Reisen die gesetzlichen Taggelder, Diäten und Reisekosten der Ortsvorsteher.

In sodann von der Versammlung vorgenommener geheimer Abstimmung wird zum Schriftführer auf die Jahre 1892. 1893 und 1894 gewählt:

Schultheiß Wagner in Salmbach mit 26 Stimmen, welcher sich zur Annahme der Wahl bereit erklärt.

8 5.

Es werden folgende weitere Wahlen vorgenommen durch Zuruf:

1. Oberamtswahl-Kommission für eine etwaige Abgeordnetenwahl, u) Mitglieder der Amtsversammlung:

Stadtschultheiß Bätzner in Wildbad.

Schultheiß Glauner in Gräfenhausen.

Als Stellvertreter:

Stadtschultheiß Stirn in Neuenbürg.

Schultheiß Keßler in Ottenhausen.