W e r t r <a g

zwischen

der Aiiitsiikrsniiimliing in Neuenbürg nanicns der dortigen Aintskörperschast

und

dem nWobierte» Arzte Ur. Engen Zieger in lirtiknzell» Oberanits Catn»

betreffend

die Ueberiiahme einer Distriktsarztstelle für 8 Gemeinden des

Oberamts Neuenbürg.

Die Amtsversammlung in Neuenbürg bestellt den approbierten Arzt l)i-. Eugen Steg er in Liebeuzell zum Distrikts- und Armenarzt für die Gemeinden: Beinberg, Biesels­berg, Kapfenhardt, Maisenbach mit Zainen, Oberlengenhardt, Schömberg. Schwarzenberg und Unterlengenhardt.

Z 2.

In seiner Eigenschaft als Distrikts- und Armenarzt für den genannten Distrikt erhält I>. Steg er aus der Amtspflege Neuenbürg einen Jahrcsgehalt von

620 Sechshundertzwanzig Mark

in Vierteljahrsraten ausbezahlt.

8 3-

Gegen diesen Gehalt verspricht I>. Steg er in Beziehung auf den bezeichnten Distrikt seine Kunsthilfe allen denjenigen zu gewähren, welche dieselbe anrufen; außerdem übernimmt er für den oben angegebenen Distrikt folgende Verpflichtungen:

1. Bei innerlichen Krankheiten die unentgeltliche Behandlung aller derjenigen Kranken, deren Kurkosten einer der betreffenden Ortsarmenverbände oder ein anderer inländischer Armcnverband wegen Mittellosigkeit der Kranket: zu bestreitet: Hütte, wobei auch die Berechnung von Reisekosten ausgeschlossen ist.

2. In geburtshilfliche:: und chirurgischen Fällen darf, wein: solche Kranke der in Ziff. 1 erwähntet: Kategorie betreffe::, für Operationen nur die Hälfte der gesetzlichen Taxe angerechnet werden.

Sind bei chirurgischen und geburtshilfliche:: Hilfeleistungen besondere Reisen erforderlich, so darf hiefür eine Vergütung von 25 A für den Kilometer hin- und zurück besonders berechnet werden.