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zwischen
der Aiiitsiikrsniiimliing in Neuenbürg nanicns der dortigen Aintskörperschast
und
dem nWobierte» Arzte Ur. Engen Zieger in lirtiknzell» Oberanits Catn»
betreffend
die Ueberiiahme einer Distriktsarztstelle für 8 Gemeinden des
Oberamts Neuenbürg.
Die Amtsversammlung in Neuenbürg bestellt den approbierten Arzt l)i-. Eugen Steg er in Liebeuzell zum Distrikts- und Armenarzt für die Gemeinden: Beinberg, Bieselsberg, Kapfenhardt, Maisenbach mit Zainen, Oberlengenhardt, Schömberg. Schwarzenberg und Unterlengenhardt.
Z 2.
In seiner Eigenschaft als Distrikts- und Armenarzt für den genannten Distrikt erhält I>. Steg er aus der Amtspflege Neuenbürg einen Jahrcsgehalt von
—620 — Sechshundertzwanzig Mark
in Vierteljahrsraten ausbezahlt.
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Gegen diesen Gehalt verspricht I>. Steg er in Beziehung auf den bezeichnten Distrikt seine Kunsthilfe allen denjenigen zu gewähren, welche dieselbe anrufen; außerdem übernimmt er für den oben angegebenen Distrikt folgende Verpflichtungen:
1. Bei innerlichen Krankheiten die unentgeltliche Behandlung aller derjenigen Kranken, deren Kurkosten einer der betreffenden Ortsarmenverbände oder ein anderer inländischer Armcnverband wegen Mittellosigkeit der Kranket: zu bestreitet: Hütte, wobei auch die Berechnung von Reisekosten ausgeschlossen ist.
2. In geburtshilfliche:: und chirurgischen Fällen darf, wein: solche Kranke der in Ziff. 1 erwähntet: Kategorie betreffe::, für Operationen nur die Hälfte der gesetzlichen Taxe angerechnet werden.
Sind bei chirurgischen und geburtshilfliche:: Hilfeleistungen besondere Reisen erforderlich, so darf hiefür eine Vergütung von 25 A für den Kilometer hin- und zurück besonders berechnet werden.